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Haushaltsplan 2012 - Stadt Eberbach

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HAUSHALTSSATZUNG<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberbach</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am<br />

01.03.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> beschlossen:<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> wird festgesetzt mit<br />

§ 1<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von je € 44.890.590<br />

davon im Verwaltungshaushalt € 38.682.250<br />

davon im Vermögenshaushalt € 6.208.340<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von<br />

€ 0<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 2.860.000<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf € 2.500.000<br />

festgesetzt.<br />

Die Hebesätze wurden im Rahmen einer gesonderten Satzung über die Realsteuerhebesätze,<br />

beschlossen am 17.03.2005, festgesetzt:<br />

1. für die Grundsteuer<br />

§ 3<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 360 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.<br />

2. für die Gewerbesteuer<br />

nach dem Gewerbeertrag auf<br />

der Steuermessbeträge<br />

360 v. H.<br />

<strong>Eberbach</strong>, den 01.03.<strong>2012</strong><br />

- 13 -<br />

Bernhard MARTIN<br />

Bürgermeister

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