Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...
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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 44 -<br />
terer im Februar 1992 und die beiden restlichen im März bzw. im Juni 1994. Bei den<br />
beiden letzten Anträgen war schon aus Zeitgründen eine abschließende Behandlung<br />
nicht mehr zu erwarten. Themen (Vertriebenenzuwendungsgesetz und ein erneut und<br />
bereits früher abgelehntes Schulgesetz) und Zeitpunkt deuten daher darauf hin, dass<br />
es sich bereits um Wahlkampfmanöver handelte und auch die CDU nicht darauf hoffte,<br />
dass die Anträge angenommen würden; sie waren denn auch am Ende der Legislatur-<br />
periode noch offen. Hinzu kommt, dass Bündnis 90 im April 1994 die Regierung ver-<br />
lassen hatte. Vom Parlament per Votum abgelehnt wurden somit 28 <strong>von</strong> den Oppositi-<br />
onsfraktionen eingebrachten 37 Anträge; 5 <strong>von</strong> der CDU wurden angenommen, 22 <strong>von</strong><br />
der PDS wurden, wie erwähnt, abgelehnt, über den Rest wurde wegen Ablauf der Le-<br />
gislaturperiode nicht entschieden.<br />
Insgesamt lassen sich aus diesen wenigen Fällen wohl keine allgemeingültigen<br />
Schlussfolgerungen ziehen oder eine besondere Kooperationswilligkeit der Regierung<br />
feststellen. Immerhin passen Chronologie und Themen zu dem bereits ausgeführten<br />
Muster. Die Entwürfe wurden – <strong>von</strong> den beiden Ausnahmen abgesehen – früh in der<br />
Wahlperiode eingebracht und die angenommenen Gesetze waren ohne besonderes<br />
politisches Konfliktpotential. Dass im Laufe der Wahlperiode kaum noch solche Anträ-<br />
ge eingebracht wurden und kein Antrag eine Zustimmung fand, unterstützt ebenfalls<br />
die These, dass in den Fraktionen Lernprozesse stattgefunden haben. Das Entwerfen<br />
<strong>von</strong> Gesetzen, die Gesetzesinitiative und die Verabschiedung <strong>von</strong> Gesetzen waren<br />
Angelegenheiten der Regierung und der sie tragenden Fraktion(en).<br />
Insgesamt lässt sich sagen, dass bereits die Phase der Gesetzentwürfe der Logik par-<br />
lamentarischer Regierungssysteme folgt, unbeschadet der durch die Verfassung und<br />
die Geschäftsordnung bestehenden Möglichkeit für Abgeordnete, Präsident, Präsidium<br />
und Ausschüsse Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Auch im <strong>Landtag</strong> Brandenburg do-<br />
miniert die Landesregierung bei der Initiative zur Gesetzgebung und zwar erfolgreich.<br />
Oppositionsparteien (CDU, PDS-LL) spielen keine andere Rolle als in anderen Lan-<br />
desparlamenten oder im Bundestag. Sie bringen wenige Entwürfe ein – insgesamt 37 –<br />
<strong>von</strong> denen nur 5 angenommen wurden. Und auch deren Behandlung scheinen wie die<br />
überfraktionellen Anträge eher die oben zitierte These zu belegen, dass die Abgeord-<br />
neten nach einer anfänglichen Phase der Orientierung die Funktionsprinzipien des Par-<br />
lamentarismus internalisiert und in ihr Antrags- und Abstimmungsverhalten übersetzt<br />
haben. Von anderen berechtigten Initianten wurden keine Gesetzentwürfe eingebracht.