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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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4.3.7 u. 6.11 – Physiotherapie (Physikalische Therapie)<br />

Ruheräume (ggf. mit Umkleideräumen kombiniert),<br />

Dienst- <strong>und</strong> Personalaufenthaltsräume,<br />

ggf. Personalumkleide- <strong>und</strong> -waschräume,<br />

Personal- <strong>und</strong> Patiententoiletten,<br />

Geräte-, Vorrats- <strong>und</strong> Abstellräume,<br />

Putzraum,<br />

Entsorgungsraum.<br />

4 Bauliche Anforderungen<br />

Wandflächen <strong>und</strong> Fußböden müssen abwaschbar <strong>und</strong> mit Desinfektionsmitteln <strong>und</strong> -<br />

verfahren desinfizierbar sein, die vom B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt anerkannt sind 1<br />

. Wandflächen<br />

müssen fugendicht, Fußböden flüssigkeitsdicht sein. Alle Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Bodenbeläge müssen leicht zu reinigen <strong>und</strong> zu desinfizieren sein. Leitungen sind möglichst<br />

unter Putz zu legen oder in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenfläche<br />

desinfiziert werden kann.<br />

Hohlräume sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig abzudichten. Das gilt<br />

insbesondere <strong>für</strong> Durchführungen von Installationen, die so auszubilden sind, dass von<br />

ihnen keine hygienischen Gefahren ausgehen <strong>und</strong> sich notwendige Desinfektionsmaßnahmen<br />

erfolgreich durchführen lassen.<br />

Heizkörper <strong>und</strong> Luftdurchlässe müssen leicht zu reinigen <strong>und</strong> desinfizierbar sein.<br />

Waschbecken sollen ohne Überlauf installiert werden. Der Wasserstrahl sollte nicht<br />

direkt in den Syphon gerichtet sein.<br />

5 Anforderungen an Einrichtungen, Geräte <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

Moorpackungen <strong>und</strong> andere, z.B. aus therapeutischen Gründen nicht desinfizierbare<br />

Packungsmassen, dürfen nur <strong>für</strong> denselben Patienten wiederverwendet werden.<br />

Desinfizierbare Packungsmassen, wie z.B. Paraffin, dürfen nur wiederverwendet werden,<br />

wenn sie mindestens 15 Min. auf 130 °C erwärmt worden sind. Verfahren zur<br />

Aufbereitung <strong>und</strong> Desinfektion mit dem Ziel, dasselbe Wasser <strong>für</strong> nachfolgende Patienten<br />

benutzen zu können, dürfen nur angewandt werden, wenn sie von der Bäder-<br />

Kommission der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Hygiene <strong>und</strong> Mikrobiologie geprüft <strong>und</strong><br />

anerkannt worden sind 2 .<br />

Wannen, Geräte sowie andere Einrichtungsgegenstände müssen desinfizierbar sein <strong>und</strong><br />

nach jeder Benutzung gereinigt werden 3<br />

. Für eine regelmäßige Desinfektion ist zu sorgen.<br />

Massageöle <strong>und</strong> andere Hautpflegemittel müssen vor einer mikrobiellen Besiedelung<br />

geschützt werden, z. B. durch Verwendung von Portioniergeräten oder Einzelpackungen.<br />

________<br />

1 Die Liste der vom B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsamt geprüften <strong>und</strong> anerkannten Desinfektionsmittel <strong>und</strong> -verfahren<br />

wird im B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt veröffentlicht; gültig ist jeweils die neueste, z. Z. die 8. Ausgabe (Stand vom<br />

1.12. 81) B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 25 (1982) 35–43<br />

2 Diese Regelung stellt eine Ergänzung der Anforderungen unter Ziffer 6.11 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung,<br />

Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“ dar.<br />

3 Siehe Anlage zu Ziffer 6.12 der <strong>Richtlinie</strong> „Hausreinigung <strong>und</strong> Desinfektion“ (in Vorbereitung).<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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