Auktionshaus an der Ruhr
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<strong>an</strong> sein Gebot bis vier Wochen nach <strong>der</strong> Auktion ge-<br />
bunden, wenn er nicht sogleich von dem Vorbehalts-<br />
zuschlag zurücktritt. Mit <strong>der</strong> Erteilung des Zuschlages<br />
gehen Besitz und Gefahr <strong>an</strong> <strong>der</strong> versteigerten Sache<br />
unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst<br />
bei vollständigem Zahlungseing<strong>an</strong>g.<br />
9. Persönlich <strong>an</strong> <strong>der</strong> Kunstversteigerung teilnehmende<br />
Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzü-<br />
glich Aufgeld + MwSt.) sofort nach erfolgtem Zu-<br />
schlag <strong>an</strong> die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR zu zah-<br />
len; Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich<br />
geboten o<strong>der</strong> vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet<br />
sofortiger Fälligkeit bei Eing<strong>an</strong>g binnen 10 Tagen nach<br />
Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Das Auf-<br />
geld beträgt bis zu einem Zuschlagpreis von tausend<br />
Euro(1,- bis 1000,- €) 20% <strong>der</strong> Zuschlagsumme + 19%<br />
MwSt., ab tausend Euro1(000,-€ bis x) reduziert sich<br />
das Aufgeld um 5% auf 15% + 19% MwSt..<br />
9.1 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von<br />
1,5 % je <strong>an</strong>gebrochenem Monat berechnet. Bei Zah-<br />
lung in frem<strong>der</strong> Währung gehen ein etwaiger Kursver-<br />
lust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers.<br />
Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbe-<br />
haltloser B<strong>an</strong>kgutschrift als Erfüllung <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt wer-<br />
den können. Die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR k<strong>an</strong>n<br />
bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver-<br />
trages o<strong>der</strong> nach Fristsetzung Schadenersatz wegen<br />
Nichterfüllung verl<strong>an</strong>gen. Der Schadenersatz k<strong>an</strong>n in<br />
diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache<br />
nochmals versteigert wird und <strong>der</strong> säumige Käufer für<br />
einen Min<strong>der</strong>erlös gegenüber <strong>der</strong> vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen<br />
Versteigerung und für die Kosten <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten<br />
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen<br />
hat.<br />
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9.2 Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung<br />
AGB`s<br />
sofort nach <strong>der</strong> Auktion in Empf<strong>an</strong>g zu nehmen. Der<br />
Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für<br />
Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte<br />
werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungsein-<br />
g<strong>an</strong>g ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach<br />
vorbehaltloser B<strong>an</strong>kgutschrift. Eine Versendung erfolgt<br />
ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.<br />
Die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>gensiepen GbR ist berechtigt,<br />
nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach <strong>der</strong> Aukti-<br />
on im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei<br />
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen Bei<br />
einer Selbsteinlagerung durch die Wettm<strong>an</strong>n & L<strong>an</strong>-<br />
gensiepen GbR werden 1 % des Zuschlagspreises für<br />
Versicherungs- und Lagerkosten p. a. berechnet.<br />
10. Erfüllungsort und Gerichtsst<strong>an</strong>d, sofern er ver-<br />
einbart werden k<strong>an</strong>n, ist Mülheim <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>. Es gilt<br />
das dortige Recht; die Vorschriften des einheitlichen<br />
Kaufrechts (EKG) und das Gesetz über den Abschluss<br />
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche<br />
Sachen (EAG) finden keine Anwendung. Sollte eine <strong>der</strong><br />
Bestimmungen g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> teilweise unwirksam sein, so<br />
bleibt die Gültigkeit <strong>der</strong> übrigen davon unberührt.<br />
11. Verweigert <strong>der</strong> Käufer Abnahme o<strong>der</strong> Zahlung o<strong>der</strong><br />
gerät er mit <strong>der</strong> Zahlung des Kaufpreises in Verzug,<br />
k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Versteigerer wahlweise entwe<strong>der</strong> Erfüllung<br />
des Kaufvertrages o<strong>der</strong> Schadenersatz wegen Nicht-<br />
erfüllung verl<strong>an</strong>gen. Der Käufer gerät 10 Tage nach<br />
Rechnungsstellung in Verzug. Verl<strong>an</strong>gt <strong>der</strong> Versteigerer<br />
Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis <strong>der</strong> Verzugs-<br />
schaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Wäh-<br />
rungsverlust, <strong>der</strong> Zinsverlust sowie <strong>der</strong> Kostenaufw<strong>an</strong>d<br />
für die Rechtsverfolgung. Verl<strong>an</strong>gt <strong>der</strong> Versteigerer<br />
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er be-<br />
rechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch