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Satzung - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

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<strong>Satzung</strong>an spruch auf satzungsgemäße Leistungen haben,erklären, ihre Mitglied schaft als Pflichtmitglied schaft bei der <strong>Ärzteversorgung</strong>West falen-<strong>Lippe</strong> fortzuführen. 3 Die Erklärung ist innerhalbeiner Frist von sechs Mo naten beginnend mit dem Zeit punktdes Fortfalls des Befreiungs grundes abzugeben. 4 Wird die Erklärungnicht abgegeben, besteht kein Recht, nach § 7 die freiwillige Mitgliedschaftzu erklären.(5) 1 Deutsche Staatsangehörige, die am 31.12.2004 das 45. Le bens jahr vollendethatten und da nach im Bereich der Ärztekammer <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong>erstmals eine ärztliche Tätigkeit ausüben, sind von der Mit gliedschaftausgenommen.(6) 1 Angehörige der Ärztekammer <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong>, die vor dem 01.01.2005wegen Vollendens ihres 45. Lebensjahres von der Pflichtmitgliedschaftbei der <strong>Ärzteversorgung</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> ausgenommen waren, bleibenauch nach dem 31.12.2004 von der Mitglied schaft ausgenommen.VII. Inkrafttreten der <strong>Satzung</strong>§ 42Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig trittdie <strong>Satzung</strong> der Westfälisch-Lippischen <strong>Ärzteversorgung</strong> vom 29. Januar 1994(SMBl. NRW. 21220) außer Kraft.Bedingungen der Freiwilligen Zusatzversorgung gemäSS § 29der <strong>Satzung</strong> der <strong>Ärzteversorgung</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (ÄVWL)1.0 Abgaben zur freiwilligen Zusatzversorgung1.1 1 Die Mindestabgabe beträgt 3/10 der durchschnittlichen Versor gungsabgabedes jeweils vorletzten Geschäftsjahres. 2 Über die Mindestabgabehin aus gehen de Beträge sind bis zu dem nach § 22 Abs. 2 der <strong>Satzung</strong>zulässigen Höchst betrag zu entrichten.1.2 1 Abgaben zur freiwilligen Zu satz versorgung können nur in dem Geschäftsjahrgeleistet werden, für welches sie gelten sollen. 2 Maß gebendist der Tag der Gutschrift auf das Konto Nr. 000 111 5235 bei der Deut-79

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