Landschaftlich reizvoll, landwirtschaftlich - Werra-Meißner-Kreis
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Der <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-<br />
<strong>Kreis</strong> ist „LEADER“-<br />
Region<br />
Aufgaben der EU-<br />
Zahlstellen<br />
58<br />
6.3.4 Schwerpunkt 4 LEADER*<br />
Ein großer Teil der Maßnahmen des<br />
vorstehend beschriebenen Schwerpunkts<br />
3 mit Ausnahme des FID und<br />
der Dorferneuerung wird im <strong>Werra</strong>-<br />
<strong>Meißner</strong>-<strong>Kreis</strong> als anerkannte Region<br />
nach LEADER auf der Grundlage eines<br />
regionalen Entwicklungskonzepts gefördert.<br />
Mit dem LEADER-Ansatz sollen lokale<br />
Entwicklungschancen durch regionale<br />
Initiativen zur Mobilisierung eines<br />
regionalen Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstums<br />
genutzt werden.<br />
Dabei soll gleichzeitig die Bereitschaft<br />
zur örtlichen Konsensbildung und die<br />
Entstehung regionaler Netzwerke angestoßen<br />
werden.<br />
6.4 Das „Integrierte Verwaltungs-<br />
und Kontrollsystem“<br />
Die Zuständigkeit für die finanzielle<br />
Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />
liegt bei der EU-Kommission.<br />
Allerdings leistet diese in der Regel<br />
nicht selbst Zahlungen an Begünstigte<br />
sondern überträgt die Aufgabe auf die<br />
Mitgliedstaaten. Aufgrund der föderalen<br />
Struktur der Bundesrepublik unterhält<br />
das Land Hessen eine eigene sogenannte<br />
EU-Zahlstelle, die derzeit bei<br />
der Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />
(WI-Bank) angesiedelt ist.<br />
Die Zahlstelle ist jedoch nicht nur für<br />
Zahlungen an die Begünstigten zuständig.<br />
Sie muss sicherstellen, dass:<br />
l die Beihilfefähigkeit von Anträgen vor<br />
der Auszahlung geprüft wird,<br />
l die Buchhaltung exakt und umfas-<br />
send ist,<br />
l die für die einzelnen Sektoren vorgeschriebenen<br />
Kontrollen durchgeführt<br />
werden und<br />
l sämtliche notwendigen Unterlagen<br />
ordnungsgemäß aufbewahrt werden,<br />
zugänglich sind und rechtzeitig vorgelegt<br />
werden.<br />
Dabei wird sie von verschiedenen Institutionen<br />
überprüft.<br />
Jeder Mitgliedstaat, also zunächst die<br />
Zahlstelle mit ihrem nachgeordneten<br />
Bereich, muss dafür Sorge tragen,<br />
dass Zahlungen im Rahmen der GAP<br />
6. Direktzahlungen / Fördermaßnahmen / Transferleistungen<br />
korrekt ausgeführt werden, dass<br />
Unregelmäßigkeiten entgegengewirkt<br />
wird beziehungsweise diese behoben<br />
werden und dass zu Unrecht geleistete<br />
Zahlungen wieder eingezogen werden.<br />
Hierzu dient vor allem das Integrierte<br />
Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />
für gemeinschaftliche Beihilferegelungen,<br />
das so genannte InVeKoS.<br />
Es deckt nicht nur die Direktzahlungen<br />
an Landwirte, wie die Betriebsprämienregelung<br />
ab; vielmehr werden auch<br />
die flächenbezogenen Maßnahmen<br />
der zweiten Säule der GAP mit dem<br />
InVeKoS bearbeitet.<br />
Das Integrierte Verwaltungs- und<br />
Kontrollsystem setzt sich aus verschiedenen<br />
Bestandteilen zusammen, die<br />
für die Annahme und Bearbeitung von<br />
Beihilfeanträgen erforderlich sind.<br />
Es umfasst:<br />
l eine rechnergestützte Datenbank,<br />
l ein System zur Identifizierung von<br />
Betriebsinhabern und <strong>landwirtschaftlich</strong>en<br />
Parzellen,<br />
l ein System zur Identifizierung und<br />
Registrierung von Zahlungsansprüchen<br />
und Beihilfeanträgen und<br />
l ein integriertes Kontrollsystem für<br />
Prüfungen (Verwaltungs- und Vor-<br />
Ort-Kontrollen) und erforderlichenfalls<br />
Berechnung von Beihilfekürzungen.<br />
Bei den Verwaltungskontrollen<br />
handelt es sich um eine Reihe von<br />
Gegenkontrollen mit Angaben in den<br />
Anträgen des Betriebsinhabers und<br />
denen anderer Antragsteller. Diese<br />
Gegenkontrollen werden innerhalb<br />
einer rechnergestützten Datenbank, in<br />
der verschiedene Systeme miteinander<br />
verbunden sind, automatisiert durchgeführt.<br />
Bei den Vor-Ort-Kontrollen besuchen<br />
die Kontrolleure <strong>landwirtschaftlich</strong>e Betriebe,<br />
die teilweise nach dem Zufallsprinzip,<br />
größtenteils aber aufgrund von<br />
Risikoanalysen ausgewählt wurden.<br />
Der Einsatz verfügbarer Technik ermöglicht<br />
es beispielsweise, die Größe<br />
einer Parzelle und die Pflanzenbedeckung<br />
anhand von Luftaufnahmen oder<br />
Satellitenfotos in vielen Fällen auch<br />
ohne Feldbegehung zu bestimmen.<br />
Zudem führt die Generaldirektion<br />
* LEADER: frz. Liaison entre actions de developpement<br />
de l‘economie rurale; deutsch: Verbindung zwischen<br />
Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.<br />
LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der EU: