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IRRGEISTER - Verein für Natur

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60 <strong>IRRGEISTER</strong> 2010<br />

Abb. 5: Im NSG „Buchholz“ wurde der gesamte Waldsaum<br />

entfernt.<br />

nicht der aktuellen Rechtsprechung bezüglich<br />

der Verkehrssicherungspfl icht. Andere markierte<br />

Bäume wiesen sogar noch geringere oder gar keine<br />

Schadstellen auf.<br />

Am 20.04.2010 wurde uns von der Bezirksregierung<br />

telefonisch mitgeteilt, dass man sich auf<br />

15-20 Bäume geeinigt habe, die aber unbedingt<br />

gefällt werden müssten. Gefällt wurden dann aber<br />

ohne Begründung mindestens 40 Bäume. Unverständlich<br />

bleibt auch, warum bei den markierten<br />

Bäumen so schnell gehandelt werden musste, so<br />

dass keine Rücksicht auf die Brut- und Vegetationsperiode<br />

in diesem <strong>Natur</strong>schutzgebiet genommen<br />

werden konnte, und warum sogar geschützte<br />

Bäume mit Spechthöhlen (Abb. 4) nicht geschont<br />

wurden.<br />

Der Stadtförster äußerte uns gegenüber die Absicht,<br />

in Zukunft weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />

im NSG „Hagen“ durchzuführen, denn<br />

durch das Schutzgebiet laufen noch zwei weitere<br />

Wanderwege sowie einige kleinere Waldwege.<br />

Dies würde dann fast das gesamte Schutzgebiet<br />

betreffen, seine Substanz und Schutzziele massiv<br />

gefährden. Auch ist unklar, ob die Maßnahmen<br />

an der Waldroute mit dem Eingriff im April 2010<br />

beendet sind.<br />

Das <strong>Natur</strong>schutzgebiet Buchholz<br />

Das 27 ha große <strong>Natur</strong>schutzgebiet „Buchholz“<br />

liegt nahe der Ortschaft Giershagen und ist ebenfalls<br />

Teil eines <strong>Natur</strong>a 2000-Gebiets. Auch hier<br />

handelt es sich um einen Buchenwald. Im Winter<br />

2009/10 wurden die Bäume, vornehmlich Buchen,<br />

am westlichen Waldrand unter Berufung<br />

auf die Verkehrssicherungspfl icht auf einer Länge<br />

von ca. 100-150m Länge vollständig entfernt<br />

(Abb. 5).<br />

Hier standen vorher zahlreiche mindestens 100jährige<br />

Buchen, deren Äste einen befestigten Weg<br />

überdachten. Auch hier darf bezweifelt werden,<br />

dass von allen Bäumen eine akute Gefährdung<br />

ausging und sie daher aufgrund der Verkehrssicherungspfl<br />

icht entfernt werden mussten. Vielmehr<br />

liegt der Verdacht nahe, dass hier präventiv<br />

gefällt wurde, da jede Baumfällung am Waldrand<br />

den Zaun einer benachbarten Weide beschädigt.<br />

Die vollständige Rodung entbindet den Förster<br />

von der Pfl icht der regelmäßigen Kontrolle und erleichterte<br />

die Arbeit, da der Zaun eben nur einmal<br />

repariert werden musste. Ein solches nicht-selektives<br />

Vorgehen ist aus <strong>Natur</strong>schutzsicht inakzeptabel<br />

und nicht im Sinne der Verkehrssicherungspfl<br />

icht. Es steht zu be<strong>für</strong>chten, dass die Maßnahmen<br />

nördlich des Schutzgebietes in Zukunft fortgesetzt<br />

werden.<br />

Fazit:<br />

Die Liste ähnlicher Fälle aus dem Winter 2009/10<br />

ließe sich weiterführen, denn auch an anderer Stelle<br />

wurden entsprechende Maßnahmen durchgeführt,<br />

beispielsweise in den <strong>Natur</strong>schutzgebieten<br />

„Hackstoeppel“ und „Bilstein-Ohmberg“. Sie alle<br />

haben eines gemeinsam: Begründet wurden die<br />

Maßnahmen mit der Verkehrssicherungspfl icht<br />

und viele Eingriffe fanden in ökologisch sensiblen<br />

Schutzgebieten statt.

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