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PRAXIS<br />

PRAXISBEISPIEL<br />

Gut zur Umwelt: CO 2 -abhängiges Bonus-Malus-System<br />

Auch die Umweltverträglichkeit <strong>de</strong>r Dienstwagenfl otte lässt sich steuern. Die Firma Leaseplan bietet Unterstützung bei <strong>de</strong>r Einführung<br />

von Bonus-Malus-Regelungen an, die zur umweltfreundlichen Dienstwagenwahl motivieren. Wir zeigen die lohnsteuerrechliche Seite.<br />

Beim Bonus-Malus-System zahlen Mitarbeiter monatlich für je<strong>de</strong>s Gramm CO 2 -Ausstoß oberhalb einer bestimmten Grenze einen Malus von<br />

einem Euro. Fahrer verbrauchsarmer Dienstwagen erhalten dagegen einen Bonus von einem Euro pro eingespartem Gramm CO 2 .<br />

Lohnsteuerrechtlich min<strong>de</strong>rn Zahlungen wegen Uberschreitens <strong>de</strong>s CO 2 -Grenzwerts <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil aus <strong>de</strong>r Fahrzeugüberlassung.<br />

Bonuszahlungen sind dagegen zusätzlicher steuer- und sozialversicherungspfl ichtiger Arbeitslohn.<br />

Beispiel: Ein Mitarbeiter nutzt einen Dienstwagen mit einem CO 2 -Ausstoß von 151 Gramm CO 2 .Da die unternehmensinterne Grenze bei 120<br />

Gramm CO 2 liegt, zahlt er einen Malus von 31 Euro pro Monat. Der geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:<br />

Ein Prozent aus 49.800 Euro* für Privatnutzung 498,00 Euro<br />

Zuschlag Wohnung-Arbeitsstätte (0,03 Prozent aus 49.800 Euro x 20 km*) + 298,80 Euro<br />

abzüglich 168,58 Euro* Fahrerbeteiligung und 31,00 Euro Malus-Zahlung - 199,58 Euro<br />

Gesamter geldwerter Vorteil 597,22 Euro<br />

sinnvoll. Doch es gibt Grenzen: Schreiben<br />

Tarifverträge o<strong>de</strong>r Betriebsvereinbarungen<br />

feste Entlohnungsbeträge<br />

fest, ist eine Barlohnumwandlung unter<br />

diese Beträge we<strong>de</strong>r arbeits- noch<br />

sozialversicherungsrechtlich wirksam.<br />

Bestehen diese Einschränkungen nicht,<br />

muss mit <strong>de</strong>m Arbeitnehmer ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Gehaltsverzicht verein-<br />

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BRZ-ZEUGNIS Zeugniserstellung<br />

bart wer<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>ssozialgericht<br />

hat mit Urteil vom 2. März 2010 (B 12<br />

R 5/09) die Anfor<strong>de</strong>rungen an einen<br />

wirksamen Gehaltsverzicht herabgesetzt,<br />

die Sozialversicherungsträger<br />

wen<strong>de</strong>n dieses Urteil an. Erfolgt keine<br />

schriftliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitsvertrags,<br />

muss sich <strong>de</strong>r Inhalt und <strong>de</strong>r<br />

Umfang <strong>de</strong>s Gehaltsverzichts ein<strong>de</strong>u-<br />

* Werte sind Musterwerte für das Berechnungsbeispiel<br />

QUELLE: SPRENGER/ LEASEPLAN<br />

tig und <strong>de</strong>r nachprüfbar aus an<strong>de</strong>ren<br />

Dokumentationen – zum Beispiel <strong>de</strong>r<br />

Lohnabrechnung – ergeben.<br />

ANDREAS SPRENGER<br />

ist Steuerberater und<br />

Spezialist in Fragen <strong>de</strong>r<br />

Entgeltabrechnung.<br />

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