ZAP-0218
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
nisschutz und den urheberrechtlichen Interessen<br />
in Unternehmen zu vereinbaren ist, wenn in<br />
kollaborativ und teilweise über Firmengrenzen<br />
hinweg arbeitenden Gruppen innovative Konzepte<br />
erarbeitet werden. Auch stellt sich die Frage, wie<br />
es mit Arbeitnehmerrechten zu vereinbaren ist, die<br />
einzelnen Mitarbeiter mittels neuer technologischer<br />
Möglichkeiten zu überwachen.<br />
Immer größere Bedeutung für die Wirtschaft<br />
kommt auch den sog. Kryptowährungen zu, d.h.<br />
digitalen Währungen, die nicht durch staatliche<br />
Stellen geschaffen werden, etwa den sog. Bitcoins.<br />
Hier wurden in der Veranstaltung viele Rechtsunsicherheiten<br />
offenbar, die sich beim Erwerb, Tausch<br />
und Transfer eines solchen digitalen Geldes stellen.<br />
Insgesamt zeigte die Barcamp-Veranstaltung auf,<br />
dass es auf juristischem Gebiet für das Thema<br />
„Industrie 4.0“ noch viel Klärungsbedarf gibt. Und<br />
sie machte deutlich, dass die unvermeidliche<br />
Digitalisierung aller Lebensbereiche die Anforderungen<br />
an die Rechtsberater verändern wird.<br />
[Red.]<br />
Mietgerichtstag 2018<br />
Vom 16.3. bis zum 17.3.2018 wird der nächste<br />
Mietgerichtstag in Dortmund, Kongresszentrum<br />
Westfalenhalle, stattfinden. Er hat in diesem Jahr<br />
das „Mietrecht im Spannungsfeld der Interessen“<br />
zum Hauptthema.<br />
Die Vorträge der Veranstaltung befassen sich u.a.<br />
mit verhaltensauffälligen und suzidgefährdeten<br />
Mietern, der Mietpreisbremse, der möblierten<br />
Wohnung und der E-Mobilität.<br />
In den Arbeitskreisen stehen u.a. die Themen<br />
Nebenverträge bei der Gewerberaummiete, Mängel<br />
der Mietsache und die Digitalisierung im<br />
Mietverhältnis auf der Tagesordnung.<br />
Der Tagungsbeitrag beträgt 250 € für Mitglieder<br />
bzw. 320 € für Nichtmitglieder. Die Anmeldung zur<br />
Teilnahme erfolgt unter www.mietgerichtstag.de<br />
oder schriftlich an den Deutschen Mietgerichtstag<br />
e.V.<br />
[Quelle: Mietgerichtstag]<br />
Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe<br />
nach dem SGB XII<br />
Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der<br />
Sozialhilfe:<br />
• für jede erwachsene Person, die in einer<br />
Wohnung lebt und für die nicht die Regelbedarfsstufe<br />
2 gilt: 416 € (Regelbedarfsstufe 1);<br />
• für jede erwachsene Person, wenn sie in einer<br />
Wohnung mit einem Ehegatten, Lebenspartner<br />
oder sonstigen Partner zusammenlebt:<br />
374 € (Regelbedarfsstufe 2);<br />
• für eine erwachsene Person, die in einer<br />
stationären Einrichtung lebt: 332 € (Regelbedarfsstufe<br />
3);<br />
• für Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahres<br />
bis unter 18 Jahre: 316 € (Regelbedarfsstufe<br />
4);<br />
• für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung<br />
des 14. Lebensjahres: 296 € (Regelbedarfsstufe<br />
5);<br />
• für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres:<br />
240 € (Regelbedarfsstufe 6).<br />
[Quelle: BMAS]<br />
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung<br />
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 wurden die maßgeblichen<br />
Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2016 turnusgemäß<br />
angepasst. Die aktuellen Werte für 2018 sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:<br />
Beitragsbemessungsgrenze:<br />
allgemeine Rentenversicherung<br />
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche<br />
Rentenversicherung<br />
West<br />
Ost<br />
Monat Jahr Monat Jahr<br />
6.500 € 78.000 € 5.800 € 69.600 €<br />
8.000 € 96.000 € 7.150 € 85.800 €<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 2 17.1.2018 55