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Haushaltsplan 2012 - Stadt Eberbach

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Zuführung zum Vermögenshaushalt <strong>2012</strong> 2011 2010<br />

€ € €<br />

Ansätze / Ergebnis 2.321.440 1.596.300 - 27.981<br />

Das Ergebnis der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt wird maßgeblich beeinflusst<br />

durch die aufgrund des Basisjahres 2010 gestiegene Steuerkraftsumme, die als<br />

Bemessungsgrundlage für die hieraus resultierenden höheren Ausgaben zur FAG- und<br />

Kreisumlage dient. Im Gegensatz hierzu erhält die <strong>Stadt</strong> mehr Zuweisungen als 2011.<br />

Es wird zudem mit höheren Steuereinnahmen gerechnet.<br />

Grundsätzlich sind die Gemeinden nach dem Haushaltsrecht verpflichtet, im jährlichen<br />

Verwaltungshaushalt einen Überschuss mindestens in Höhe der im Vermögenshaushalt<br />

veranschlagten ordentlichen Tilgungsausgaben und Kreditbeschaffungskosten zu<br />

erwirtschaften. Dieser Überschuss ist an den Vermögenshaushalt abzuführen und hat<br />

dort in erster Linie die Aufgabe, die ordentlichen Tilgungen abzudecken. Im Regelfall<br />

verbleibt danach noch eine freie Spitze, die sogenannte Nettoinvestitionsrate (Euro<br />

1.691.240), mit deren Hilfe die Gemeinden in die Lage versetzt werden, die im Haushaltsjahr<br />

vorgesehenen Investitionen ganz oder zum Teil zu finanzieren.<br />

Im vorliegenden Haushalt <strong>2012</strong> kann diese vorgenannte gesetzliche Forderung erfüllt<br />

werden.<br />

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