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Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 123 -<br />

neugeregelt wurde. Außerdem kam es seit Mitte der 1990er-Jahre zu wiederholten<br />

Schließungen und/oder Zusammenlegungen <strong>von</strong> Behörden, wodurch die Verwaltungs-<br />

struktur gestrafft wurde.<br />

4.7.1 Die Grundlage: das Landesorganisationsgesetz <strong>von</strong> 1991<br />

Im Februar 1991 erklärte Innenminister A. Ziel (SPD) im <strong>Landtag</strong> Brandenburg:<br />

„Die Bedeutung einer intakten Verwaltung für alle Bereiche des öffentlichen Lebens<br />

wird in Brandenburg und darüber hinaus in den fünf neuen Bundesländern<br />

besonders deutlich. Das erleben wir täglich bei der Ansiedlung <strong>von</strong> Betrieben, bei<br />

der Bauleitplanung oder Erhebung <strong>von</strong> Steuern. Der Aufbau einer funktionstüchtigen<br />

Verwaltung in Brandenburg ist daher eine vordringliche Aufgabe der Landesregierung“<br />

444<br />

Damals legte die Regierung dem Parlament den Entwurf für das Gesetz zur Verwal-<br />

tungsorganisation im Land Brandenburg und zur Änderung kommunalverfassungs-<br />

rechtlicher Vorschriften 445 vor. Zu den Aufgaben dieses Gesetzespaketes gehörte es<br />

u.a., die aus der DDR übernommene Organisationsstruktur mit den Bezirksverwaltun-<br />

gen in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus 446 abzuschaffen und eine leistungsfähi-<br />

ge Verwaltung nach westdeutschem Muster zu errichten. Das sollte v.a. mit dem Ge-<br />

setz über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz) ge-<br />

schehen.<br />

Obgleich Brandenburg seit 1990 beim Verwaltungsaufbau <strong>von</strong> Nordrhein-Westfalen 447<br />

unterstützt wurde, entschied sich das Kabinett <strong>von</strong> Ministerpräsident Stolpe gegen die<br />

im Partnerland praktizierte dreistufige Organisationsstruktur und für das zweistufige<br />

Modell nach dem Vorbild <strong>von</strong> Schleswig-Holstein, denn die Bevölkerungsstruktur Bran-<br />

denburgs entsprach eher der Situation zwischen Nord- und Ostsee als der an Rhein<br />

und Ruhr. 448 Vor diesem Hintergrund war es nur folgerichtig, dass die brandenburgi-<br />

sche Regierung auf die Stufe der mittleren Landesbehörden – also auf Regierungsprä-<br />

sidien – verzichtete. In § 2 des vorgeschlagenen Landesorganisationsgesetzes stand<br />

folgende Regelung hinsichtlich des Verwaltungsaufbaus: „Landesbehörden sind die<br />

obersten Landesbehörden, die Landesoberbehörden und die unteren Landesbehör-<br />

den.“<br />

444 LT-PlProt. 1/10, S. 500.<br />

445 Vgl. LT-<strong>Dr</strong>s. 1/77.<br />

446 Vgl. Büchner, Christiane/ Jochen Franzke: Das Land Brandenburg. Kleine politische Landeskunde, 5., überarbeitete<br />

Auflage, Potsdam 2009, S. 76.<br />

447 Wie Innenminister Ziel im Februar 1991 im <strong>Landtag</strong> berichtete, kursierte damals „der Vorwurf der ‚Besatzungsmacht<br />

Nordrhein-Westfalen´“ (LT-PlProt. 1/10, S. 501), dem der Sozialdemokrat vehement widersprach.<br />

448 Vgl. Büchner/Franzke 2009: 76.

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