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Satzung - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

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Erläuterungen zur <strong>Satzung</strong>5.1 Weitgehende GestaltungsfreiheitDie Höhe der zu zahlenden Beiträgekann das Mitglied innerhalb des vomGesetz- und <strong>Satzung</strong>sgeber vorgegebenenRahmens weitgehend selbstbe stimmen. Das Mitglied kann jährlichneu entscheiden, ob und mit welchemBeitrag es an der freiwilligenZusatzversorgung teilnehmen will.Im Jahr 2013 sind für die freiwilligeZusatzversorgung folgende Beitragszahlungenmöglich:Mindestbeitrag 3.794,40 Euro/JahrHöchstbeitrag9.866,40 Euro/JahrZwischen diesen Beitragsgrenzenkann jeder beliebige Beitrag in diefreiwillige Zusatzversorgung eingezahltwerden. Es können Beiträgezur freiwilligen Zusatzversorgungnur in dem Kalenderjahr geleistetwerden, für das sie gelten sollen.Nach ent rich tungen für zurückliegendeJahre sind nicht möglich.Durch die Zahlung von Beiträgen zurfreiwilligen Zusatzversorgung erwirbtdas Mitglied eine Zusatz rente(§ 29 Abs. 2). Die Zusatzrente gehtnicht in die aus der Grundver sorgungstammende Gesamtrente ein, sondernsteht selbstständig neben ihr.5.2 Höhe der ZusatzrenteDie Höhe der Zusatzrente ist mithilfevon Anlage 1.3 und 1.4 der Bedingungenleicht errechenbar.BeispielEinzahlungsalter45 Jahre (Arzt)0,12419*9.866,40 = 1.225,31 EuroJahresrenteDurch Zahlung eines einzigen Beitragesvon Euro 9.866,40 wird einelebenslängliche Altersrente in Höhevon Euro 1.225,31 pro Jahr bei Renteneintrittmit dem 67. Lebens jahrerworben. Die Alters rente muss jenach Geburtsjahrgang zwischendem 60. und dem 70. Lebensjahr beientsprechenden versicherungsmathematischenAb- und Zuschlägenin Verbindung mit der Rente aus derGrundversorgung in Anspruch genommenwerden.5.3 Der weitere Leistungsumfangund die Vorzüge derfreiwilligen Zusatzversorgunga) Im Falle der Berufsunfähigkeitwird eine Rente in Höhe von 80Prozent der Zusatzrente gezahlt.b) Die Zusatzrente erhöht sichfür jedes zuschussberechtigteKind um einen Kinderzuschussvon 10 Prozent der gewährtenRente.c) Die Teilnahme an der freiwilligenZusatzversorgung ist ohneGesundheitsprüfung möglich.25

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