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SchlossMagazin für das Fuenfseenland – Dezember 2015

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52 | wirtschaft + finanzen | Lebenswerk, Teil 1<br />

Der deutsche Mittelstand ist in die Jahre gekommen: Nach Schätzungen des Instituts<br />

<strong>für</strong> Mittelstandsforschung müssen allein in den nächsten fünf Jahren rund 110.000<br />

Unternehmen eine tragfähige Nachfolgelösung finden. Das Problem: Gerade einmal<br />

jeder zweite Unternehmer hat sich auf diesen Schritt ausreichend vorbereitet.<br />

Lebenswerk<br />

in gute Hände<br />

abzugeben<br />

Teil 1<br />

Innerfamiliäre Unternehmensnachfolge<br />

Foto<br />

Andreas Wolf / fotolia.com<br />

Tritt der Ernstfall dann früher ein als erwartet und der Unternehmer<br />

verstirbt oder erkrankt schwer, stehen viele Arbeitsplätze<br />

und unter Umständen der Fortbestand des gesamten<br />

Lebenswerks auf dem Spiel. Wie können Firmeninhaber ihr Unternehmen<br />

daher beizeiten zukunftsfähig machen und welche Vorkehrungen<br />

sollten sie unbedingt treffen, falls sie eine familieninterne<br />

Nachfolge anstreben? Das ist <strong>das</strong> Thema des ersten Teils<br />

unserer zweiteiligen Gewerbeinformation zum Thema Generationenwechsel<br />

im Unternehmen. Der zweite Teil wird dann in der<br />

nächsten Ausgabe des <strong>SchlossMagazin</strong>s die Möglichkeiten einer<br />

Nachfolge außerhalb der Familie behandeln. Niemand denkt gerne<br />

darüber nach, wer den eigenen Platz einnehmen soll, sobald man<br />

einmal nicht mehr in der Lage sein wird, diesen selbst auszufüllen.<br />

Gerade ein Unternehmer, der die Verantwortung <strong>für</strong> die Zukunft<br />

seiner Firma und die damit verbundenen Arbeitsplätze hat, darf<br />

hier aber nichts dem Zufall überlassen. Schließlich ist eine solide<br />

Nachfolgeplanung nicht nur aus psychologischen Gründen oft ein<br />

zeitraubendes Großprojekt <strong>–</strong> auch eine Vielzahl von rechtlichen,<br />

steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten muss überdacht<br />

und in eine tragfähige Lösung überführt werden.<br />

Hier<strong>für</strong> ist zunächst einmal ausschlaggebend,<br />

welche Gestaltung<br />

Wer übernimmt<br />

den Staffelstab?<br />

dem Unternehmer selbst vorschwebt:<br />

Denkt er daran, die Firma zu verkaufen? Oder gibt es eigene<br />

Kinder, die in die Fußstapfen der Eltern treten und <strong>das</strong> Geschäft<br />

übernehmen könnten? Zwar würden 80 Prozent der<br />

deutschen Unternehmer im Zweifel einer familieninternen Lösung<br />

den Vorzug geben. Aber in nur knapp der Hälfte der Fälle gelingt<br />

dies auch tatsächlich. Immer öfter zeigt sich die jüngere Generation<br />

wenig begeistert vom angebotenen Chefsessel: Sie möchte sich<br />

beruflich lieber in einem ganz anderen Bereich verwirklichen <strong>–</strong><br />

oder fühlt sich der unternehmerischen Aufgabe vielleicht gar nicht<br />

gewachsen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig und vor allem offen<br />

mit allen Beteiligten zu sprechen. Bei mehreren Kindern übrigens<br />

auch mit denjenigen, die <strong>für</strong> eine Übernahme nicht in Frage kommen:<br />

Wer vermeiden möchte, <strong>das</strong>s die mühsam ausgearbeitete<br />

Lösung im Ernstfall in einen zerstörerischen Rechtsstreit mündet,<br />

muss unbedingt beizeiten klären, wer wie abgefunden werden soll.<br />

Gute Lösung braucht<br />

Zeit und Knowhow<br />

Hat der Unternehmer zu Lebzeiten<br />

keine Regelungen zur Unternehmensnachfolge<br />

verfügt, tritt nach<br />

seinem Tod automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft <strong>–</strong> <strong>das</strong><br />

Vermögen des Erblassers geht als Ganzes auf seine Erben über, die<br />

dann nur als Erbengemeinschaft darüber verfügen dürfen. Eine<br />

konsequente Unternehmensführung ist unter solchen Umständen<br />

kaum zu gewährleisten, abgesehen davon, <strong>das</strong>s aus einer derartigen<br />

Konstellation in aller Regel tiefgreifende Konflikte erwachsen.<br />

Dies kann ein Unternehmen schnell in seinem Bestand gefährden.<br />

So ist die Erbengemeinschaft rechtlich nicht als dauerhafte Angelegenheit<br />

gedacht <strong>–</strong> jeder Erbe kann jederzeit die Erbauseinandersetzung<br />

verlangen und damit die Auflösung des Nachlasses zwecks<br />

Zuteilung der einzelnen Erbanteile. Um ein solches Szenario zu vermeiden,<br />

kann der Unternehmer zu Lebzeiten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten<br />

nutzen. Da die Materie im Einzelnen sehr<br />

komplex und jeder Fall individuell verschieden ist, sollte er sich<br />

dazu jedoch unbedingt kompetent beraten lassen <strong>–</strong> und genügend<br />

Zeit einplanen: Nach einer Studie der DIHK schätzt jeder zweite<br />

Senior-Unternehmer den zeitlichen Aufwand einer Nachfolgeregelung<br />

falsch ein.<br />

Sonderfall<br />

Unternehmertestament<br />

Möchte der Unternehmer die Nachfolge<br />

<strong>für</strong> den Fall seines Todes testa-

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