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Selbst verschul<strong>de</strong>t? Bei gefährlichen Sportarten können sich Mitarbeiter schnell<br />
verletzen. Dennoch gibt es kaum Spielraum, die Entgeltfortzahlung einzuschränken.<br />
Aus je<strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis resultiert<br />
zwar zwangsläufi g eine gewisse Beschränkung<br />
<strong>de</strong>r persönlichen Freiheit.<br />
Diese darf aber nicht über das hinausgehen,<br />
was <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>s nach Art.<br />
2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG geschützten<br />
allgemeinen Persönlichkeitsrechts <strong>de</strong>s<br />
Arbeitnehmers unvermeidbar erfor<strong>de</strong>rt.<br />
Der Arbeitnehmer ist mithin nicht verpfl<br />
ichtet, je<strong>de</strong>s Verhalten zu unterlassen,<br />
das zu einer Selbstschädigung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
durch Eintritt von Arbeitsunfä-<br />
07 / 12 personalmagazin<br />
higkeit, führen kann. Ein gewisses Maß<br />
an Sorglosigkeit o<strong>de</strong>r Unvorsichtigkeit<br />
muss akzeptiert wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls,<br />
so die Rechtsprechung, erfolge ein zu<br />
starker Eingriff in die Privatsphäre <strong>de</strong>s<br />
Arbeitnehmers. Sportliche Aktivitäten<br />
und sich hierbei ereignen<strong>de</strong> Sportunfälle<br />
in <strong>de</strong>r Freizeit sind daher in <strong>de</strong>r Regel<br />
hinzunehmen.<br />
Entgeltfortzahlung ist nicht abdingbar<br />
Bei <strong>de</strong>r formularmäßigen Verwendung<br />
von Klauseln wie auch bei individuellen<br />
Vereinbarungen sind zu<strong>de</strong>m die zwingen<strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Regelungen <strong>de</strong>s<br />
Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zu<br />
beachten. Von diesen darf gemäß § 12<br />
EFZG nicht zuungunsten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
abgewichen wer<strong>de</strong>n. Der Entgeltfortzahlungsanspruch<br />
aus § 3 Abs.<br />
1 EFZG kann daher vertraglich we<strong>de</strong>r<br />
ausgeschlossen noch über die Implementierung<br />
zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen<br />
o<strong>de</strong>r erweiterter<br />
Ausschlussgrün<strong>de</strong> eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
So hat etwa das LAG Rheinland-Pfalz<br />
entschie<strong>de</strong>n (Urteil vom 29.10.1998, Az.<br />
5 Sa 823/98), dass eine Vereinbarung<br />
unwirksam ist, in <strong>de</strong>r die Entgeltfortzahlung<br />
für Unfälle infolge <strong>de</strong>r Teilnahme<br />
an einem Motorradrennen ausgeschlossen<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Verschul<strong>de</strong>nsbegriff ist maßgeblich<br />
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />
setzt unter an<strong>de</strong>rem voraus, dass die<br />
Arbeitsunfähigkeit ohne Verschul<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Arbeitnehmers im Sinne <strong>de</strong>s § 3<br />
Abs. 1 EFZG eintritt. Ein gewisser Gestaltungsspielraum<br />
dürfte allenfalls<br />
in Betracht kommen, wenn und soweit<br />
sich eine vertragliche Regelung lediglich<br />
auf eine Konkretisierung dieses im<br />
Entgeltfortzahlungsrecht maßgeblichen<br />
Verschul<strong>de</strong>nsbegriffs unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r spezifi sch geschul<strong>de</strong>ten Vertragspfl<br />
ichten beschränkt. Schuldhaft<br />
im Sinne <strong>de</strong>r Vorschrift han<strong>de</strong>lt nur, wer<br />
gröblich gegen das von einem verständigen<br />
Menschen im eigenen Interesse<br />
zu erwarten<strong>de</strong> Verhalten verstößt (BAG,<br />
Urteil vom 1.6.1983, Az. 5 AZR 536/80).<br />
Ein Verschul<strong>de</strong>n kommt bei sportlichen<br />
Aktivitäten nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung in<br />
drei Fallgruppen in Betracht:<br />
Erster Prüfstein:<br />
Beson<strong>de</strong>rs gefährliche Sportarten<br />
Bei beson<strong>de</strong>rs gefährlichen Sportarten<br />
sieht die Rechtsprechung schon in <strong>de</strong>r<br />
Ausübung die allgemeine Gefahr, dass<br />
auch ein gut ausgebil<strong>de</strong>ter Sportler unter<br />
sorgfältiger Beachtung aller Regeln<br />
das Verletzungsrisiko nicht kontrollie-<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />
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