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Balanceorientierte Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege

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Expertise: <strong>Balanceorientierte</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Dienstplangestaltung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>Im Zusammenhang mit balanceorientierter <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung kann Schichtarbeit gr<strong>und</strong>sätzlichals schwierige Rahmenbed<strong>in</strong>gung gelten: Die Arbeit an Wochenenden <strong>und</strong> abends/nachts schränkt die möglichen Sozialkontakte ebenso e<strong>in</strong> wie notwendige bzw. gewünschteZeiten für private Verpflichtungen. H<strong>in</strong>zu kommen zusätzliche ges<strong>und</strong>heitlicheBelastungen durch Schichtarbeit. In <strong>der</strong> arbeitswissenschaftlichen wie arbeitsmediz<strong>in</strong>ischenForschung s<strong>in</strong>d die möglichen Folgen von Schichtarbeit immer wie<strong>der</strong> untersucht worden.Die Ergebnisse dieser Forschungen haben zur Formulierung <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>in</strong> Form von„10 Geboten" zur Schichtarbeit geführt. Die Beachtung dieser Regeln s<strong>in</strong>d z.T. <strong>in</strong> <strong>der</strong>betrieblichen Praxis schwierig umzusetzen <strong>und</strong> selbst die Umsetzung kann h<strong>in</strong>sichtlichgelungener Balanceorientierung ke<strong>in</strong>esfalls als h<strong>in</strong>reichend gelten. Vielmehr s<strong>in</strong>d die Regeln<strong>der</strong> „10 Gebote“ notwendige Voraussetzung für e<strong>in</strong>e möglichst schädigungsarme Gestaltungvon Schichtarbeit. Die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen können wie folgtzusammengefasst werden 6 :−−−−−−−−−−„Schichtarbeit soll überschaubar <strong>und</strong> vorhersehbar se<strong>in</strong>, kurzfristige Schichtplanän<strong>der</strong>ungensollten vermieden werdenUngünstige Schichtfolgen, z.B. Nacht – frei – Früh, s<strong>in</strong>d zu vermeidenRuhezeiten von m<strong>in</strong>destens 32 St<strong>und</strong>en nach e<strong>in</strong>er Nachtschichtfolge, m<strong>in</strong>destens56 St<strong>und</strong>en nach mehr als zwei Nachtschichten <strong>in</strong> FolgeM<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> freier Abend pro Woche zwischen Montag <strong>und</strong> FreitagGeblockte Wochenendfreizeiten sollten gewährt werden (2-3 Tage)Maximal 3 Nachtschichten <strong>in</strong> FolgeBelastungsabhängige maximale <strong>Arbeitszeit</strong> pro Tag (8 St<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> pro Woche(5 Tage)Gleichmäßige Verteilung von WochenarbeitszeitenMöglichst frühes Ende <strong>der</strong> Nachtschicht <strong>und</strong> möglichst später Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong>FrühschichtDer Vorwärtswechsel sollte bevorzugt werdenDie Empfehlungen s<strong>in</strong>d gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG als Gr<strong>und</strong>lage für die Schichtplangestaltungzu beachten. Gleichwohl ist e<strong>in</strong>e durchgängige Umsetzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxisaufgr<strong>und</strong> zum Teil wi<strong>der</strong>sprüchlicher For<strong>der</strong>ungen kaum möglich. So führt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emkont<strong>in</strong>uierlichen Schichtbetrieb e<strong>in</strong> frühes Ende <strong>der</strong> Nachtschicht unweigerlich zu e<strong>in</strong>emfrühen Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Frühschicht <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>spricht damit den Empfehlungen. Auch dieVorwärtsrotation (Früh – Spät – Nacht – Früh ...) ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis nur dann akzeptabel, wennausreichend lange Ruhezeiten nach <strong>der</strong> Nachtschichtphase existieren <strong>und</strong> nicht etwadurch E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gschichten o<strong>der</strong> Mehrarbeit verkürzt werden.6Böker 2011, S. 7419

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