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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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4.4.5 u. 6.3 – Krankenhausküchen<br />

Anforderungen der Hygiene an die funktionelle <strong>und</strong><br />

bauliche Gestaltung von Krankenhausküchen mit speziellen<br />

Hinweisen zur Personalhygiene<br />

Anlage zu den Ziffern 4.4.5 <strong>und</strong> 6.3 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung<br />

von Krankenhausinfektionen“ (aus B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt 23/1980, Nr. 11, S. 166–168)<br />

1 Einleitung<br />

Von Krankenhausküchen können Infektionen <strong>und</strong> Intoxikationen ausgehen <strong>und</strong><br />

Schadstoffe verbreitet werden. Die dort hergestellten <strong>und</strong> behandelten Lebensmittel<br />

können durch Menschen, Geräte, Wasser, Luft <strong>und</strong> tierische Schädlinge kontaminiert<br />

werden.<br />

In Krankenhausküchen sind die hygienischen Regeln der Speisenherstellung <strong>und</strong> -zubereitung<br />

vor allem deswegen besonders zu beachten, weil<br />

es sich um eine zentrale Versorgungseinrichtung handelt,<br />

erkrankte, d.�h. anfällige Menschen zu versorgen sind,<br />

zahlreiche Speisenarten der Normal- <strong>und</strong> Diätverpflegung bereitgestellt werden.<br />

Dem müssen sich die Funktionsabläufe, insbesondere die verschiedenen Systeme der<br />

Speisenversorgung sowie die bauliche Gestaltung <strong>und</strong> Ausstattung der Krankenhausküche<br />

anpassen.<br />

Auf die einschlägigen Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder (z.�B.<br />

B<strong>und</strong>es-Seuchengesetz, Lebensmittel- <strong>und</strong> Bedarfsgegenständegesetz, Lebensmittelhygiene-verordnungen)<br />

wird hingewiesen.<br />

2 Allgemeine Anforderungen der Hygiene<br />

Um eine nachteilige gegenseitige Beeinflussung von Lebensmitteln zu vermeiden, sind<br />

die Vorbereitungswege <strong>für</strong> Fleisch, Vegetabilien <strong>und</strong> sonstige Lebensmittel voneinander<br />

zu trennen.<br />

Eine einwandfreie Küchenhygiene erfordert eine Trennung von nicht reinen <strong>und</strong> reinen<br />

Arbeitsvorgängen.<br />

Zu den nicht reinen Arbeitsvorgängen sind Warenanlieferung, Vorbereiten von Gemüse,<br />

Auftauen von rohen tierischen Lebensmitteln eventuell einschließlich des küchenfertigen<br />

Zerlegens, Lagerung von Vorprodukten, ggf. Schlachten sowie Geschirrspülen<br />

<strong>und</strong> die Abfallbeseitigung zu rechnen.<br />

Zu den reinen Arbeitsvorgängen gehören Speisenzubereitung, Kochen <strong>und</strong> andere Garungsvorgänge,<br />

Portionieren, Speisenausgabe, Lagerung von fertigen <strong>und</strong> portionierten<br />

Speisen <strong>und</strong> Bereitstellung von sauberem Geschirr <strong>und</strong> Transportgeräten.<br />

Längeres Warmhalten von Speisen bei Temperaturen unter 60�°C ist wegen der Gefahr<br />

der Keimvermehrung durch geeignete Maßnahmen (z.�B. Zeitpläne <strong>für</strong> die Speisenausgabe<br />

<strong>und</strong> -Verteilung) zu vermeiden.<br />

Bei allen Arbeitsvorgängen darf nur Wasser verwendet werden, dessen Qualität der<br />

Trinkwasserverordnung entspricht.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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