17.08.2016 Aufrufe

Gsungen&Gspielt 2/2015

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SÜDTIROLER<br />

VOLKSMUSIKKREIS<br />

Vereinigung zur Pflege des Volksliedes und der Volksmusik<br />

Der Südtiroler Volksmusikkreis hat sich die Pflege, Erhaltung und Verbreitung des<br />

Volksmusikgutes zum Ziel gesetzt und ist auf Ihre/Deine Unterstützung angewiesen.<br />

WIE KANN ICH MITGLIED WERDEN? EINFACH ANMELDESCHEIN AUSFÜLLEN UND EINSENDEN AN:<br />

SÜDTIROLER VOLKSMUSIKKREIS<br />

Dominikanerplatz 7, I – 39100 Bozen · Tel. 0471/970 555 · Fax: 0471/ 980 922<br />

E-Mail: info@volksmusikkreis.org · www.volksmusikkreis.org<br />

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 15,– pro Jahr.<br />

Gleichzeitig wird das Mitteilungsheft G´SUNGEN & G´SPIELT vier Mal im Jahr zugesandt.<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Vorname:<br />

geboren am:<br />

Familienname:<br />

in:<br />

Beruf:<br />

PLZ/Ort:<br />

Straße/Hausnummer:<br />

Ich (wir) spiele(n) folgende Instrumente bzw. singe(n):<br />

Datum/Unterschrift:<br />

ZUWENDUNG VON 5‰ DER EINKOMMENSSTEUER AN EHRENAMTLICHE VEREINE<br />

Auch heuer besteht wiederum die Möglichkeit, die Zuwendung von 5 Promille der Einkommenssteuer selbst<br />

zu bestimmen. Daher freut sich der Vorstand des Südtiroler Volksmusikkreises, wenn jemand bei der Steuererklärung<br />

diesen Anteil dem Verein gutschreiben lässt. Wichtig dabei ist die Angabe der Steuernummer des<br />

Vereines.<br />

Sie lautet: 94002990219<br />

Zusätzlich zur Zuweisung der 5 Promille bleibt die bisherige Regelung aufrecht, 8 Promille für religiöse Institutionen<br />

zu bestimmen. Beide Zuweisungen sind also möglich.<br />

G‘SUNGEN & G‘SPIELT | 40. JAHRGANG | HEFT 02 | JUNI <strong>2015</strong> 31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!