06.12.2012 Aufrufe

11. - KOPS

11. - KOPS

11. - KOPS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Buddhistische Lebensführung<br />

nicht mehr ausreichend sei, nämlich die Forderung, "die Sexualkontakte<br />

mit Mädchen und Frauen, die in der Obhut von Eltern, Verwandten oder<br />

ihres Ehemannes stehen, sind als unrecht (micchäcärä) zu unterlassen."<br />

Aber warum ist das nicht ausreichend? In welcher Hinsicht soll das dritte<br />

sila verschärft werden? Wollen wir etwa strenger sein als der Buddha<br />

selbst? Er hatte doch wohl gute Gründe, dieses sila so zu formulieren, wie<br />

es uns überliefert worden ist.<br />

Gerade deshalb ist es notwendig, das dritte sila einmal frei von<br />

fundamentalistischen Tendenzen zu behandeln und in diesem Zusammenhang<br />

auf das sehr wichtige vierte hinzuweisen.<br />

Was heißt nun "unrecht" im Zusammenhang mit dem dritten sila? Vorab:<br />

es handelt sich hier - wie bei den anderen silas auch - um einen freiwilligen<br />

Entschluß, keineswegs um ein strenges Gebot. Dadurch wird das<br />

Einhalten der silas aber nicht erleichtert. Im Gegenteil; es ist meist<br />

schwieriger, ein freiwilliges Gebot einzuhalten. Ein kategorisches Verbot<br />

wäre für viele Menschen leichter zu befolgen. Bei der Freiwilligkeit mag<br />

der Eindruck entstehen, daß man sich gelegentlich auch einmal eine Ausnahme<br />

gestatten könnte. Doch das widerspricht der buddhistischen<br />

Lehre und gerade deshalb muß der Entschluß, die fünf silas einzuhalten,<br />

immer wieder neu gefaßt werden. Über die Forderung hinaus, sich von<br />

Frauen fernzuhalten, die noch in der Obhut stehen, ist auch alles das<br />

unrecht, was gesetzlich oder durch gesellschaftlich anerkannte Normen<br />

verboten ist, seien es die Verbote, wie sie im alten Indien bestanden,<br />

seien es die Verbote, die sich aus den Gesetzen und den Sitten der heutigen<br />

Zeit ergeben. Hierbei muß man berücksichtigen, daß die Gesetze,<br />

vor allem aber die Sitten und Gebräuche, in den einzelnen Ländern sehr<br />

verschieden sind und sich auch ändern. Es geht vor allem um die Frage:<br />

Wie wurde der Wortlaut des dritten silas, kämesu micchäcärä veramalJi,<br />

"der Entschluß, sich unrechter Sinnlichkeit (hierzu gehören eigentlich<br />

auch andere sinnliche Lüste; gemeint ist aber die Sexualität) zu enthalten",<br />

von Buddha selbst erläutert? Alle Versuche, gerade dieses sila zu<br />

verschärfen oder abzuschwächen, sind verfehlt, weil sie nicht dem entsprechen,<br />

was durch die alten Texte überliefert worden ist. Buddha sagt<br />

ganz eindeutig: Unrecht sind alle Kontakte mit Mädchen und Frauen, die<br />

noch in der Obhut von anderen stehen, wie in der Obhut von Eltern, der<br />

Velwandten oder des Ehemannes. An dieser Formulierung, wie sie der<br />

Buddha selbst gegeben hat, sollten wir festhalten.<br />

Heutzutage betrachtet man Mädchen spätestens im Alter von 18<br />

Jahren als erwachsen und nicht mehr unter der Obhut der Eltern ste-<br />

66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!