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Streuobstwiesenschutz in Nordrhein-Westfalen - Biologische Station ...

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Naturschutz<br />

Obstwiesen<br />

Allen gepflegten Streuobstbeständen geme<strong>in</strong>sam ist die regelmäßige<br />

Nutzung sowohl der Hochstamm-Obstbäume (Obernutzung)<br />

als auch der Flächen unter den Bäumen (Unternutzung).<br />

Streuobstwiesen benötigen e<strong>in</strong>e Unternutzung durch Beweidung<br />

oder Mahd<br />

Streuobstwiesen s<strong>in</strong>d das Ergebnis historischer Landnutzung.<br />

In Deutschland gehen sie auf das Mittelalter zurück und beschränkten<br />

sich zunächst auf die unmittelbare Umgebung der<br />

Siedlungen. So entstanden die ortse<strong>in</strong>rahmenden Obstgürtel.<br />

Erst durch die obstbauliche Entwicklung ab dem 16. Jahrhundert<br />

gelangten die Obstbäume <strong>in</strong> die freie Feldflur. Führend <strong>in</strong><br />

Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> war der Obstbau an der Niederwupper<br />

(Bergisches Land), der bereits um 1500 e<strong>in</strong>en Haupterwerbszweig<br />

darstellte und die benachbarten Städte wie z. B. Köln mit<br />

Obst belieferte.<br />

Erst im 18. und verstärkt im 19. Jahrhundert erlebte der Obstbau<br />

se<strong>in</strong>en Aufschwung. Dieser äußerte sich <strong>in</strong> der staatlichen<br />

Förderung und Gesetzgebung, der Anlage von Baumschulen,<br />

Bepflanzung von Allmendeflächen sowie Obstpflanzungen auf<br />

Gütern und an Straßen.<br />

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