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Streuobstwiesenschutz in Nordrhein-Westfalen - Biologische Station ...

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Naturschutz<br />

Umwelt- und Landschaftsbehörden der Kreise und Kommunen<br />

können<br />

1. Obstwiesen erfassen, kartieren und im Rahmen der Flächennutzungs-<br />

und Bauleitplanung sichern.<br />

2. gefährdete Obstwiesen als Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

unter gesetzlichen Schutz stellen.<br />

3. im Rahmen des Obstwiesenförderprogramms (KULAP) unter<br />

Ausschöpfung der verfügbaren Landesfördermittel den Erhalt<br />

von Streuobstwiesen f<strong>in</strong>anziell fördern. Dazu schließen<br />

sie Förderverträge mit derzeit fünfjähriger Laufzeit mit den<br />

Eigentümern oder Pächtern ab.<br />

4. Streuobstwiesen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

berücksichtigen.<br />

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