Streuobstwiesenschutz in Nordrhein-Westfalen - Biologische Station ...
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Naturschutz<br />
Umwelt- und Landschaftsbehörden der Kreise und Kommunen<br />
können<br />
1. Obstwiesen erfassen, kartieren und im Rahmen der Flächennutzungs-<br />
und Bauleitplanung sichern.<br />
2. gefährdete Obstwiesen als Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
unter gesetzlichen Schutz stellen.<br />
3. im Rahmen des Obstwiesenförderprogramms (KULAP) unter<br />
Ausschöpfung der verfügbaren Landesfördermittel den Erhalt<br />
von Streuobstwiesen f<strong>in</strong>anziell fördern. Dazu schließen<br />
sie Förderverträge mit derzeit fünfjähriger Laufzeit mit den<br />
Eigentümern oder Pächtern ab.<br />
4. Streuobstwiesen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
berücksichtigen.<br />
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