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Selbst verschul<strong>de</strong>t? Bei gefährlichen Sportarten können sich Mitarbeiter schnell<br />

verletzen. Dennoch gibt es kaum Spielraum, die Entgeltfortzahlung einzuschränken.<br />

Aus je<strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis resultiert<br />

zwar zwangsläufi g eine gewisse Beschränkung<br />

<strong>de</strong>r persönlichen Freiheit.<br />

Diese darf aber nicht über das hinausgehen,<br />

was <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>s nach Art.<br />

2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG geschützten<br />

allgemeinen Persönlichkeitsrechts <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers unvermeidbar erfor<strong>de</strong>rt.<br />

Der Arbeitnehmer ist mithin nicht verpfl<br />

ichtet, je<strong>de</strong>s Verhalten zu unterlassen,<br />

das zu einer Selbstschädigung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch Eintritt von Arbeitsunfä-<br />

07 / 12 personalmagazin<br />

higkeit, führen kann. Ein gewisses Maß<br />

an Sorglosigkeit o<strong>de</strong>r Unvorsichtigkeit<br />

muss akzeptiert wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls,<br />

so die Rechtsprechung, erfolge ein zu<br />

starker Eingriff in die Privatsphäre <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers. Sportliche Aktivitäten<br />

und sich hierbei ereignen<strong>de</strong> Sportunfälle<br />

in <strong>de</strong>r Freizeit sind daher in <strong>de</strong>r Regel<br />

hinzunehmen.<br />

Entgeltfortzahlung ist nicht abdingbar<br />

Bei <strong>de</strong>r formularmäßigen Verwendung<br />

von Klauseln wie auch bei individuellen<br />

Vereinbarungen sind zu<strong>de</strong>m die zwingen<strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Regelungen <strong>de</strong>s<br />

Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zu<br />

beachten. Von diesen darf gemäß § 12<br />

EFZG nicht zuungunsten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

abgewichen wer<strong>de</strong>n. Der Entgeltfortzahlungsanspruch<br />

aus § 3 Abs.<br />

1 EFZG kann daher vertraglich we<strong>de</strong>r<br />

ausgeschlossen noch über die Implementierung<br />

zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen<br />

o<strong>de</strong>r erweiterter<br />

Ausschlussgrün<strong>de</strong> eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

So hat etwa das LAG Rheinland-Pfalz<br />

entschie<strong>de</strong>n (Urteil vom 29.10.1998, Az.<br />

5 Sa 823/98), dass eine Vereinbarung<br />

unwirksam ist, in <strong>de</strong>r die Entgeltfortzahlung<br />

für Unfälle infolge <strong>de</strong>r Teilnahme<br />

an einem Motorradrennen ausgeschlossen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Verschul<strong>de</strong>nsbegriff ist maßgeblich<br />

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />

setzt unter an<strong>de</strong>rem voraus, dass die<br />

Arbeitsunfähigkeit ohne Verschul<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers im Sinne <strong>de</strong>s § 3<br />

Abs. 1 EFZG eintritt. Ein gewisser Gestaltungsspielraum<br />

dürfte allenfalls<br />

in Betracht kommen, wenn und soweit<br />

sich eine vertragliche Regelung lediglich<br />

auf eine Konkretisierung dieses im<br />

Entgeltfortzahlungsrecht maßgeblichen<br />

Verschul<strong>de</strong>nsbegriffs unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r spezifi sch geschul<strong>de</strong>ten Vertragspfl<br />

ichten beschränkt. Schuldhaft<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Vorschrift han<strong>de</strong>lt nur, wer<br />

gröblich gegen das von einem verständigen<br />

Menschen im eigenen Interesse<br />

zu erwarten<strong>de</strong> Verhalten verstößt (BAG,<br />

Urteil vom 1.6.1983, Az. 5 AZR 536/80).<br />

Ein Verschul<strong>de</strong>n kommt bei sportlichen<br />

Aktivitäten nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung in<br />

drei Fallgruppen in Betracht:<br />

Erster Prüfstein:<br />

Beson<strong>de</strong>rs gefährliche Sportarten<br />

Bei beson<strong>de</strong>rs gefährlichen Sportarten<br />

sieht die Rechtsprechung schon in <strong>de</strong>r<br />

Ausübung die allgemeine Gefahr, dass<br />

auch ein gut ausgebil<strong>de</strong>ter Sportler unter<br />

sorgfältiger Beachtung aller Regeln<br />

das Verletzungsrisiko nicht kontrollie-<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

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