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Landtag Brandenburg P-AWFK 5/25 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AWFK</strong> 5/<strong>25</strong> S. 34<br />

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur 07.12.2011<br />

<strong>25</strong>. Sitzung dr. schr-gr<br />

Denkmalschutz ist ein klassisches Feld, in dem mehrere Ressorts zusammenarbeiten.<br />

Die Ressorts, die sehr viel zusammen machen, sind Wissenschaft, Forschung<br />

und Kultur sowie Infrastruktur und Landwirtschaft, aber auch das MWE, je nachdem,<br />

mit welcher besonderen Nutzung und manchmal auch, unter welcher Flagge jeweils<br />

das gemeinsame Anliegen im Bereich des Denkmalschutzes segeln kann.<br />

Dabei möchte ich betonen, dass es ressortübergreifend sehr gut und auf der Arbeitsebene<br />

völlig geräuschlos und im Einvernehmen vorangeht. Das Vorangehen geschieht<br />

allerdings bei Limitierung der finanziellen Ressourcen, sodass wir jetzt noch<br />

einmal beleuchten: Wer kann eigentlich was und wie stellt sich somit die ressortübergreifende<br />

Aktion im Bereich Denkmalschutz jeweils dar?<br />

Dabei handelt es sich um eine abgestufte Aufgabenwahrnehmung. MWFK ist - zur<br />

Erinnerung - oberste Denkmalschutzbehörde und hat die Sonderaufsicht über die unteren<br />

Denkmalschutzbehörden und die Fach- und Rechtsaufsicht über das <strong>Brandenburg</strong>ische<br />

Landesamt für Denkmalpflege und das Archäologische Landesmuseum<br />

und damit die Aufgabe, die Sicherstellung der Umsetzung des <strong>Brandenburg</strong>ischen<br />

Denkmalschutzgesetzes zu gewährleisten. Das ist also erst einmal der Generalauftrag.<br />

Wenn man jetzt auf die praktische Handlung und mit Blick auf das, was Herr Lipsdorf<br />

hier heute diskutieren möchte, fokussiert, so werden die finanziellen Ressorts des<br />

MWFK insbesondere als Kofinanzierungsmittel für das Denkmalschutzprogramm des<br />

Bundes zur Erhaltung national bedeutender Kulturdenkmale sowie für Förderprojekte<br />

der Deutschen Stiftung Denkmalschutz verwandt, und zwar in der Größenordnung<br />

von jährlich mehr als 1 Million Euro, aber auch nicht viel mehr als 1 Million. Diese Mittel<br />

werden auch 2012 zur Verfügung stehen.<br />

Des Weiteren gibt es die Sonderfinanzierungsabkommen zur Umsetzung des Masterplans<br />

der SPSG und die für die Sanierung von Kirchen wichtigen Vereinbarungen<br />

im Staatskirchenvertrag, die ebenfalls zusätzlich zum Tragen kommen.<br />

Um einen vierten Punkt zu erwähnen: Dabei handelt es sich um die Mittel der konzertierten<br />

Denkmalhilfe der letzten Jahre, die in der Regel durch interne Umschichtungen<br />

zur Erfüllung von Mindestwahrnehmungen im Sinne konzertierter Denkmalhilfe<br />

zusammengetragen worden sind. Ob das im Jahr 2012 wieder gelingt, ist zurzeit<br />

nicht sicher. Ich möchte daran erinnern, dass wir eine Liste verteilt hatten, die auch<br />

bei der 19. Sitzung des Ausschusses hier schon verteilt worden ist, um welche besonderen<br />

Projekte es sich handelt.

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