Streuobstwiesenschutz in Nordrhein-Westfalen - Biologische Station ...
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Naturschutz<br />
Obstwiesen<br />
Allen gepflegten Streuobstbeständen geme<strong>in</strong>sam ist die regelmäßige<br />
Nutzung sowohl der Hochstamm-Obstbäume (Obernutzung)<br />
als auch der Flächen unter den Bäumen (Unternutzung).<br />
Streuobstwiesen benötigen e<strong>in</strong>e Unternutzung durch Beweidung<br />
oder Mahd<br />
Streuobstwiesen s<strong>in</strong>d das Ergebnis historischer Landnutzung.<br />
In Deutschland gehen sie auf das Mittelalter zurück und beschränkten<br />
sich zunächst auf die unmittelbare Umgebung der<br />
Siedlungen. So entstanden die ortse<strong>in</strong>rahmenden Obstgürtel.<br />
Erst durch die obstbauliche Entwicklung ab dem 16. Jahrhundert<br />
gelangten die Obstbäume <strong>in</strong> die freie Feldflur. Führend <strong>in</strong><br />
Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> war der Obstbau an der Niederwupper<br />
(Bergisches Land), der bereits um 1500 e<strong>in</strong>en Haupterwerbszweig<br />
darstellte und die benachbarten Städte wie z. B. Köln mit<br />
Obst belieferte.<br />
Erst im 18. und verstärkt im 19. Jahrhundert erlebte der Obstbau<br />
se<strong>in</strong>en Aufschwung. Dieser äußerte sich <strong>in</strong> der staatlichen<br />
Förderung und Gesetzgebung, der Anlage von Baumschulen,<br />
Bepflanzung von Allmendeflächen sowie Obstpflanzungen auf<br />
Gütern und an Straßen.<br />
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