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Prüfingenieur 34 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...

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BRANDSCHUTZ<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> <strong>für</strong><br />

Brandschutz – eine neue<br />

Aufgabe <strong>für</strong> Bauingenieure<br />

Voraussetzung da<strong>für</strong> sind vertiefte<br />

fachliche Kenntnisse und eine<br />

mindestens fünfjährige Berufspraxis<br />

Standsicherheit und Brandschutz konkretisieren<br />

das grundgesetzlich garantierte Recht des Menschen<br />

auf Leben und körperliche Unversehrtheit.<br />

Die Prüfung und Überwachung dieser Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

erfolgte bisher auf unterschiedliche<br />

Weise. Während die Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> Standsicherheit baulicher Anlagen seit Jahrzehnten<br />

in den Händen von <strong>Prüfingenieur</strong>en und<br />

Prüfämtern <strong>für</strong> Baustatik liegt, blieb die Prüfung<br />

<strong>der</strong> Brandschutzkonzeptionen lange Zeit den Bauaufsichtsbehörden<br />

vorbehalten. Hier ist in den<br />

letzten Jahren ein Wandel eingetreten: Neben dem<br />

<strong>Prüfingenieur</strong> <strong>für</strong> Baustatik ist <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong><br />

<strong>für</strong> Brandschutz getreten. Das Ziel dieser Vorgehensweise<br />

liegt in <strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörden.<br />

Gleichzeitig eröffnet sich damit<br />

auch <strong>für</strong> die freiberuflich tätigen Bauingenieure<br />

ein neues Betätigungsfeld.<br />

Dr.-Ing. Peter Wagner<br />

studierte das Bauingenieurwesen<br />

an <strong>der</strong> TU Berlin, ist seit<br />

1982 im Berliner Prüfamt <strong>für</strong><br />

Baustatik tätig und seit 1994<br />

als Baudirektor dessen Leiter;<br />

er ist seit mehreren Jahren Vorsitzen<strong>der</strong><br />

eines län<strong>der</strong>übergreifenden<br />

Prüfungsausschusses <strong>für</strong><br />

die Anerkennung von <strong>Prüfingenieur</strong>en<br />

<strong>für</strong> Standsicherheit.<br />

62<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> April 2009<br />

1 Privatisierung <strong>der</strong><br />

bautechnischen Prüfung<br />

Auch wenn die Musterbauordnung (MBO) von<br />

1960 bis zur Fassung 2002 ständig fortgeschrieben<br />

wurde, haben sich die Landesbauordnungen erheblich<br />

auseinan<strong>der</strong>- und von <strong>der</strong> Musterbauordnung<br />

wegentwickelt, die somit ihre Leitbildfunktion <strong>für</strong> die<br />

Bauordnungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> verloren hat. Diese<br />

Rechtszersplitterung hat auch vor <strong>der</strong> bautechnischen<br />

Prüfung von Bauvorhaben nicht Halt gemacht. Die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Standsicherheit,<br />

den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz<br />

ist nach den jeweiligen Landesregelungen<br />

nachzuweisen; die Prüfung beschränkt sich jedoch<br />

auf die Nachweise <strong>der</strong> Standsicherheit und des<br />

Brandschutzes und wird in den Län<strong>der</strong>n von verschiedenen<br />

Prüfpersonen durchgeführt.<br />

Mit <strong>der</strong> MBO 2002 wurde <strong>der</strong> Grundstein <strong>für</strong><br />

einen weitestgehenden Rückzug des Staates aus <strong>der</strong><br />

hoheitlichen Prüfung bautechnischer Nachweise gelegt,<br />

wozu auch die Prüfung <strong>der</strong> Brandschutznachweise<br />

zählt. Die MBO ist als entwicklungsoffener<br />

Rahmen konzipiert, <strong>der</strong> sowohl die herkömmliche<br />

bauaufsichtliche Prüfung einschließlich <strong>der</strong> Übertragung<br />

bauaufsichtlicher Prüfaufgaben auf <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />

als beliehene Unternehmer vorsieht, wie auch<br />

die privatrechtliche Prüfung durch Prüfsachverständige.<br />

Von diesen Wahlmöglichkeiten haben die Län<strong>der</strong><br />

Gebrauch gemacht. So werden bautechnische Nachweise<br />

<strong>der</strong>zeit neben dem bekannten <strong>Prüfingenieur</strong><br />

auch von Prüfsachverständigen und neuerdings im<br />

Saarland auch von „Prüfberechtigten“ geprüft.<br />

2 Status des <strong>Prüfingenieur</strong>s<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> Brandschutznachweise obliegt<br />

vom Grundsatz her <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde. Bedient<br />

sich nun die Bauaufsichtsbehörde zur Erfüllung dieser<br />

öffentlichen Aufgabe <strong>der</strong> Hilfe anerkannter Prüf-

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