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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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5.1 – <strong>Krankenhaushygiene</strong> bei Injektionen <strong>und</strong> Punktionen<br />

Anforderungen der <strong>Krankenhaushygiene</strong> bei Injektionen<br />

<strong>und</strong> Punktionen<br />

B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 28 (1985) 186–187<br />

1 Einleitung<br />

Injektionen <strong>und</strong> Punktionen sind häufige, routinemäßige Eingriffe, bei denen Mängel<br />

in der Hygiene leicht möglich sind. Hierdurch können Keime verschleppt werden <strong>und</strong><br />

zu Infektionen führen. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen vor allem lokale Prozesse, wie z.B.<br />

Spritzenabszesse, in selteneren Fällen können auch Thrombophlebitis oder Sepsis<br />

auftreten. Deshalb ist einwandfreie Hygiene eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung <strong>für</strong> die<br />

Vornahme von Injektionen <strong>und</strong> Punktionen.<br />

2 Anforderungen an Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

Das bereitgestellte Instrumentarium ist vor mikrobieller Kontamination zu schützen.<br />

Vor bzw. nach der Ausführung von Injektionen an Patienten, die in besonderem Maße<br />

vor Infektionen geschützt werden müssen, bzw. von denen bevorzugt Infektionen<br />

ausgehen können, ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.<br />

Für die Punktion des Liquorraumes <strong>und</strong> der Körperhöhlen sind gr<strong>und</strong>sätzlich Händedesinfektion<br />

<strong>und</strong> sterile Handschuhe notwendig.<br />

Die Punktion von Gelenken hat unter besonderen aseptischen Kautelen zu erfolgen<br />

(z.�B. chirurgische Händedesinfektion, sterilisierte Kleidung <strong>und</strong> Handschuhe, sterile<br />

Flüssigkeiten).<br />

3 Desinfektion der Einstichstelle<br />

Bei Punktionen peripherer Gefäße sowie bei intrakutanen, subkutanen <strong>und</strong><br />

intramuskulären Injektionen ist die Haut im Bereich der Einstichstelle sorgfältig mit<br />

Desinfektionsmittel abzureiben. Die vorgeschriebene Einwirkungszeit ist zu beachten.<br />

Es sind sterilisierte Tupfer zu verwenden, die bis zum Gebrauch von Kontamination<br />

geschützt aufzubewahren sind.<br />

Vor anderen Punktionen (z.�B. Gelenke, Körperhöhlen) soll die Einwirkungszeit des<br />

Desinfektionsmittels mind. zweimal 2,5 Min. betragen. Es sind dabei sterile Tupfer zu<br />

benutzen. Für das Anlegen von Verweilkanülen wird auf die Anlage „Infusionstherapie<br />

<strong>und</strong> Katheterisierung von Gefäßen“ verwiesen.<br />

Zur Hautdesinfektion sollten vornehmlich Mittel auf der Wirkstoffbasis von Alkoholen<br />

oder Jodtinktur (Kontraindikationen berücksichtigen) bzw. entsprechende Austauschpräparate<br />

verwendet werden. Für die Alkohole gelten die gleichen Konzentrationsangaben<br />

wie <strong>für</strong> die chirurgische Händedesinfektion. Die Präparate müssen frei von Keimen,<br />

insbesondere bakteriellen Sporen, sein. Die Mittel sind in geschlossenen Behältnissen<br />

aufzubewahren <strong>und</strong> vor Kontamination zu schützen.<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong><br />

Elsevier, Urban & Fischer, München<br />

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