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Balanceorientierte Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege

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Expertise: <strong>Balanceorientierte</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Dienstplangestaltung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>Menschengerechte Gestaltung <strong>der</strong> SchichtpläneDas M<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales des Landes NRW hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Erlassdie menschengerechte Gestaltung <strong>der</strong> Schichtpläne als M<strong>in</strong>destbed<strong>in</strong>gung klar gestellt. Esempfiehlt unter an<strong>der</strong>em:−−−−−Ausreichende Ruhezeiten bei Schichtwechsel, ke<strong>in</strong>esfalls kürzer als 24 St<strong>und</strong>enRegelmäßig freie Wochenenden <strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlichen SchichtsystemenWochenendfreizeiten von m<strong>in</strong>destens zwei Tagen, davon e<strong>in</strong> Samstag o<strong>der</strong> SonntagAusgleich <strong>der</strong> Mehrbelastung von Schichtarbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> -arbeitern durchzusätzliche FreizeitKe<strong>in</strong>e Arbeitsperioden von 8 o<strong>der</strong> mehr Arbeitstagen <strong>in</strong> Folge; möglichst ke<strong>in</strong>e langenSchichtenHier s<strong>in</strong>d Tarifverträge, Gesetze, aber auch Empfehlungen von Arbeitsmediz<strong>in</strong>ern berührt –sie sollten bei <strong>der</strong> Schichtplangestaltung berücksichtigt werden. Lei<strong>der</strong> hat sich dieRechtsprechung mit den Beson<strong>der</strong>heiten im Ges<strong>und</strong>heitswesen relativ wenig ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>gesetzt.Bei festen betriebsüblichen <strong>Arbeitszeit</strong>en s<strong>in</strong>d Verfahrensregelungenverhältnismäßig e<strong>in</strong>fach zu f<strong>in</strong>den. Flexible Schichtpläne erfor<strong>der</strong>n vor allem die Dokumentationsowie die Zustimmung des Betriebsrats rechtzeitig vor Inkrafttreten des jeweiligenSchichtplans.Mehrarbeit: Freizeitausgleich o<strong>der</strong> VergütungTeilzeitbeschäftigte leisten Mehrarbeit über das Vere<strong>in</strong>barte h<strong>in</strong>aus, wenn St<strong>und</strong>en über dasgeplante Arbeitsende h<strong>in</strong>aus nicht zu e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Zeitpunkt ausgeglichen werden. Sieerhalten für jede Mehrarbeitsst<strong>und</strong>e e<strong>in</strong> zusätzliches St<strong>und</strong>enentgelt. Werden Mehrarbeit <strong>und</strong>Überst<strong>und</strong>en angeordnet, muss die Mitarbeitervertretung zustimmen. Gibt es als Ausgleichfür mehr Arbeit auch mehr Geld? O<strong>der</strong> werden die Beschäftigten unvermittelt zur Freizeitgezwungen? Ist die <strong>Pflege</strong>kraft mit <strong>der</strong> Mehrarbeit e<strong>in</strong>verstanden? Fragen, die e<strong>in</strong> Betriebso<strong>der</strong>Personalrat vor <strong>der</strong> Zustimmung prüft.Tags schlafen <strong>und</strong> nachts arbeiten2007 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Schichtarbeit <strong>und</strong>Nachtschicht als vermutlich „krebserregend beim Menschen“ e<strong>in</strong>gestuft. Lange Jahre warNachtarbeit <strong>in</strong> Deutschland für Frauen <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> gesetzlich verboten – bis die RegierungKohl dieses Verbot 1994 für Frauen aufgehoben hat. Wer nachts arbeitet (23:00 bis 6:00Uhr) o<strong>der</strong> Bereitschaftsdienst hat, steht unter dem beson<strong>der</strong>en Schutz des<strong>Arbeitszeit</strong>gesetzes. Die Beschäftigten können durch Geld o<strong>der</strong> freie Tage zusätzlichentlohnt werden. Die betrieblichen Interessenvertretungen stehen den Beschäftigten dabeizur Seite, um diesen Anspruch durchzusetzen.Auch <strong>in</strong> vielen an<strong>der</strong>en Fällen stehen die Mitarbeitervertretungen, Betriebs- <strong>und</strong> Personalrätebereit, um mit offenen Augen über die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Gesetze zu wachen o<strong>der</strong> um <strong>in</strong>Vere<strong>in</strong>barungen mit Arbeitgebern familienfre<strong>und</strong>liche <strong>Arbeitszeit</strong>modelle umzusetzen.26

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