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Fernsehen 61Störungen nicht mehr gewährleistet. Esgilt allerdings zu berücksichtigen, dassgemäß der oben angeführten DefinitionStörsignale nur solche Signale sind, dievon leitergeführten Nutzsignalen verursachtwerden.TechnologieneutralitätBezüglich der Grenzwerte für die Störfeldstärkenbesteht für leitergeführte NetzeTechnologieneutralität. Die Werte geltendeshalb für alle TK-Netze in gleicherWeise, also unabhängig von den verwendetenKabeln für die leitungsgebundeneFührung der Signale, wie Koaxialkabel,Datenkabel, Telefonkabel, Stromkabeloder LWL (Lichtwellenleiter)-Kabel.Öffentliche Telekommunikationsnetzeumfassen Kabelnetze und Funknetze, dieder unidirektionalen oder bidirektionalenKommunikation zwischen Teilnehmerndienen und von Jedermann ohne weitereVoraussetzungen zur Verfügung stehen.Dies bezieht sich verständlicherweise nurauf den Ausdehnungsbereich solcherNetze. Die Nutzung öffentlicher TK-Netzeist meist nur gegen Entgelt möglich. Dieklassische Form des öffentlichen Telekommunikationsnetzesstellt das Telefonnetzdar, es zählen unter anderem aberauch die Breitband-Kabelnetze zu dieserKategorie.Die Sicherheitszwecke beziehen sichauf Funkdienste von Behörden undOrganisationen mit Sicherheitsaufgaben(BOS), also Polizei, Feuerwehr undRettungsdienste, den Flugfunk, denFlugnavigationsfunk und verschiedeneAnwendungen des Militärs. Störungenvon Sende- und Empfangsanlagen dieserFunkdienste können unmittelbar zuSachschäden und/oder Personenschädenführen, im Grenzfall besteht Lebensgefahr.Frequenz f 1SDStörfall Kabel/FunkFrequenz f 1Störendes TK-NetzEMSD = Sender / EM = EmpfängerBild 1 Störszenarien Kabel/Funk und Kabel/KabelNetze stören. Es handelt sich somit umdie Problem-stellung Kabel/Funk oderKabel/Kabel. Dabei beziehen sich dieStörbetrachtungen stets auf die Gleichfrequenzsituationbei der Störquelle undder Störsenke.Es wird also nur der Effekt berücksichtigt,wenn das von einem leitergebundenenTK-Netz abgestrahlte Nutzsignal das aufderselben Frequenz liegende Nutzsignaleines sicherheitsrelevanten Funkdienstesoder eines öffentlichen TK-Netzes beeinflusst(Bild 1). Die ebenfalls möglichenStörungen sicherheitsrelevanter Funkdiensteoder öffentlicher TK-Netze durchSDStörfall Funk/FunkGestörterFunkdienstGestörterFunkdienstEMStörfall Kabel/KabelGestörtesTK-NetzStörendes TK-NetzFunksender werden von der SchuTSEVnicht erfasst (Bild 2).Die Aussendung von Störsignalen durchleitergebundene TK-Netze ist ein physikalischerEffekt, da jede elektrischeLeitung eine Form von Antenne darstellt.Deren Störwirkung lässt sich allerdingsdurch entsprechende Abschirmung(meist nur als Schirmung bezeichnet) signifikantreduzieren. Einen anderen Wegstellt der Übergang auf optische Leitungendar, also den Einsatz von Glasfasernoder Polymerfasern (POF). Bei diesentreten funktionsbedingt keine Störaussendungenauf.Störfall Funk/KabelGestörtesTK-NetzProblemstellungDie Sicherheitsfunk-Schutzverordnungbetrifft also nur leitergebundene TK-Netze, die durch Abstrahlung des Nutzsignalsentweder sicherheitsrelevanteFunkdienste und/oder öffentliche TK-SDBild 2 Störszenarien Funk/Funk und Funk/KabelStörenderSender SD StörenderSenderJanuar 2013 INFOSAT 298

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