18.05.2016 Aufrufe

2016-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

GENUSS | C.T.C. – C.heck t.he C.hef – Mit Carl A. Ellis im Vivre AUTO | Neues AUDI Zentrum Dortmund COMEDY | RuhrHOCHdeutsch – Frische Programme im Spiegelzelt KULTUR | 50 Jahre Oper Dortmund

GENUSS | C.T.C. – C.heck t.he C.hef – Mit Carl A. Ellis im Vivre
AUTO | Neues AUDI Zentrum Dortmund
COMEDY | RuhrHOCHdeutsch – Frische Programme im Spiegelzelt
KULTUR | 50 Jahre Oper Dortmund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beraterforum<br />

BAUABZUGS-<br />

STEUER<br />

Hier kann auch ein Vermieter<br />

zum Steuerschuldner werden!<br />

Bereits zu Beginn des Jahres 2002 wurde in Deutschland mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler<br />

Betätigung im Baugewerbe“ die sogenannte Bauabzugssteuer eingeführt. Ziel war es, die Steuerzahlungen<br />

an den Staat dadurch sicherzustellen, so dass der Auftraggeber einer Bauleistung 15 % des<br />

Rechnungsbetrags nicht an das ausführende Unternehmen, sondern direkt an das Finanzamt zahlt.<br />

Diese Zahlung stellt eine Art Vorauszahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer des leistenden<br />

Unternehmens dar. In der Praxis wird diese Verpflichtung insbesondere bei Vermietern häufiger<br />

nicht berücksichtigt, was dazu führen kann, dass Sie als Schuldner der Bauabzugsteuer vom Finanzamt<br />

in Haftung genommen werden, sofern Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.<br />

WAS SIND BAULEISTUNGEN?<br />

Unter die vom Steuerabzug betroffenen<br />

Bauleistungen fallen alle Leistungen,<br />

die der Herstellung, Instandhaltung,<br />

Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung<br />

von Bauwerken dienen. Neben der<br />

Errichtung neuer Gebäude zählen zu den<br />

Bauleistungen also zum Beispiel auch der<br />

Neuanstrich der Fassade, der Einbau einer<br />

Heizungsanlage oder die Erneuerung von<br />

Fenstern. Entscheidend ist, dass durch die<br />

Bauleistung in die Substanz des Gebäudes<br />

eingegriffen wird. Dies bedeutet, dass reine<br />

Planungsleistungen, wie sie zum Beispiel<br />

durch Architekten oder Statiker erbracht<br />

werden, nicht in den Bereich der Bauleistungen<br />

fallen und somit auch nicht<br />

der Bauabzugssteuer unterliegen. Auch<br />

Tätigkeiten, wie das Aufstellen eines Baugerüsts,<br />

die Reinigung von Gebäuden, die<br />

reine Lieferung von Baumaterial oder die<br />

Vermietung von Baugeräten zählen nicht<br />

zu den Bauleistungen.<br />

WER MUSS DIE STEUER EINBEHALTEN?<br />

Zum Einbehalt der Steuer sind juristische<br />

Personen des öffentlichen Rechts sowie alle<br />

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />

verpflichtet. Somit sind auch<br />

Kleinunternehmer und Unternehmer, die<br />

ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen,<br />

von der Bauabzugssteuer betroffen.<br />

Auch die Bauleistungen, die Sie als privater<br />

Vermieter von mehr als zwei Wohnungen in<br />

Ihrem Vermietungsobjekten durchführen<br />

lassen, unterliegen der Bauabzugssteuer.<br />

GERINGFÜGIGKEITSGRENZEN<br />

Damit Sie nicht bei jedem Kleinauftrag den<br />

Steuerabzug durchführen müssen, hat der<br />

Gesetzgeber sogenannte Bagatellgrenzen<br />

festgelegt. Diese beziehen sich jeweils auf<br />

ein Kalenderjahr und ein leistendes Unternehmen.<br />

Beträgt die Summe aller im laufenden<br />

Kalenderjahr an ein Unternehmen<br />

zu zahlenden Rechnungen voraussichtlich<br />

nicht mehr als 5.000 EUR, so kann der<br />

Steuerabzug unterbleiben. Erzielen sie<br />

ausschließlich steuerfreie Umsätze aus<br />

Vermietung und Verpachtung, so erhöht<br />

sich diese Freigrenze auf 15.000 EUR. Als<br />

Vermieter von nicht mehr als zwei Wohnungen<br />

sind Sie, unabhängig von der Höhe<br />

der Bauleistungen, grundsätzlich vom<br />

Abzug der Bauabzugssteuer befreit.<br />

84 Frühjahr <strong>2<strong>01</strong>6</strong> · top magazin DORTMUND

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!