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Fernsehen 63 Liste der Frequenzbereiche, die inDeutschland von sicherheitsrelevantenFunkdiensten genutzt werden.Diese liegen im Bereich von 2,85 MHzbis 450 MHz (Tabelle 1). Liste der Grenzwerte für die von leitergebundenenTK-Netzen bewirktenStörfeldstärken. Dabei ist eine ausgeprägteFrequenzabhängigkeit von9 kHz bis 3 GHz gegeben. Deshalbgelten unterschiedliche Grenzwertefür neun Teilbereiche dieses Spektrums(Tabelle 2). Messvorschrift zur Ermittlung dervorhandenen Störfeldstärken. Damitwird sichergestellt, dass ein Vergleichvon Messergebnissen sachgerechtmöglich ist.Die SchuTSEV weist auch noch eine besondereRegelung für den Schutz vonFlugfunk-Frequenzen auf. Sie untersagtnämlich die leitergebundene Übertragunganaloger Rundfunksignale im Frequenzbereich112 MHz bis 137 MHz. DieÜbertragung digitaler Signale ist dagegenin diesem Frequenzbereich möglich,wenn die jeweiligen leitergebundenenÜbertragungsnetze bis zum Endgerät beiNutzer die festgelegten Grenzwerte fürdie Störfeldstärke einhalten. Daraus ergibtsich gemäß § 5 (2) Satz 2 SchuTSEVfür den Betreiber jedes leitergebundenenÜbertragungsnetzes folgende Auflage:Verpflichtung der BetreiberDer Betreiber ist verpflichtet, die Überprüfungdes leitergebundenen Übertragungsnetzesnachzuweisen, zudokumentieren und entsprechende Unterlagenauf Verlangen der Bundesnetzagenturvorzulegen. Für die Durchführungder Sicherheitsfunk-Schutzverordnungist die Bundesnetzagentur für Elektrizität,Gas Telekommunikation, Post undEisenbahnen (Kurzform: Bundesnetzagentur(BNetzA)) zuständig. Sie hatdie Möglichkeit nachfolgende Maßnahmenzu ergreifen.Schutz der sicherheitsrelevantenFunkdienste Einhaltung der Grenzwerte für die-Störfeldstärken in den definierten-Frequenzbereichen überprüfen. Dieskann auch präventiv (d.h. vorbeugend)erfolgen, es muss also keine Störungvor-liegen. Zum Zwecke vorstehender Überprüfunggegenüber dem Betreiber desleitergebundenen TK-Netzes besondereMaßnahmen anordnen. Dazukann auch das Einspeisen von Testsignalengehören. Den Betreiber des leitergebundenenTK-Netzes auffordern, in einer angemessenenFrist sicherzustellen, dassdie Grenzwerte für die Störfeldstärkenin den definierten Frequenzbereicheneingehalten werden. >>

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