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Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 133 -<br />

4.7.3 Fazit und Einschätzung der Ergebnisse der bisherigen Reformen<br />

Das Gesetz zur Errichtung und Auflösung <strong>von</strong> Landesoberbehörden sowie zur<br />

Änderung <strong>von</strong> Rechtsvorschriften und die Polizeireform 2020 (siehe Kap. 3.3) mit<br />

der Ablösung des Landeskriminalamtes durch ein Polizeipräsidium als Landes-<br />

oberbehörden stellen die bislang letzten Schritte auf dem Weg der Modernisie-<br />

rung der Verwaltung in Brandenburg dar, wobei es vor allem zu einer deutlichen<br />

Verschlankung des Behördenaufbaus im Bereich der zweiten Verwaltungsstufe<br />

kam: Bestanden 1991 22 Landesoberbehörden und zwölf untere Landesbehör-<br />

den, so sind es gemäß der aktuellen (Mai 2012) Fassung des Landesorganisati-<br />

onsgesetzes nur noch 13 Landesoberbehörden und drei untere Landesbehörden.<br />

4.8 Bildung (Anter)<br />

Der Bildungsbereich macht den Kern der Kulturhoheit der Bundesländer aus. Daher<br />

können die Länder hier stärker als in den meisten anderen Politikfeldern eigene Akzen-<br />

te setzen. Nachdem das Bildungssystem der DDR auf die Allgemeinbildung und vor<br />

allem die Idee der Entwicklung „sozialistischer Persönlichkeiten“ 486 gerichtet war, be-<br />

durfte es einer vollständigen Neuausrichtung. Zu offensichtlich war der Zusammen-<br />

hang <strong>von</strong> Bildungssystem und ideologischer Weltanschauung im „Erziehungsstaat“ 487<br />

der DDR. Brandenburg stand damit wie alle neuen Bundesländer vor der Aufgabe, eine<br />

eigenständige Bildungslandschaft neu zu gestalten und gleichzeitig den Anschluss an<br />

die gesamtstaatliche Entwicklung zu finden. 488<br />

Die folgende Darstellung nimmt die Entwicklung der Bildungspolitik 489 Brandenburgs<br />

seit der Wiedervereinigung in den Blick. Dabei werden vor allem zwei Handlungsfelder<br />

herausgestellt: die Schulpolitik und die Hochschulpolitik. Zunächst wird die Entwicklung<br />

des Schulwesens dargestellt, wobei in den ersten beiden Legislaturperioden mit dem<br />

Vorschaltgesetz und dem Landesschulgesetz die Struktur des sog. „stufenbezogenen<br />

Modells“ 490 geschaffen wurde. Ab der dritten Legislaturperiode stehen der Erhalt der<br />

Zukunftsfähigkeit des Schulsystems angesichts des demografischen Wandels und der<br />

486 Döbert 1996: 35.<br />

487 Dudek/Tenorth 1993: 303.<br />

488 Bildung kann in einem umfassenden Sinne „als nie abgeschlossener Prozess der Persönlichkeitsentwicklung, der<br />

Ausbildung <strong>von</strong> Fähigkeiten und Fertigkeiten der Enkulturation definiert werden“. Bildungspolitik bezeichnet entsprechend<br />

„diejenigen Strukturen, Prozesse und Inhalte, welche die gesamtgesellschaftlich verbindliche Regelung<br />

dieses Prozesses betreffen“ (Wolf 2006: 221).<br />

489 Zum Bereich der Bildungspolitik zählen neben der Schul- und Hochschulpolitik auch die vorschulische Bildung,<br />

das lebenslange Lernen, die berufliche Bildung, die Erwachsenenbildung sowie im weiteren Sinne auch die Gesellschafts-,<br />

Jugend- und Frauenpolitik, die auf das Bildungssystem einwirkt. (Vgl. Wolf 2006: 221).<br />

490 Vgl. Döbert 1996: 30.

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