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Medien73Außerdem gilt die auf dem EMVG basierendeSicherheitsfunk-Schutzverordnung(SchuTSEV). Diese regeltden Schutz sicherheitsrelevanter Funkdienste,wie Flugfunk, Flugnavigationsfunkund BOS (Behörden und Organisationenmit Sicherheitsaufgaben)-Funk (also Polizei,Feuerwehr und Rettungsdienste).Bei der technischen Regulierung gibtes eine bemerkenswerte Besonderheit,nämlich die Technologieneutralität.Dies bedeutet, dass alle Vorgaben in deno.a. Gesetzen und der SchuTSEV für alleeingesetzten Technologien in gleicherWeise gelten. Es gibt somit keine Unterschiede,ob für die Übertragung Netzemit Koaxialkabel, Datenkabel, Telefonkabel,Stromkabel oder LWL-Kabel zumEinsatz kommen. Insoweit wird damit derKonvergenz Rechnung getragen.Die Aufsicht bezüglich der technischenRegulierung obliegt der Bundesnetzagentur(BNetzA). Bei der medienrechtlichenRegulierung wirkt sich die föderaleStruktur Deutschlands aus. Die Hoheitüber den Rundfunk und die Presseliegt nämlich bei den Bundesländern.Es gibt somit für jedes Bundesland einLandesrundfunkgesetz (LRG), ein Landesmediengesetz(LMG) und ein Landespressegesetz(LPG). Außerdem giltauch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV).Dieses Regelwerk wurde von allen Ländernbundeseinheitlich beschlossen,hat deshalb in den Ländern Gesetzeskraftund behandelt primär die Belangedes digitalen Rundfunks. Es gibt auchStaatsverträge zwischen nur zwei odermehr Bundesländern, um gemeinsameBelange zu regeln. Als Beispiel sei derMitteldeutsche Rundfunk (MDR) angeführt,der auf Basis eines Staatsvertrageszwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt undThüringen als Mehr-Länder-Einrichtungdiese drei Bundesländer mit Rundfunkversorgt.Beim Rundfunk gilt es auch, das Zwei-Säulen-Modell zu berücksichtigen,nämlich den gleichartigen Bestand vomgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichenRundfunk und dem durch Werbungfinanzierten privaten Rundfunk. Die Landesrundfunkgesetzesind die Rechtsgrundlagefür die öffentlich-rechtlichenRundfunkanstalten (z. B. WDR). DieLandesmediengesetze regeln dagegendie Struktur und Funktion der Landesmedienanstalten.Diese sind für den privatenRundfunk zuständig und haben für diesenZulassung (Lizenzierung), Beratungund Aufsicht als Kernaufgabe.Da für den Rundfunk die Meinungsvielfaltein wesentliches Kriterium darstellt, sollenzu große Marktanteile einzelner Anbieterverhindert werden. Diese Aufgabe nimmtdie „Kommission zur Ermittlung der Konzentrationim Medienbereich“ (KEK) wahr.Sie betrifft allerdings nur den privatenRundfunk, da der öffentlich-rechtlicheRundfunk der spezifischen Landesgesetzgebungunterliegt. Die bisher aufgezeigtenGesetze und Staatsverträge sind®IMPERIAL DABMAN 60 plus®IMPERIAL DABMAN 30®IMPERIAL DABMAN 10NEUUVP*79,95 € UVP*79,95 €UVP*59,95 €

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