Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
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7.2 − Durchführung der Desinfektion<br />
3.1.3 Hautdesinfektion<br />
Die Hautdesinfektion dient der Vorbereitung von medizinischen Eingriffen, bei denen<br />
die Haut verletzt werden muss, wie z. B. bei Injektionen, Punktionen, Operationen.<br />
Durch sie sollen die im Bereich des Eingriffs auf <strong>und</strong> in der Haut befindlichen Keime<br />
unschädlich gemacht werden.<br />
Zur Hautdesinfektion sollten vornehmlich Mittel auf der Wirkstoffbasis von Alkoholen<br />
oder Jodtinktur (Allergien berücksichtigen) bzw. entsprechende jodfreie Austauschpräparate<br />
verwendet werden. Für die Alkohole gelten die gleichen Konzentrationsangaben<br />
wie <strong>für</strong> die chirurgische Händedesinfektion (vgl. 3.1.2). Die Präparate müssen<br />
frei von bakteriellen Sporen sein. Die Einwirkungszeit soll mindestens eine Minute<br />
betragen.<br />
Wirkungsbereiche: A, AB (nur Jodtinktur)<br />
Das Desinfektionsmittel ist mit einem sterilen Tupfer auf der Haut zu verreiben.<br />
Insbesondere vor Punktionen <strong>und</strong> Operationen sollte die Haut vor der Desinfektion<br />
gereinigt werden; die Desinfektion sollte in diesen Fällen mindestens zweimal durchgeführt<br />
werden.<br />
3.2 Instrumente<br />
Die Instrumente sollten möglichst unmittelbar nach dem Gebrauch desinfiziert <strong>und</strong><br />
gereinigt werden. Die Verunreinigungen sollen nicht an den Objekten antrocknen, um<br />
nicht die Desinfektion <strong>und</strong> die Reinigung zusätzlich zu erschweren. Die Instrumente<br />
sind gegebenenfalls soweit in ihre Einzelteile zu zerlegen, dass alle Oberflächen dem<br />
Desinfektionsmittel zugänglich sind.<br />
Zur Desinfektion von Instrumenten können sowohl die feuchte Wärme als auch chemische<br />
Desinfektionsmittel verwendet werden; sofern es die Beschaffenheit der Instrumente<br />
zulässt, sollte bevorzugt die feuchte Wärme angewendet werden.<br />
3.2.1 Behandlung der Instrumente mittels feuchter Wärme<br />
Die Instrumente können sowohl durch Erhitzen in Wasser (Auskochen) als auch durch<br />
Spülen mit heißem Wasser in automatischen Desinfektions- <strong>und</strong> Reinigungsapparaten<br />
desinfiziert werden (siehe 2.1.1.1 <strong>und</strong> 2. 1.1.2). Müssen die Instrumente zur Erzielung<br />
des Wirkungsbereiches D einer höheren Temperatur als 100 °C ausgesetzt werden<br />
(z. B. 120 °C), so empfiehlt es sich, sie in Wasser liegend in einem Autoklaven zu erhitzen.<br />
Wirkungsbereiche: A, AB, ABC (je nach Mittel <strong>und</strong> Verfahren)<br />
3.2.2 Behandlung der Instrumente mit chemischen Desinfektionsmitteln<br />
Von der chemischen Instrumentendesinfektion sollte nur dann Gebrauch gemacht<br />
werden, wenn die Instrumente wegen ihrer Beschaffenheit nicht mit feuchter Wärme<br />
(siehe 3.2.1) behandelt werden können.<br />
Die Instrumente sind so in die Desinfektionsmittel-Lösung einzulegen, dass alle Oberflächen<br />
benetzt sind <strong>und</strong> der Zutritt des Desinfektionsmittels nicht durch Luftblasen<br />
behindert wird. Es ist jeweils eine frische Desinfektionsmittel-Lösung zu verwenden.<br />
Sichtbar kontaminierte Stellen sind unmittelbar nach dem Einlegen mit dem Desinfektionsmittel<br />
abzureiben. Schläuche <strong>und</strong> Hohlkörper sind mit dem Desinfektionsmittel<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />
Elsevier, Urban & Fischer, München<br />
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