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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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4.3.1 − Pflegeeinheiten, Gestaltung<br />

Anforderungen der Hygiene an die funktionelle <strong>und</strong><br />

bauliche Gestaltung von Pflegeeinheiten<br />

Anlage zu Ziffer 4.3.1 der „<strong>Richtlinie</strong> <strong>für</strong> die Erkennung, Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“<br />

(aus „B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt“, 24. Jahrg. 1981, Nr. 13, S. 212−214)<br />

1 Einleitung<br />

In Pflegeeinheiten können Krankenhausinfektionen vor allem durch pflegerische, diagnostische<br />

<strong>und</strong> therapeutische Maßnahmen (z. B. Harnblasenkatheterisierung, Dauertropfinfusionen<br />

über Venenkatheter, Vor- <strong>und</strong> Nachbehandlung von Operierten) verursacht<br />

werden. Gefahren einer Krankenhausinfektion können auch durch Mängel bei<br />

den funktionell-baulichen Voraussetzungen (z. B. Fehlen von Funktionsräumen, gemeinsame<br />

Unterbringung von Patienten mit septischen <strong>und</strong> aseptischen Prozessen)<br />

entstehen. Außerdem ist auf die große Bedeutung von Mängeln in der Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

(Gemeinschaftshandtücher, unzureichende Spül- <strong>und</strong> Reinigungsgeräte, unsachgemäße<br />

Vorratshaltung <strong>und</strong> Aufbewahrung von Speiseresten) <strong>für</strong> den Hygienezustand<br />

der Pflegeeinheit hinzuweisen.<br />

2 Lage, Größe <strong>und</strong> Wegeführung<br />

Die Gefahr einer möglichen Keimübertragung durch Luftströmungen innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb des Gebäudes ist bei der Anordnung der Pflegeeinheiten zu beachten (z. B.<br />

Zuordnung von Kinder- <strong>und</strong> Infektionseinheiten).<br />

Die Größe von Pflegeeinheiten richtet sich vorwiegend nach betrieblichen <strong>und</strong> baulichen<br />

Anforderungen. Aus hygienischer Sicht soll die Bettenzahl nicht mehr als ca. 40<br />

betragen. Pflegeeinheiten sollen möglichst in sich geschlossene Einrichtungen sein <strong>und</strong><br />

sind vom Durchgangsverkehr freizuhalten. In Pflegeeinheiten sollten keine zentralen<br />

Einrichtungen liegen.<br />

3 Gliederung <strong>und</strong> Organisation<br />

Die in der Regel bestehende (fach-)gebietsspezifische Gliederung des Pflegebereiches<br />

hat auch aus hygienischen Gründen Vorteile, weil bei den Patienten der einzelnen Gebiete<br />

unterschiedliche Keimspektren vorliegen <strong>und</strong> Schwierigkeiten in der Sicherstellung<br />

der Hygiene bei den unterschiedlichen invasiven Techniken (diagnostische oder<br />

therapeutische Eingriffe) auftreten können. So sollen auch Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsräume<br />

nach Fachgebieten getrennt vorhanden sein. Müssen Pflegeeinheiten<br />

mit Patienten verschiedener Gebiete belegt werden, sind funktionelle Trennungen unter<br />

Berücksichtigung der hygienischen Probleme sicherzustellen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Patienten, von denen eine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht (s.<br />

Ziffer 5.2.2 der <strong>Richtlinie</strong>), in speziellen Pflegeeinheiten (Größe nach Bedarf) untergebracht<br />

werden.<br />

Um die Infektionsgefahren zu vermindern, sollte die Bettenzahl in Krankenräumen auf<br />

max. vier Betten beschränkt werden. Der Abstand zwischen den Betten sollte mindestens<br />

1 m betragen.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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