Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...
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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 108 -<br />
immer wieder an die sich möglicherweise verändernden Gegebenheiten angepasst<br />
werden müssen:<br />
• Wie groß sollen Landkreise sein; wie sollen Gemeinden zusammenarbeiten?<br />
• Welche Aufgaben sollen die Gemeinden bzw. die Landkreise und die kreisfreien<br />
Städte wahrnehmen?<br />
• Wie soll die in Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes vorgeschriebene Vertre-<br />
tung des Volkes in den Kreisen und Gemeinden organisiert werden?<br />
Diese Punkte stehen bei den folgenden Ausführungen zur Entwicklung des Kommunal-<br />
rechts in Brandenburg seit 1990 im Mittelpunkt der Betrachtung.<br />
Auch in der Kommunalpolitik bestand in den ersten Jahren nach der Wiedervereini-<br />
gung Deutschlands und der damit einhergehenden (Wieder-)Gründung des Landes<br />
Brandenburg die wichtigste Aufgabe darin, die Transformation <strong>von</strong> einem ehemals<br />
zentralistisch organisierten zu einem vertikal aufgebauten und demokratischen System<br />
zu organisieren. In der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der ersten Kommunalver-<br />
fassung des Landes Brandenburg im Jahr 1993 galten – ähnlich wie beim Polizeirecht<br />
(siehe Kap. 3.5) – die <strong>von</strong> der demokratisch gewählten DDR-Regierung unter Minister-<br />
präsident Lothar de Maizière erarbeiteten Gesetze. In diesem Fall war es das im Mai<br />
1990 beschlossene Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise<br />
in der DDR, das in den folgenden Jahren durch Gesetze des Landes Brandenburg, die<br />
einzelne Aspekte der Kommunalpolitik betrafen, ergänzt wurde.<br />
Die sogenannte Kommunalverfassung <strong>von</strong> 1993 wurde in den zurückliegenden fast 20<br />
Jahren mehrmals den politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in Branden-<br />
burg angepasst. Im Jahr 2007 – in der Regierungszeit der Großen Koalition in Potsdam<br />
– fand eine große Reform statt, als der <strong>Landtag</strong> nach einem Gesetzgebungsprozess,<br />
der „langwierig und in vielen Punkten konfliktbeladen“ 393 war, eine grundlegend überar-<br />
beitete Kommunalverfassung verabschiedete. 394 Insbesondere die beiden zentralen<br />
Gesetze <strong>von</strong> 1993 und 2007 stehen neben den Projekten zur Gliederung der Städte<br />
und Kreise im Mittelpunkt der folgenden Analyse.<br />
393 Künzel 2010: 91.<br />
394 Eine sehr detaillierte und deshalb besonders empfehlenswerte Darstellung der Entwicklung der Kommunalpolitik<br />
in Brandenburg hat Werner Künzel (2010) vorgelegt. Einen etwas kürzeren, aber ebenso informativen und empfehlenswerten<br />
Überblick gibt es <strong>von</strong> Christiane Büchner und Jochen Franzke (2009: 82-96).