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Auktionshaus an der Ruhr

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AGB`s<br />

Auktionator unmittelbar vor <strong>der</strong> Versteigerung des ein-<br />

zelnen Kunstgegenst<strong>an</strong>des. Die berichtigten Angaben<br />

treten <strong>an</strong> die Stelle <strong>der</strong> Katalogbeschreibung.<br />

3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige<br />

Bil<strong>der</strong> werden grundsätzlich bei den Versteigerungen<br />

<strong>der</strong> Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR ohne Rahmen<br />

<strong>an</strong>geboten. Beschädigungen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Rahmung können<br />

nicht geltend gemacht werden.<br />

3.3 Schadensersatz<strong>an</strong>sprüche gegen die Wettm<strong>an</strong>n<br />

& L<strong>an</strong>gensiepen GbR wegen Rechts- und Sachmän-<br />

geln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz<br />

vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gut-<br />

achterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht<br />

auf vorsätzlichem o<strong>der</strong> grob fahrlässigem H<strong>an</strong>deln <strong>der</strong><br />

Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Verlet-<br />

zung wesentlicher Vertragspflichten durch die Wett-<br />

m<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR beruhen o<strong>der</strong> ihre Ursache<br />

in <strong>der</strong> Verletzung von Leben, Körper o<strong>der</strong> Gesundheit<br />

haben.<br />

3.4 Alle Ansprüche gegen die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensie-<br />

pen GbR verjähren ein Jahr nach <strong>der</strong> Versteigerung<br />

4. Vor <strong>der</strong> Abgabe eines Gebotes muss je<strong>der</strong> Bieter<br />

unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer<br />

lösen. Die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR k<strong>an</strong>n, wenn<br />

ein Bieter dem Versteigerer nicht bek<strong>an</strong>nt ist, einen<br />

offiziellen Identitätsnachweis sowie B<strong>an</strong>kreferenzen<br />

und Sicherheiten verl<strong>an</strong>gen. Es liegt im Ermessen <strong>der</strong><br />

Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR eine Person von <strong>der</strong><br />

Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom<br />

Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung<br />

abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en abgeben, muss er das 24 Stunden vor Aukti-<br />

onsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift<br />

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des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht mitteilen.<br />

5. Der Aufruf beginnt in <strong>der</strong> Regel mit dem im Katalog<br />

gen<strong>an</strong>nten Limitpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent<br />

gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss<br />

<strong>der</strong> Versteigerung über den betreffenden Gegenst<strong>an</strong>d<br />

wirksam.<br />

6. Während o<strong>der</strong> unmittelbar nach <strong>der</strong> Auktion ausge-<br />

stellte Rechnungen bedürfen <strong>der</strong> Nachprüfung. Irrtum<br />

bleibt vorbehalten.<br />

7. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem<br />

Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird.<br />

Der Versteigerer k<strong>an</strong>n sich den Zuschlag vorbehalten<br />

o<strong>der</strong> verweigern, wenn ein beson<strong>der</strong>er Grund vorliegt.<br />

Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot<br />

abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres<br />

Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer<br />

k<strong>an</strong>n den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die<br />

Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig<br />

abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom<br />

Bieter sofort be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det worden ist o<strong>der</strong> sonst Zwei-<br />

fel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO).<br />

Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt<br />

worden ist, haftet <strong>der</strong> Versteigerer dem Bieter nur bei<br />

Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift<br />

o<strong>der</strong> Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen<br />

Abwicklung 24 Stunden vor <strong>der</strong> Auktion vorliegen; bei<br />

telefonischen Geboten k<strong>an</strong>n nicht dafür eingest<strong>an</strong>den<br />

werden, dass eine Verbindung zust<strong>an</strong>de kommt. Die<br />

Telefongebote können durch die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gen-<br />

siepen GbR aufgezeichnet werden.<br />

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein<br />

Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist <strong>der</strong> Bieter

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