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Landschaftlich reizvoll, landwirtschaftlich - Werra-Meißner-Kreis

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Der <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-<br />

<strong>Kreis</strong> ist „LEADER“-<br />

Region<br />

Aufgaben der EU-<br />

Zahlstellen<br />

58<br />

6.3.4 Schwerpunkt 4 LEADER*<br />

Ein großer Teil der Maßnahmen des<br />

vorstehend beschriebenen Schwerpunkts<br />

3 mit Ausnahme des FID und<br />

der Dorferneuerung wird im <strong>Werra</strong>-<br />

<strong>Meißner</strong>-<strong>Kreis</strong> als anerkannte Region<br />

nach LEADER auf der Grundlage eines<br />

regionalen Entwicklungskonzepts gefördert.<br />

Mit dem LEADER-Ansatz sollen lokale<br />

Entwicklungschancen durch regionale<br />

Initiativen zur Mobilisierung eines<br />

regionalen Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstums<br />

genutzt werden.<br />

Dabei soll gleichzeitig die Bereitschaft<br />

zur örtlichen Konsensbildung und die<br />

Entstehung regionaler Netzwerke angestoßen<br />

werden.<br />

6.4 Das „Integrierte Verwaltungs-<br />

und Kontrollsystem“<br />

Die Zuständigkeit für die finanzielle<br />

Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />

liegt bei der EU-Kommission.<br />

Allerdings leistet diese in der Regel<br />

nicht selbst Zahlungen an Begünstigte<br />

sondern überträgt die Aufgabe auf die<br />

Mitgliedstaaten. Aufgrund der föderalen<br />

Struktur der Bundesrepublik unterhält<br />

das Land Hessen eine eigene sogenannte<br />

EU-Zahlstelle, die derzeit bei<br />

der Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />

(WI-Bank) angesiedelt ist.<br />

Die Zahlstelle ist jedoch nicht nur für<br />

Zahlungen an die Begünstigten zuständig.<br />

Sie muss sicherstellen, dass:<br />

l die Beihilfefähigkeit von Anträgen vor<br />

der Auszahlung geprüft wird,<br />

l die Buchhaltung exakt und umfas-<br />

send ist,<br />

l die für die einzelnen Sektoren vorgeschriebenen<br />

Kontrollen durchgeführt<br />

werden und<br />

l sämtliche notwendigen Unterlagen<br />

ordnungsgemäß aufbewahrt werden,<br />

zugänglich sind und rechtzeitig vorgelegt<br />

werden.<br />

Dabei wird sie von verschiedenen Institutionen<br />

überprüft.<br />

Jeder Mitgliedstaat, also zunächst die<br />

Zahlstelle mit ihrem nachgeordneten<br />

Bereich, muss dafür Sorge tragen,<br />

dass Zahlungen im Rahmen der GAP<br />

6. Direktzahlungen / Fördermaßnahmen / Transferleistungen<br />

korrekt ausgeführt werden, dass<br />

Unregelmäßigkeiten entgegengewirkt<br />

wird beziehungsweise diese behoben<br />

werden und dass zu Unrecht geleistete<br />

Zahlungen wieder eingezogen werden.<br />

Hierzu dient vor allem das Integrierte<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

für gemeinschaftliche Beihilferegelungen,<br />

das so genannte InVeKoS.<br />

Es deckt nicht nur die Direktzahlungen<br />

an Landwirte, wie die Betriebsprämienregelung<br />

ab; vielmehr werden auch<br />

die flächenbezogenen Maßnahmen<br />

der zweiten Säule der GAP mit dem<br />

InVeKoS bearbeitet.<br />

Das Integrierte Verwaltungs- und<br />

Kontrollsystem setzt sich aus verschiedenen<br />

Bestandteilen zusammen, die<br />

für die Annahme und Bearbeitung von<br />

Beihilfeanträgen erforderlich sind.<br />

Es umfasst:<br />

l eine rechnergestützte Datenbank,<br />

l ein System zur Identifizierung von<br />

Betriebsinhabern und <strong>landwirtschaftlich</strong>en<br />

Parzellen,<br />

l ein System zur Identifizierung und<br />

Registrierung von Zahlungsansprüchen<br />

und Beihilfeanträgen und<br />

l ein integriertes Kontrollsystem für<br />

Prüfungen (Verwaltungs- und Vor-<br />

Ort-Kontrollen) und erforderlichenfalls<br />

Berechnung von Beihilfekürzungen.<br />

Bei den Verwaltungskontrollen<br />

handelt es sich um eine Reihe von<br />

Gegenkontrollen mit Angaben in den<br />

Anträgen des Betriebsinhabers und<br />

denen anderer Antragsteller. Diese<br />

Gegenkontrollen werden innerhalb<br />

einer rechnergestützten Datenbank, in<br />

der verschiedene Systeme miteinander<br />

verbunden sind, automatisiert durchgeführt.<br />

Bei den Vor-Ort-Kontrollen besuchen<br />

die Kontrolleure <strong>landwirtschaftlich</strong>e Betriebe,<br />

die teilweise nach dem Zufallsprinzip,<br />

größtenteils aber aufgrund von<br />

Risikoanalysen ausgewählt wurden.<br />

Der Einsatz verfügbarer Technik ermöglicht<br />

es beispielsweise, die Größe<br />

einer Parzelle und die Pflanzenbedeckung<br />

anhand von Luftaufnahmen oder<br />

Satellitenfotos in vielen Fällen auch<br />

ohne Feldbegehung zu bestimmen.<br />

Zudem führt die Generaldirektion<br />

* LEADER: frz. Liaison entre actions de developpement<br />

de l‘economie rurale; deutsch: Verbindung zwischen<br />

Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.<br />

LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der EU:

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