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Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 8 -<br />

gemessen wird. Bis 1983 wurde jeweils deutlich über die Hälfte, teilweise sogar über<br />

zwei <strong>Dr</strong>ittel aller Gesetze mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Fraktionen<br />

verabschiedet. Das galt, obgleich mit deutlichen Abstrichen, auch für Gesetze mit einer<br />

herausgehobenen Wichtigkeit: Von den zwischen 1972 und 1983 insgesamt verab-<br />

schiedeten 153 wesentlichen und wichtigen Gesetzen wurde über ein <strong>Dr</strong>ittel, nämlich<br />

58 (= 37,9 Prozent), einstimmig verabschiedet. Mit dem Einzug der Grünen in den<br />

Bundestag 1983 sank der Anteil der einstimmig verabschiedeten Gesetze <strong>von</strong> 51,1<br />

Prozent auf 15,6 bzw. 17,3 Prozent. Diese Reduktion ließ sich bei allen drei Gesetzes-<br />

typen beobachten, auch wenn aufgrund der geringen Fallzahlen weitergehende<br />

Schlussfolgerungen nur mit Vorbehalt zu treffen sind.<br />

Dies sind starke Indizien dafür, dass in der Bundespolitik in Deutschland eine grund-<br />

sätzliche Bereitschaft zum Konsens existiert und dass dieses Potential aber je nach<br />

Parteienkonstellation mehr oder weniger mobilisiert und abgerufen werden kann.<br />

Die Gesetzgebung der Länder unterscheidet sich <strong>von</strong> der des Bundes dadurch, dass<br />

hier nur begrenzte Entscheidungskompetenzen bestehen. Ausgehend <strong>von</strong> den empiri-<br />

schen Befunden zu den alten Bundesländern ist zu erwarten, dass die Konfliktintensität<br />

der Entscheidung als konstitutives Merkmal <strong>von</strong> Schlüsselentscheidungen besonders<br />

in denjenigen Ressorts hoch ist, in denen die Parteien gestalterische Handlungsspiel-<br />

räume der Landespolitik überhaupt nutzen können. Dies sind Kultus (Bildung, Hoch-<br />

schulen, Kultur, Kunst), innere Sicherheit, Justiz, Verfassungspolitik, Kommunen, Ver-<br />

waltung und Staatsbeschäftigung. Hingegen sind beispielsweise die Sozial- und die<br />

Arbeitspolitik vorrangig Sache des Bundes (vgl. Seher/Pappi 2011). Im <strong>Gutachten</strong> wer-<br />

den daher nur Entscheidungen in diesen Ressorts berücksichtigt. Als kontextspezifi-<br />

sche Materie wurde auch der Umgang mit der Stasi-Belastung untersucht.<br />

Für die erste Legislaturperiode in Brandenburg nach dem Systemwechsel stellt die<br />

Qualifizierung <strong>von</strong> Gesetzen nach ihrer Wichtigkeit eine besondere Herausforderung<br />

dar, weil jedes Gesetz aus Landesperspektive eine legislatorische Innovation bedeute-<br />

te. Sieht man <strong>von</strong> verfassungsrechtlichen Vorgaben, den Rahmenbedingungen des<br />

Einigungsvertrages einschließlich der Bestimmungen vorübergehend weiter gültiger<br />

DDR-Gesetze (z.B. Bestattungsrecht) und bisweilen notwendigen Vorschaltgesetzen<br />

ab, regelten viele Landesgesetze in der ersten Wahlperiode einen Gegenstand zum<br />

ersten Mal. Für dieses <strong>Gutachten</strong> wurden diejenigen Gesetze als Schlüsselentschei-<br />

dungen ausgewählt, die in den Politikfeldanalysen einen Bereich zuerst und ohne zeit-<br />

liche Beschränkung umfassend gestalteten. Da<strong>von</strong> unterschieden werden Anpas-

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