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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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5.1 – Hygienische Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung von HIV im Krankenhaus<br />

Medizinisches Personal mit exsudativen Läsionen oder nässenden Dermatitiden an<br />

unbedeckter Haut sollte keine Eingriffe oder pflegerischen Maßnahmen durchführen.<br />

Aus hygienischer <strong>und</strong> klinischer Sicht ist es unter bestimmten Umständen im Interesse<br />

des Patienten <strong>und</strong> zum Schutz von Mitpatienten <strong>und</strong> Personal notwendig, den HIV-<br />

Status des Patienten zu kennen. Diese Umstände können durch den klinischen Zustand<br />

des Patienten gegeben sein, aber auch belastende Operationen, medikamentöse,<br />

diagnostische oder therapeutische Maßnahmen sind in Betracht zu ziehen. Vor einer<br />

Untersuchung auf HIV ist in der Regel das Einverständnis des Patienten einzuholen.<br />

Es ist da<strong>für</strong> zu sorgen, dass bei Kenntnis eines HIV-positiven Serostatus eines Patienten<br />

das untersuchende bzw. weiterbehandelnde Personal (z.�B. bei der Endoskopie, Intensivtherapie,<br />

Atemtherapie) hierüber unterrichtet wird. Auf die Gr<strong>und</strong>sätze der Schweigepflicht<br />

wird hingewiesen.<br />

HIV-infiziertes Personal kann seinen Beruf weiterhin ausüben. Es muss, jedoch im<br />

Einzelfall entschieden werden, ob diese Personen von bestimmten Tätigkeiten (z.�B.<br />

Operationen) ausgeschlossen werden müssen.<br />

2.1 Unterbringung<br />

Für die Versorgung von Patienten mit AIDS im Krankenhaus sind die besseren fachlichen<br />

<strong>und</strong> hygienischen Voraussetzungen auf Infektionsstationen (soweit vorhanden)<br />

zu nutzen.<br />

Eine Absonderung von HIV-infizierten Patienten oder Patienten mit HIV-bedingten<br />

Erkrankungen ist in der Regel nicht erforderlich; ihnen braucht auch keine eigene Toilette<br />

zur Verfügung zu stehen.<br />

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob von der gemeinsamen Unterbringung von HIV-infizierten<br />

Patienten mit anderen Patienten Abstand zu nehmen ist (z.�B. Patienten mit<br />

gestörtem Immunsystem, Schwangere).<br />

Absonderung ist erforderlich <strong>für</strong> HIV-infizierte Patienten mit profusen Durchfällen,<br />

Inkontinenz, unkontrollierten Blutungen oder bestimmten übertragbaren Krankheiten<br />

(z.�B. offene Lungentuberkulose, Pneumocystis-carinii-Pneumonie). Sie kann auch<br />

zum Schutz des AIDS-Patienten erforderlich sein, da er in erhöhtem Maße infektionsanfällig<br />

ist.<br />

2.2 Schutz vor Kontamination<br />

Durch Anamnese <strong>und</strong> Untersuchung können nicht alle Patienten, die mit HIV oder<br />

anderen durch Blut übertragbaren Erregern infiziert sind, zuverlässig identifiziert werden.<br />

Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> Patienten in Notaufnahmestationen, bei deren Versorgung<br />

das Risiko des Personals erhöht ist, sich mit Blut oder Sekreten zu kontaminieren.<br />

Daher werden die nachstehenden Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Blut <strong>und</strong><br />

Körperflüssigkeiten bei allen Patienten dringlich empfohlen (s. auch UVV Gesunheitsdienst).<br />

Handschuhe<br />

bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt mit Blut, Blutbestandteilen, Körperflüssigkeiten<br />

oder Ausscheidungen zu erwarten ist,<br />

bei der Durchführung invasiver diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen,<br />

bei Berühren der Schleimhaut oder von nässenden oder blutenden Hautveränderungen.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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