Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
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4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 – Krankenhauswäsche, -wäscherei/Vergabe an gewerbliche Wäschereien<br />
Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus<br />
Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitsdienstes, die Wäscherei <strong>und</strong><br />
den Waschvorgang <strong>und</strong> Bedingungen <strong>für</strong> die Vergabe von<br />
Wäsche an gewerbliche Wäschereien*<br />
Anlage zu den Ziffern 4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong> <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong>“<br />
1 Einleitung<br />
Die saubere Wäsche muss frei von Krankheitserregern <strong>und</strong> keimarm bzw. <strong>für</strong> bestimmte<br />
Zwecke steril sein. Gebrauchte Wäsche aus Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitsdienstes<br />
ist mikrobiell verunreinigt <strong>und</strong> kann durch <strong>und</strong> sachgemäßen Umgang zur<br />
Verbreitung von Mikroorganismen <strong>und</strong> Infektionskrankheiten beitragen. Dies gilt insbesondere<br />
<strong>für</strong> Krankenhäuser, Altenpflege- <strong>und</strong> Rehabilitationseinrichtungen mit klinischem<br />
Charakter <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>für</strong> ambulantes Operieren 1 .<br />
Ebenso können Fehler bei der Behandlung <strong>und</strong> beim Transport sauberer Wäsche zu<br />
deren Rekontamination <strong>und</strong> zur Ausbreitung von Infektionen führen. Auf die Güte-<br />
<strong>und</strong> Prüfbestimmungen „Sachgemäße Wäschepflege <strong>für</strong> Krankenhauswäsche“ (RAL-<br />
RG 992/2) wird hingewiesen.<br />
Unter Berücksichtigung medizinischer Belange ist entsprechend dem Gefahrenbereich<br />
in Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitsdienstes ein häufiger Wäschewechsel erforderlich.<br />
Die Wäsche muss jedoch mindestens einmal wöchentlich gewechselt werden. Es sollten<br />
Matratzen verwendet werden, die einen wiederholten Wäschewechsel auf einfache<br />
Weise ermöglichen <strong>und</strong> (bei gleichzeitig geringem personellen Aufwand) die mikrobielle<br />
Verunreinigung der Raumluft gering halten.<br />
2 Anforderungen an Wasch- <strong>und</strong> Reinigungsverfahren<br />
Wäsche aus Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitsdienstes kann sowohl in eigenen als auch in<br />
gewerblichen Wäschereien gewaschen werden. In beiden Fällen werden entsprechend<br />
der Tabelle 1 an Betrieb <strong>und</strong> Waschvorgang die gleichen Anforderungen gestellt. Die<br />
wieder zu verwendende Wäsche muss thermisch oder chemothermisch desinfizierbar<br />
sein.<br />
Die Wäsche muss so behandelt werden, dass Waschmittelrückstände auf der Wäsche,<br />
die die Ges<strong>und</strong>heit gefährden (z. B. Allergien verursachen), nicht auftreten.<br />
Zur Sicherung einer zuverlässigen Einhaltung der chemisch-physikalischen Voraussetzungen<br />
(Konzentration der Wasch-, Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel, Temperatur<br />
<strong>und</strong> Einwirkungszeit) müssen die Maschinen durch eine Programmautomatik gesteuert<br />
werden. Im Falle von Betriebsstörungen ist durch eingebaute Zwangssperren zu<br />
verhindern, dass der Waschvorgang unsachgemäß abläuft.<br />
________<br />
* B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 7/95<br />
1 Siehe Unfallverhütungsvorschrift „Wäscherei“<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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