SchlossMagazin für das Fuenfseenland – Dezember 2015
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
52 | wirtschaft + finanzen | Lebenswerk, Teil 1<br />
Der deutsche Mittelstand ist in die Jahre gekommen: Nach Schätzungen des Instituts<br />
<strong>für</strong> Mittelstandsforschung müssen allein in den nächsten fünf Jahren rund 110.000<br />
Unternehmen eine tragfähige Nachfolgelösung finden. Das Problem: Gerade einmal<br />
jeder zweite Unternehmer hat sich auf diesen Schritt ausreichend vorbereitet.<br />
Lebenswerk<br />
in gute Hände<br />
abzugeben<br />
Teil 1<br />
Innerfamiliäre Unternehmensnachfolge<br />
Foto<br />
Andreas Wolf / fotolia.com<br />
Tritt der Ernstfall dann früher ein als erwartet und der Unternehmer<br />
verstirbt oder erkrankt schwer, stehen viele Arbeitsplätze<br />
und unter Umständen der Fortbestand des gesamten<br />
Lebenswerks auf dem Spiel. Wie können Firmeninhaber ihr Unternehmen<br />
daher beizeiten zukunftsfähig machen und welche Vorkehrungen<br />
sollten sie unbedingt treffen, falls sie eine familieninterne<br />
Nachfolge anstreben? Das ist <strong>das</strong> Thema des ersten Teils<br />
unserer zweiteiligen Gewerbeinformation zum Thema Generationenwechsel<br />
im Unternehmen. Der zweite Teil wird dann in der<br />
nächsten Ausgabe des <strong>SchlossMagazin</strong>s die Möglichkeiten einer<br />
Nachfolge außerhalb der Familie behandeln. Niemand denkt gerne<br />
darüber nach, wer den eigenen Platz einnehmen soll, sobald man<br />
einmal nicht mehr in der Lage sein wird, diesen selbst auszufüllen.<br />
Gerade ein Unternehmer, der die Verantwortung <strong>für</strong> die Zukunft<br />
seiner Firma und die damit verbundenen Arbeitsplätze hat, darf<br />
hier aber nichts dem Zufall überlassen. Schließlich ist eine solide<br />
Nachfolgeplanung nicht nur aus psychologischen Gründen oft ein<br />
zeitraubendes Großprojekt <strong>–</strong> auch eine Vielzahl von rechtlichen,<br />
steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten muss überdacht<br />
und in eine tragfähige Lösung überführt werden.<br />
Hier<strong>für</strong> ist zunächst einmal ausschlaggebend,<br />
welche Gestaltung<br />
Wer übernimmt<br />
den Staffelstab?<br />
dem Unternehmer selbst vorschwebt:<br />
Denkt er daran, die Firma zu verkaufen? Oder gibt es eigene<br />
Kinder, die in die Fußstapfen der Eltern treten und <strong>das</strong> Geschäft<br />
übernehmen könnten? Zwar würden 80 Prozent der<br />
deutschen Unternehmer im Zweifel einer familieninternen Lösung<br />
den Vorzug geben. Aber in nur knapp der Hälfte der Fälle gelingt<br />
dies auch tatsächlich. Immer öfter zeigt sich die jüngere Generation<br />
wenig begeistert vom angebotenen Chefsessel: Sie möchte sich<br />
beruflich lieber in einem ganz anderen Bereich verwirklichen <strong>–</strong><br />
oder fühlt sich der unternehmerischen Aufgabe vielleicht gar nicht<br />
gewachsen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig und vor allem offen<br />
mit allen Beteiligten zu sprechen. Bei mehreren Kindern übrigens<br />
auch mit denjenigen, die <strong>für</strong> eine Übernahme nicht in Frage kommen:<br />
Wer vermeiden möchte, <strong>das</strong>s die mühsam ausgearbeitete<br />
Lösung im Ernstfall in einen zerstörerischen Rechtsstreit mündet,<br />
muss unbedingt beizeiten klären, wer wie abgefunden werden soll.<br />
Gute Lösung braucht<br />
Zeit und Knowhow<br />
Hat der Unternehmer zu Lebzeiten<br />
keine Regelungen zur Unternehmensnachfolge<br />
verfügt, tritt nach<br />
seinem Tod automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft <strong>–</strong> <strong>das</strong><br />
Vermögen des Erblassers geht als Ganzes auf seine Erben über, die<br />
dann nur als Erbengemeinschaft darüber verfügen dürfen. Eine<br />
konsequente Unternehmensführung ist unter solchen Umständen<br />
kaum zu gewährleisten, abgesehen davon, <strong>das</strong>s aus einer derartigen<br />
Konstellation in aller Regel tiefgreifende Konflikte erwachsen.<br />
Dies kann ein Unternehmen schnell in seinem Bestand gefährden.<br />
So ist die Erbengemeinschaft rechtlich nicht als dauerhafte Angelegenheit<br />
gedacht <strong>–</strong> jeder Erbe kann jederzeit die Erbauseinandersetzung<br />
verlangen und damit die Auflösung des Nachlasses zwecks<br />
Zuteilung der einzelnen Erbanteile. Um ein solches Szenario zu vermeiden,<br />
kann der Unternehmer zu Lebzeiten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten<br />
nutzen. Da die Materie im Einzelnen sehr<br />
komplex und jeder Fall individuell verschieden ist, sollte er sich<br />
dazu jedoch unbedingt kompetent beraten lassen <strong>–</strong> und genügend<br />
Zeit einplanen: Nach einer Studie der DIHK schätzt jeder zweite<br />
Senior-Unternehmer den zeitlichen Aufwand einer Nachfolgeregelung<br />
falsch ein.<br />
Sonderfall<br />
Unternehmertestament<br />
Möchte der Unternehmer die Nachfolge<br />
<strong>für</strong> den Fall seines Todes testa-