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ZAP-0218

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

nisschutz und den urheberrechtlichen Interessen<br />

in Unternehmen zu vereinbaren ist, wenn in<br />

kollaborativ und teilweise über Firmengrenzen<br />

hinweg arbeitenden Gruppen innovative Konzepte<br />

erarbeitet werden. Auch stellt sich die Frage, wie<br />

es mit Arbeitnehmerrechten zu vereinbaren ist, die<br />

einzelnen Mitarbeiter mittels neuer technologischer<br />

Möglichkeiten zu überwachen.<br />

Immer größere Bedeutung für die Wirtschaft<br />

kommt auch den sog. Kryptowährungen zu, d.h.<br />

digitalen Währungen, die nicht durch staatliche<br />

Stellen geschaffen werden, etwa den sog. Bitcoins.<br />

Hier wurden in der Veranstaltung viele Rechtsunsicherheiten<br />

offenbar, die sich beim Erwerb, Tausch<br />

und Transfer eines solchen digitalen Geldes stellen.<br />

Insgesamt zeigte die Barcamp-Veranstaltung auf,<br />

dass es auf juristischem Gebiet für das Thema<br />

„Industrie 4.0“ noch viel Klärungsbedarf gibt. Und<br />

sie machte deutlich, dass die unvermeidliche<br />

Digitalisierung aller Lebensbereiche die Anforderungen<br />

an die Rechtsberater verändern wird.<br />

[Red.]<br />

Mietgerichtstag 2018<br />

Vom 16.3. bis zum 17.3.2018 wird der nächste<br />

Mietgerichtstag in Dortmund, Kongresszentrum<br />

Westfalenhalle, stattfinden. Er hat in diesem Jahr<br />

das „Mietrecht im Spannungsfeld der Interessen“<br />

zum Hauptthema.<br />

Die Vorträge der Veranstaltung befassen sich u.a.<br />

mit verhaltensauffälligen und suzidgefährdeten<br />

Mietern, der Mietpreisbremse, der möblierten<br />

Wohnung und der E-Mobilität.<br />

In den Arbeitskreisen stehen u.a. die Themen<br />

Nebenverträge bei der Gewerberaummiete, Mängel<br />

der Mietsache und die Digitalisierung im<br />

Mietverhältnis auf der Tagesordnung.<br />

Der Tagungsbeitrag beträgt 250 € für Mitglieder<br />

bzw. 320 € für Nichtmitglieder. Die Anmeldung zur<br />

Teilnahme erfolgt unter www.mietgerichtstag.de<br />

oder schriftlich an den Deutschen Mietgerichtstag<br />

e.V.<br />

[Quelle: Mietgerichtstag]<br />

Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe<br />

nach dem SGB XII<br />

Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der<br />

Sozialhilfe:<br />

• für jede erwachsene Person, die in einer<br />

Wohnung lebt und für die nicht die Regelbedarfsstufe<br />

2 gilt: 416 € (Regelbedarfsstufe 1);<br />

• für jede erwachsene Person, wenn sie in einer<br />

Wohnung mit einem Ehegatten, Lebenspartner<br />

oder sonstigen Partner zusammenlebt:<br />

374 € (Regelbedarfsstufe 2);<br />

• für eine erwachsene Person, die in einer<br />

stationären Einrichtung lebt: 332 € (Regelbedarfsstufe<br />

3);<br />

• für Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahres<br />

bis unter 18 Jahre: 316 € (Regelbedarfsstufe<br />

4);<br />

• für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung<br />

des 14. Lebensjahres: 296 € (Regelbedarfsstufe<br />

5);<br />

• für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres:<br />

240 € (Regelbedarfsstufe 6).<br />

[Quelle: BMAS]<br />

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung<br />

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 wurden die maßgeblichen<br />

Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2016 turnusgemäß<br />

angepasst. Die aktuellen Werte für 2018 sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:<br />

Beitragsbemessungsgrenze:<br />

allgemeine Rentenversicherung<br />

Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche<br />

Rentenversicherung<br />

West<br />

Ost<br />

Monat Jahr Monat Jahr<br />

6.500 € 78.000 € 5.800 € 69.600 €<br />

8.000 € 96.000 € 7.150 € 85.800 €<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 2 17.1.2018 55

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