14.12.2012 Aufrufe

Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 94 -<br />

Die Berücksichtigung <strong>von</strong> Strukturüberlegungen bei der Standortwahl, die hier <strong>von</strong> der<br />

CDU im Hinblick auf Eisenhüttenstadt ins Spiel gebracht wurden („Aufwertung einer<br />

Stadt, die bisher keinen Sitz einer bedeutenden Behörde hat und den Kreissitz ver-<br />

liert"), 327 wurde wie auch bei den Kreisgerichten abgelehnt, 328 obwohl es im Bericht der<br />

Landesregierung zum Umbau der Justiz ein Kriterium darstellte. 329<br />

4.4.5 Weitere Entwicklung in den folgenden Wahlperioden<br />

Alle Schlüsselentscheidungen zur Ausgestaltung des brandenburgischen Justizwesens<br />

wurden in der ersten Wahlperiode getroffen. Dass aber die entsprechenden Gesetze in<br />

den folgenden Wahlperioden in ungleichem Maße verändert wurden, verdeutlicht eine<br />

Varianz der strukturierenden Wirkung.<br />

Die Gesetze zur Arbeitsfähigkeit der Justiz, der Kreisgerichtsbarkeit sowie der Verwal-<br />

tungsgerichtsbarkeit blieben weitestgehend unverändert. Einerseits finden sich (struk-<br />

turelle) Anpassungen an die vom Einigungsvertrag vorgesehene Justizstruktur, so bei-<br />

spielsweise mit dem „Gesetz zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur<br />

Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg“, 330 das die Kreis-<br />

in Amtsgerichte überführt. Andererseits wurden Änderungen vorgenommen, die sich<br />

auf das Problem der Personalakquise bezogen, da es der neu aufgebauten branden-<br />

burgischen Justiz an berufserfahrenen Juristinnen und Juristen fehlte. Diese Situation<br />

sollte durch Übergangsregelungen behoben werden, beispielsweise durch die Fort-<br />

schreibung <strong>von</strong> Regelungen, die es ermöglichte, Richter, Staatsanwälte und Rechts-<br />

pfleger im Ruhestand aus den alten Bundesländern einzustellen. 331 Die beschlossenen<br />

Gesetzesänderungen sind daher der Umbruchssituation geschuldet und beinhalten<br />

keine substantiellen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, sondern zeitlich be-<br />

grenzte Anpassungen, um die angespannte Personalsituation zu lösen, sowie Anpas-<br />

sungen der Justizstruktur. Dennoch dürfen diese Regelungen nicht unterschätzt wer-<br />

den, da dieser „Elitenimport“ 332 und der damit verbundene „Know-How-Transfer“ 333 die<br />

Verwaltungstransformation beförderte.<br />

Das Richtergesetz und das Verfassungsgerichtsgesetz wurden im Gegensatz zu die-<br />

sen Gesetzen, die vor allem in den ersten Wahlperioden bearbeitet wurden, im Laufe<br />

327 Häßler, PlProt. 1/57, S. 4230.<br />

328 ÄA <strong>Dr</strong>s. 1/1399.<br />

329 Bericht <strong>Dr</strong>s. 1/1260, S. 4-5.<br />

330 Gesetz vom 14.06.1993 GVBl Teil I 1993 Nr. 14 B 17.06.1993 (S. 198-202).<br />

331 GEnt <strong>Dr</strong>s. 1/1990.<br />

332 Wollmann 2001: 42.<br />

333 Wollmann 2001: 38.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!