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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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4.5.4 u. 4.5.5 – Baustoffe <strong>und</strong> Ausstattungsmaterialien<br />

Anforderungen der Hygiene an Baustoffe <strong>und</strong><br />

Ausstattungsmaterialien<br />

Anlage zu Ziffer 4.5.4 <strong>und</strong> 4.5.5 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

Krankenhausinfektionen“ (aus B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt 30, Nr. 4 April 1987, S. 145–146)<br />

1 Einleitung<br />

Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsmaterialien <strong>für</strong> Krankenhäuser müssen in erster Linie nach hygienischen<br />

<strong>und</strong> nicht nur nach ästhetischen <strong>und</strong> bautechnischen Gesichtspunkten (mechanische<br />

Beanspruchbarkeit, Arbeitssicherheit, Brandverhalten) ausgesucht werden.<br />

In Krankenhäusern müssen vorrangig Baustoffe eingesetzt werden, die wasserfest,<br />

leicht zu reinigen <strong>und</strong> zu desinfizieren sind, da Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsmaterialien mittelbar<br />

oder unmittelbar zu einer Infektionsquelle werden können. Die Baustoffe müssen<br />

so beschaffen sein, dass sie Desinfektionsmaßnahmen mit Mitteln <strong>und</strong> Verfahren<br />

nach der Liste des BGA gemäß §�10c BSeuchG vertragen. Vorteilhaft sind glatte, nicht<br />

poröse Materialien, weil mikrobielle Kontaminationen leichter entfernt werden können.<br />

Die Möglichkeit der mikrobiellen Zersetzung von Baustoffen ist zu berücksichtigen.<br />

2 Allgemeine Hinweise<br />

Die Vielfalt der Baumaterialien ermöglicht oft technische oder ästhetische Vorteile<br />

durch Kombinationen verschiedener Baustoffe. Sichtblenden, Abdeckschienen oder<br />

Quetschdichtungen täuschen häufig einen einwandfreien Übergang von Bauelementen<br />

nur vor. Auf eine hygienisch einwandfreie Dichtung der Übergänge der Baumaterialien<br />

ist zu achten.<br />

Undichtigkeiten bei der Verbindung von Wand-, Decken- oder Bodenelementen können<br />

zu mikrobiellen Kontaminationen von Hohlräumen führen. In Feuchtbereichen<br />

oder bei Feuchtigkeitsbelastungen ist zu beachten, dass durch kapillare Spalten das<br />

Eindringen von Feuchtigkeit in Hohlräume begünstigt wird. Flüssigkeiten können sich<br />

erfahrungsgemäß weiträumig ausbreiten.<br />

Über saugfähige Materialien (z.�B. Gipskartonplatten, Fußbodenbeläge, Mineralwollfüllungen)<br />

ist als Folge mikrobieller Besiedlungen mit Keimverschleppung zu rechnen.<br />

Sicherheitsauflagen <strong>für</strong> den Brandschutz führen häufig zur Verwendung von Dämmelementen,<br />

die von Ungeziefer besiedelt werden können. Durch sie sind weitläufige<br />

Keimverschleppungen möglich; die Bekämpfungsmaßnahmen sind dadurch zusätzlich<br />

erschwert.<br />

Bei der Planung von Krankenhäusern ist im Hinblick auf die Gefahr einer Keimbesiedlung<br />

der Verlauf von Dehnungsfugen mit dem Krankenhaushygieniker abzustimmen.<br />

Auf eine besonders sorgfältige flüssigkeitsdichte Ausführung der Dehnungsfugen ist zu<br />

achten. Dehnungsfugen dürfen innerhalb von Räumen, die in besonderem Maße vor<br />

Infektionen geschürzt werden müssen oder von denen bevorzugt Infektionen ausgehen<br />

können (s. Ziffer 5.2.1 <strong>und</strong> 5.2.2 der <strong>Richtlinie</strong>), nicht eingerichtet werden, darüber<br />

hinaus auch nicht in Küchen <strong>und</strong> Räumen <strong>für</strong> die Instrumentenaufbereitung.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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