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64 RECHT_NEWS<br />

Nachgelesen<br />

Der unständig Beschäftigte<br />

Dass Begriffe, die vor über hun<strong>de</strong>rt Jahren<br />

gesetzlich beschrieben wur<strong>de</strong>n, bis heute<br />

überlebt haben, zeigt die immer noch gelten<strong>de</strong><br />

Figur <strong>de</strong>s „unständig Beschäftigten.“<br />

Entstan<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r „Unständige“ aus seinem<br />

Vorgängermo<strong>de</strong>ll, <strong>de</strong>m Tagelöhner, <strong>de</strong>ssen<br />

Vertrag buchstäblich täglich neu vereinbart<br />

wur<strong>de</strong>. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass sich Personalabteilungen mit dieser<br />

Spezies befassen müssen, äußerst gering.<br />

Zwar ist Voraussetzung, dass die Beschäftigung<br />

auf maximal sieben Tage begrenzt<br />

ist. Das be<strong>de</strong>utet jedoch nicht, dass für<br />

je<strong>de</strong> Kurz-aushilfe die Meldung „unständig“<br />

erfolgen muss. Vielmehr gehört dazu die<br />

Bewertung, dass dieselbe „berufsmäßig“<br />

vorliegt. Es muss also in <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

liegen, dass diese immer nur wenige Tage<br />

ausgeübt wird, <strong>de</strong>r ständige Wechsel <strong>de</strong>s<br />

Arbeitgebers quasi zum Beruf gehört. <strong>Als</strong><br />

Beispiel müssen hier meist die Auf- und<br />

Abbauer von Karusellbetrieben, Opernsänger<br />

o<strong>de</strong>r Schauspieler herhalten. Für diejenigen,<br />

die einmal einen solchen Fall abrechnen<br />

müssen, noch die (politisch fragwürdige)<br />

einzige Konsequenz <strong>de</strong>r Einstufung: Unständig<br />

Beschäftigte sind versicherungsfrei in <strong>de</strong>r<br />

Arbeitslosenversicherung, was fast schon<br />

wie<strong>de</strong>r eine Assoziation zum Tagelöhner<br />

aufkommen lässt.<br />

Skepsis gegenüber Tariftreuegesetz äußert Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing.<br />

Sind Tariftreuegesetze EU-konform?<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r versuchen jetzt SPD und Grüne ihre<br />

Vorstellungen über gesetzliche Lohnuntergrenzen auf <strong>de</strong>m Weg von Tariftreuegesetzen<br />

zu realisieren. Danach sollen nur noch Unternehmen<br />

Aufträge von Land und Kommunen bekommen, die bestimmte Konditionen<br />

einhalten. Vorreiter ist dabei das Land Nordrhein-Westfalen, welchem jetzt<br />

das ebenfalls Rot-Grün geführte Land Ba<strong>de</strong>n-Württemberg folgen will. Kann<br />

aber über <strong>de</strong>n Weg eines Ausschreibungsgesetzes mehr gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, als<br />

es die nationalen und europäischen Arbeitsrechtsvorschriften vorschreiben?<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s Arbeitsrechtlers Professor Gregor Thüsing von <strong>de</strong>r Universität<br />

Bonn stehen Tariftreueerklärungen vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s EU-Vergaberechts<br />

auf äußerst wackeligen Füßen. So habe <strong>de</strong>r EuGH entschie<strong>de</strong>n, dass<br />

<strong>de</strong>rartige Einschränkungen zumin<strong>de</strong>st dann nicht möglich sind, wenn sie<br />

unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar zu einer Diskriminierung <strong>de</strong>r Bieter aus an<strong>de</strong>ren<br />

Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Gemeinschaft führen. Zumin<strong>de</strong>st in Ausschreibungsfällen,<br />

die vom Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Unionrechts erfasst sind, sagt Thüsing,<br />

dürften die Regelungen zur Tariftreue unanwendbar sein.<br />

NEWS DES MONATS<br />

CGZP auch vor 2009 nicht tariffähig Jetzt ist es amtlich: Das BAG hat festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung 2002 nicht<br />

tariffähig war und damit das Urteil vom Dezember 2010 präzisiert. Die abgeschlossenen Tarifverträge waren nicht nur seit, son<strong>de</strong>rn auch vor<br />

2009 unwirksam. Das war bislang etwa für einige Sozialgerichte umstritten, weshalb sie Verfahren auf Rückzahlung <strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge<br />

zunächst ausgesetzt hatten. Diese wer<strong>de</strong>n nun fortgesetzt, vermutlich mit (noch) größeren Problemen für Zeitarbeitsunternehmen.<br />

Betriebliche Übung auch im öffentlichen Dienst Wer seinen Mitarbeitern jahrelang einen Versorgungsvertrag anbietet,<br />

schafft eine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> betriebliche Übung. Das gilt, trotz <strong>de</strong>s haushaltsrechtlichen Grundsatzes <strong>de</strong>r Sparsamkeit, auch im öffentlichen Dienst.<br />

Arbeitszeit im Niedriglohnbereich Je<strong>de</strong>r vierte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor arbeitet in Deutschland min<strong>de</strong>stens 50<br />

Stun<strong>de</strong>n pro Woche, laut einer Studie <strong>de</strong>s Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Laut Arbeitszeitgesetz wäre bei 48 Stun<strong>de</strong>n Schluss.<br />

Nachbesserung im Fahrtenbuch unzulässig Für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele<br />

nur Straßennamen angegeben sind und nachträglich erstellte Aufl istungen diese Angaben präzisieren. Das hat das BFH bekräftigt.<br />

+++ Aktuelle News +++ Hintergrün<strong>de</strong> +++ täglich unter www.haufe.<strong>de</strong>/personal +++<br />

personalmagazin 07 / 12<br />

© INSITUT FÜR ARBEITSRECHT UND RECHT DER SOZIALEN SICHERHEIT, UNIVERSITÄT BONN

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