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Balanceorientierte Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege

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Expertise: <strong>Balanceorientierte</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Dienstplangestaltung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>2.3.3. <strong>Arbeitszeit</strong>souveränitätDie Steigerung <strong>der</strong> Flexibilität birgt h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Balanceorientierung sowohl Chancenals auch Risiken für die Beschäftigten. Flexible <strong>Arbeitszeit</strong>regelungen können nur dann alsbalanceför<strong>der</strong>lich gelten, wenn die Beschäftigten E<strong>in</strong>fluss auf die Gestaltung <strong>der</strong> eigenen<strong>Arbeitszeit</strong> nehmen können: „Um vere<strong>in</strong>barkeitsför<strong>der</strong>lich zu se<strong>in</strong>, muss sie (die <strong>Arbeitszeit</strong>)nicht nur flexibel nach Dauer <strong>und</strong> Lage se<strong>in</strong>, sie muss zusätzlich e<strong>in</strong>e für die Beschäftigtenselbst wählbare <strong>und</strong> planbare Flexibilität aufweisen" 9 .<strong>Arbeitszeit</strong>souveränität <strong>der</strong> Beschäftigten ist demzufolge e<strong>in</strong> entscheidendes Kriterium für dieWork-Life-Balance. Das bedeutet, dass die Beschäftigten über Lage <strong>und</strong> Dauer <strong>der</strong> eigenentäglichen <strong>Arbeitszeit</strong> (mit-)entscheiden können. Flexible <strong>Arbeitszeit</strong> auf Abruf läuft e<strong>in</strong>er<strong>in</strong>dividuellen Zeitplanung zuwi<strong>der</strong>. Maximale <strong>Arbeitszeit</strong>souveränität wäre h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong>Balanceorientierung als positiv zu bewerten. Da <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis we<strong>der</strong> die e<strong>in</strong>e, noch diean<strong>der</strong>e Variante realistisch se<strong>in</strong> dürfte, kommt <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> „Spielregeln" großeBedeutung zu. Nach § 87 (1) BetrVerfG besitzt <strong>der</strong> Betriebsrat beim Abschluss entsprechen<strong>der</strong>Betriebsvere<strong>in</strong>barungen volles Mitbestimmungsrecht <strong>und</strong> kann aufgrößtmögliche <strong>Arbeitszeit</strong>souveränität <strong>der</strong> Beschäftigten achten.Bei Verfügung <strong>der</strong> Arbeitgeberseite über Zeitguthaben bzw. über Teile von Zeitguthabens<strong>in</strong>d möglichst lange, verb<strong>in</strong>dliche Ankündigungsfristen festzuschreiben, um sozum<strong>in</strong>dest Planbarkeit für die Beschäftigten zu schaffen. E<strong>in</strong>e flexible <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung„von heute auf morgen" o<strong>der</strong> gar im Rahmen <strong>der</strong> laufenden Schicht unter <strong>der</strong> Priorität desUnternehmens bzw. „betrieblicher Belange", ist h<strong>in</strong>gegen nur unter den Bed<strong>in</strong>gungen echterFreiwilligkeit akzeptabel <strong>und</strong> sollte ansonsten ausgeschlossen werden.2.3.4. Handlungsspielräume für beide Seiten – <strong>und</strong> Vorteile für den ArbeitgeberWie unter 2.1 dargestellt, s<strong>in</strong>d balanceorientierte, ganzheitliche Arbeitssysteme nicht auf denAspekt <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong> zu reduzieren. Positive Wechselwirkungen für Beschäftigte wieArbeitgeber werden durch Kompetenzerwerb, Motivation <strong>und</strong> effizientes Handeln erzielt 10 .Dies bed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Arbeitsgestaltung, die sich am Konzept „vollständiger Aufgaben"orientiert 11 :• „Das selbständige Setzen von Zielen, die <strong>in</strong> übergeordnete Ziele e<strong>in</strong>gebettet werdenkönnen,• Selbstständige Handlungsvorbereitungen im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Wahrnehmung vonPlanungsfunktionen,• Auswahl <strong>der</strong> Mittel e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Interaktion zur adäquatenZielerreichung,• Ausführungsfunktionen mit Ablauf-Feedback zur Handlungskorrektur,• Kontrolle mit Resultat-Feedback <strong>und</strong> <strong>der</strong> Möglichkeit, Ergebnisse <strong>der</strong> eigenenHandlungen auf Übere<strong>in</strong>stimmung mit den gesetzten Zielen zu überprüfen.“9Glasen 2011, S. 2710 Vgl. Kratzer/Nies/Pangert/Vogl 2011, S. 611 Ulich 1994, S. 167 ff.12

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