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64 RECHT_NEWS<br />
Nachgelesen<br />
Der unständig Beschäftigte<br />
Dass Begriffe, die vor über hun<strong>de</strong>rt Jahren<br />
gesetzlich beschrieben wur<strong>de</strong>n, bis heute<br />
überlebt haben, zeigt die immer noch gelten<strong>de</strong><br />
Figur <strong>de</strong>s „unständig Beschäftigten.“<br />
Entstan<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r „Unständige“ aus seinem<br />
Vorgängermo<strong>de</strong>ll, <strong>de</strong>m Tagelöhner, <strong>de</strong>ssen<br />
Vertrag buchstäblich täglich neu vereinbart<br />
wur<strong>de</strong>. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass sich Personalabteilungen mit dieser<br />
Spezies befassen müssen, äußerst gering.<br />
Zwar ist Voraussetzung, dass die Beschäftigung<br />
auf maximal sieben Tage begrenzt<br />
ist. Das be<strong>de</strong>utet jedoch nicht, dass für<br />
je<strong>de</strong> Kurz-aushilfe die Meldung „unständig“<br />
erfolgen muss. Vielmehr gehört dazu die<br />
Bewertung, dass dieselbe „berufsmäßig“<br />
vorliegt. Es muss also in <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
liegen, dass diese immer nur wenige Tage<br />
ausgeübt wird, <strong>de</strong>r ständige Wechsel <strong>de</strong>s<br />
Arbeitgebers quasi zum Beruf gehört. <strong>Als</strong><br />
Beispiel müssen hier meist die Auf- und<br />
Abbauer von Karusellbetrieben, Opernsänger<br />
o<strong>de</strong>r Schauspieler herhalten. Für diejenigen,<br />
die einmal einen solchen Fall abrechnen<br />
müssen, noch die (politisch fragwürdige)<br />
einzige Konsequenz <strong>de</strong>r Einstufung: Unständig<br />
Beschäftigte sind versicherungsfrei in <strong>de</strong>r<br />
Arbeitslosenversicherung, was fast schon<br />
wie<strong>de</strong>r eine Assoziation zum Tagelöhner<br />
aufkommen lässt.<br />
Skepsis gegenüber Tariftreuegesetz äußert Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing.<br />
Sind Tariftreuegesetze EU-konform?<br />
Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r versuchen jetzt SPD und Grüne ihre<br />
Vorstellungen über gesetzliche Lohnuntergrenzen auf <strong>de</strong>m Weg von Tariftreuegesetzen<br />
zu realisieren. Danach sollen nur noch Unternehmen<br />
Aufträge von Land und Kommunen bekommen, die bestimmte Konditionen<br />
einhalten. Vorreiter ist dabei das Land Nordrhein-Westfalen, welchem jetzt<br />
das ebenfalls Rot-Grün geführte Land Ba<strong>de</strong>n-Württemberg folgen will. Kann<br />
aber über <strong>de</strong>n Weg eines Ausschreibungsgesetzes mehr gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, als<br />
es die nationalen und europäischen Arbeitsrechtsvorschriften vorschreiben?<br />
Nach Ansicht <strong>de</strong>s Arbeitsrechtlers Professor Gregor Thüsing von <strong>de</strong>r Universität<br />
Bonn stehen Tariftreueerklärungen vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s EU-Vergaberechts<br />
auf äußerst wackeligen Füßen. So habe <strong>de</strong>r EuGH entschie<strong>de</strong>n, dass<br />
<strong>de</strong>rartige Einschränkungen zumin<strong>de</strong>st dann nicht möglich sind, wenn sie<br />
unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar zu einer Diskriminierung <strong>de</strong>r Bieter aus an<strong>de</strong>ren<br />
Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Gemeinschaft führen. Zumin<strong>de</strong>st in Ausschreibungsfällen,<br />
die vom Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Unionrechts erfasst sind, sagt Thüsing,<br />
dürften die Regelungen zur Tariftreue unanwendbar sein.<br />
NEWS DES MONATS<br />
CGZP auch vor 2009 nicht tariffähig Jetzt ist es amtlich: Das BAG hat festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung 2002 nicht<br />
tariffähig war und damit das Urteil vom Dezember 2010 präzisiert. Die abgeschlossenen Tarifverträge waren nicht nur seit, son<strong>de</strong>rn auch vor<br />
2009 unwirksam. Das war bislang etwa für einige Sozialgerichte umstritten, weshalb sie Verfahren auf Rückzahlung <strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge<br />
zunächst ausgesetzt hatten. Diese wer<strong>de</strong>n nun fortgesetzt, vermutlich mit (noch) größeren Problemen für Zeitarbeitsunternehmen.<br />
Betriebliche Übung auch im öffentlichen Dienst Wer seinen Mitarbeitern jahrelang einen Versorgungsvertrag anbietet,<br />
schafft eine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> betriebliche Übung. Das gilt, trotz <strong>de</strong>s haushaltsrechtlichen Grundsatzes <strong>de</strong>r Sparsamkeit, auch im öffentlichen Dienst.<br />
Arbeitszeit im Niedriglohnbereich Je<strong>de</strong>r vierte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor arbeitet in Deutschland min<strong>de</strong>stens 50<br />
Stun<strong>de</strong>n pro Woche, laut einer Studie <strong>de</strong>s Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Laut Arbeitszeitgesetz wäre bei 48 Stun<strong>de</strong>n Schluss.<br />
Nachbesserung im Fahrtenbuch unzulässig Für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele<br />
nur Straßennamen angegeben sind und nachträglich erstellte Aufl istungen diese Angaben präzisieren. Das hat das BFH bekräftigt.<br />
+++ Aktuelle News +++ Hintergrün<strong>de</strong> +++ täglich unter www.haufe.<strong>de</strong>/personal +++<br />
personalmagazin 07 / 12<br />
© INSITUT FÜR ARBEITSRECHT UND RECHT DER SOZIALEN SICHERHEIT, UNIVERSITÄT BONN