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60 FernsehenBedeutung der Sicherheitsfunk-SchutzverordnungFür den etwas sperrigen Begriff „Sicherheitsfunk-Schutzverordnung“gibt es zwardie einfache Kurzform SchuTSEV, was aberwenig zur Erhellung beiträgt. Die Langformdes Namens ist dagegen etwas hilfreicher.Sie lautet: Verordnung zum Schutz von öffentlichenTelekommunikationsnetzen undSende- und Empfangsfunkanlagen, die in definiertenFrequenzbereichen zu Sicherheitszweckenbetrieben werden. Zum Verständnisder SchuTSEV bedürfen die im Titelauftretenden Begriffe Verordnung, Schutz,öffentliche Telekommunikationsnetze undSicherheitszwecke erklärender Hinweise.Bei einer Verordnung handelt es sich umeine rechtlich verbindliche Vorgabe, derenErstellung auf einem Gesetz basiert. Bei derSchuTSEV ist dies das „Gesetz über die elektromagnetischeVerträglichkeit von Betriebsmitteln“(EMVG).Der Begriff Schutz bezieht sich auf Störaussendungenvon leitergebundenen Telekommunikationsnetzen(TK-Netzen), die neben den Netzen auch diedamit verbundenen TK-Anlagen umfassen. Störaussendungensind gemäß der SchuTSEV „von einem leitungsgeführtenelektrischen Nutzsignal verursachteelektromagnetische Energieanteile, die den Leiterdurch Induktion, Influenz oder Strahlungskopplungunerwünscht verlassen und den Funkverkehr störendbeeinträchtigen können“. Diese Wirkung tritt nichtauf, wenn in vorgegebenen Frequenzbereichen festgelegteGrenzwerte der Feldstärke eingehalten werden.Überschreitet die Störfeldstärke diese jedoch,dann ist der bestimmungsgemäße und störungsfreieBetrieb betroffener leitergebundener oder funkgestützterSysteme wegen der elektromagnetischenINFOSAT 298 Januar 2013

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