ngg-BW-Streik-1991-Brauereien.pdf
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Trotz mehrmaliger Versuche,eine vernuenftige Personal -<br />
planung mit der Personalabteilung zu vereinbaren,ist dieses<br />
Ansinnen des Betriebsrats bis jetzt unbeantwortet geblieben!<br />
Aus diesem Grund hat der Betriebsrat in seiner Sitzung am<br />
30.10.91 einstimmig beschlossen,vorbehaltlich allen Ueberstundenantrsegen<br />
ab dem 01.11.91 seine Zustimmung zu verweigern!<br />
Wir weissen darauf hin,dass die Verweigerung nicht genehmigter<br />
Ueberstunden keine Arbeitsverweigerung darstellen und die<br />
Anordnung von Ueberstunden ohne Zustimmung des Betriebsrats<br />
einem Rechtsbruch gleichzustellen sind!<br />
In diesem Fall wird der Betriebsrat gerichtliche Schritte einleiten!<br />
Mit der Bitte um Eure Unterstuetzung und Euer Verstaendnis<br />
verbleiben wir<br />
mit kollegialen Gruessen