Landtag Brandenburg P-AWFK 5/25 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AWFK</strong> 5/<strong>25</strong> S. 34<br />
Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur 07.12.2011<br />
<strong>25</strong>. Sitzung dr. schr-gr<br />
Denkmalschutz ist ein klassisches Feld, in dem mehrere Ressorts zusammenarbeiten.<br />
Die Ressorts, die sehr viel zusammen machen, sind Wissenschaft, Forschung<br />
und Kultur sowie Infrastruktur und Landwirtschaft, aber auch das MWE, je nachdem,<br />
mit welcher besonderen Nutzung und manchmal auch, unter welcher Flagge jeweils<br />
das gemeinsame Anliegen im Bereich des Denkmalschutzes segeln kann.<br />
Dabei möchte ich betonen, dass es ressortübergreifend sehr gut und auf der Arbeitsebene<br />
völlig geräuschlos und im Einvernehmen vorangeht. Das Vorangehen geschieht<br />
allerdings bei Limitierung der finanziellen Ressourcen, sodass wir jetzt noch<br />
einmal beleuchten: Wer kann eigentlich was und wie stellt sich somit die ressortübergreifende<br />
Aktion im Bereich Denkmalschutz jeweils dar?<br />
Dabei handelt es sich um eine abgestufte Aufgabenwahrnehmung. MWFK ist - zur<br />
Erinnerung - oberste Denkmalschutzbehörde und hat die Sonderaufsicht über die unteren<br />
Denkmalschutzbehörden und die Fach- und Rechtsaufsicht über das <strong>Brandenburg</strong>ische<br />
Landesamt für Denkmalpflege und das Archäologische Landesmuseum<br />
und damit die Aufgabe, die Sicherstellung der Umsetzung des <strong>Brandenburg</strong>ischen<br />
Denkmalschutzgesetzes zu gewährleisten. Das ist also erst einmal der Generalauftrag.<br />
Wenn man jetzt auf die praktische Handlung und mit Blick auf das, was Herr Lipsdorf<br />
hier heute diskutieren möchte, fokussiert, so werden die finanziellen Ressorts des<br />
MWFK insbesondere als Kofinanzierungsmittel für das Denkmalschutzprogramm des<br />
Bundes zur Erhaltung national bedeutender Kulturdenkmale sowie für Förderprojekte<br />
der Deutschen Stiftung Denkmalschutz verwandt, und zwar in der Größenordnung<br />
von jährlich mehr als 1 Million Euro, aber auch nicht viel mehr als 1 Million. Diese Mittel<br />
werden auch 2012 zur Verfügung stehen.<br />
Des Weiteren gibt es die Sonderfinanzierungsabkommen zur Umsetzung des Masterplans<br />
der SPSG und die für die Sanierung von Kirchen wichtigen Vereinbarungen<br />
im Staatskirchenvertrag, die ebenfalls zusätzlich zum Tragen kommen.<br />
Um einen vierten Punkt zu erwähnen: Dabei handelt es sich um die Mittel der konzertierten<br />
Denkmalhilfe der letzten Jahre, die in der Regel durch interne Umschichtungen<br />
zur Erfüllung von Mindestwahrnehmungen im Sinne konzertierter Denkmalhilfe<br />
zusammengetragen worden sind. Ob das im Jahr 2012 wieder gelingt, ist zurzeit<br />
nicht sicher. Ich möchte daran erinnern, dass wir eine Liste verteilt hatten, die auch<br />
bei der 19. Sitzung des Ausschusses hier schon verteilt worden ist, um welche besonderen<br />
Projekte es sich handelt.