11. - KOPS
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Buddhistische Lebensführung<br />
nicht mehr ausreichend sei, nämlich die Forderung, "die Sexualkontakte<br />
mit Mädchen und Frauen, die in der Obhut von Eltern, Verwandten oder<br />
ihres Ehemannes stehen, sind als unrecht (micchäcärä) zu unterlassen."<br />
Aber warum ist das nicht ausreichend? In welcher Hinsicht soll das dritte<br />
sila verschärft werden? Wollen wir etwa strenger sein als der Buddha<br />
selbst? Er hatte doch wohl gute Gründe, dieses sila so zu formulieren, wie<br />
es uns überliefert worden ist.<br />
Gerade deshalb ist es notwendig, das dritte sila einmal frei von<br />
fundamentalistischen Tendenzen zu behandeln und in diesem Zusammenhang<br />
auf das sehr wichtige vierte hinzuweisen.<br />
Was heißt nun "unrecht" im Zusammenhang mit dem dritten sila? Vorab:<br />
es handelt sich hier - wie bei den anderen silas auch - um einen freiwilligen<br />
Entschluß, keineswegs um ein strenges Gebot. Dadurch wird das<br />
Einhalten der silas aber nicht erleichtert. Im Gegenteil; es ist meist<br />
schwieriger, ein freiwilliges Gebot einzuhalten. Ein kategorisches Verbot<br />
wäre für viele Menschen leichter zu befolgen. Bei der Freiwilligkeit mag<br />
der Eindruck entstehen, daß man sich gelegentlich auch einmal eine Ausnahme<br />
gestatten könnte. Doch das widerspricht der buddhistischen<br />
Lehre und gerade deshalb muß der Entschluß, die fünf silas einzuhalten,<br />
immer wieder neu gefaßt werden. Über die Forderung hinaus, sich von<br />
Frauen fernzuhalten, die noch in der Obhut stehen, ist auch alles das<br />
unrecht, was gesetzlich oder durch gesellschaftlich anerkannte Normen<br />
verboten ist, seien es die Verbote, wie sie im alten Indien bestanden,<br />
seien es die Verbote, die sich aus den Gesetzen und den Sitten der heutigen<br />
Zeit ergeben. Hierbei muß man berücksichtigen, daß die Gesetze,<br />
vor allem aber die Sitten und Gebräuche, in den einzelnen Ländern sehr<br />
verschieden sind und sich auch ändern. Es geht vor allem um die Frage:<br />
Wie wurde der Wortlaut des dritten silas, kämesu micchäcärä veramalJi,<br />
"der Entschluß, sich unrechter Sinnlichkeit (hierzu gehören eigentlich<br />
auch andere sinnliche Lüste; gemeint ist aber die Sexualität) zu enthalten",<br />
von Buddha selbst erläutert? Alle Versuche, gerade dieses sila zu<br />
verschärfen oder abzuschwächen, sind verfehlt, weil sie nicht dem entsprechen,<br />
was durch die alten Texte überliefert worden ist. Buddha sagt<br />
ganz eindeutig: Unrecht sind alle Kontakte mit Mädchen und Frauen, die<br />
noch in der Obhut von anderen stehen, wie in der Obhut von Eltern, der<br />
Velwandten oder des Ehemannes. An dieser Formulierung, wie sie der<br />
Buddha selbst gegeben hat, sollten wir festhalten.<br />
Heutzutage betrachtet man Mädchen spätestens im Alter von 18<br />
Jahren als erwachsen und nicht mehr unter der Obhut der Eltern ste-<br />
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