Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...
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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 116 -<br />
„am ehesten als ein Konglomerat zwischen der süddeutschen Rats-/Bürgermeisterverfassung<br />
mit direkt gewählter Gemeindevertretung und ebenfalls direkt gewähltem<br />
Bürgermeister und der niedersächsischen Kommunalverfassung mit den<br />
drei Willensbildungsträgern Gemeindevertretung/Rat, Haupt-/Verwaltungsausschuss<br />
und Bürgermeister zu charakterisieren.“ 419<br />
Zu den institutionellen Aspekten der vom Kabinett Stolpe vorgeschlagenen neuen<br />
Kommunalverfassung gehört – der damaligen Entwicklung in anderen Bundesländern<br />
folgend 420 – auch die Einführung direktdemokratischer Elemente: Neben der bereits<br />
angesprochenen Direktwahl des Bürgermeisters sowie den Bürgerbegehren und den<br />
Bürgerentscheiden wurden Einwohnerversammlungen zu wichtigen Angelegenheiten<br />
der Gemeinde (§ 17 GO), Einwohnerfragestunden in den öffentlichen Sitzungen der<br />
Gemeindevertretung (§ 18 GO) bzw. des Kreistages (§ 16 LKrO), Einwohneranträge (§<br />
19 GO; § 17 LKrO) und Ausländerbeiräte (§ 24 GO; § 22 LKrO) anvisiert.<br />
Hinsichtlich der <strong>von</strong> den Gemeinden wahrzunehmenden Aufgaben wurde in der vorge-<br />
schlagenen Fassung der Gemeindeordnung festgelegt, dass dies „alle Aufgaben der<br />
örtlichen Gemeinschaft [sind], die nicht nach der Verfassung oder kraft Gesetzes ande-<br />
ren Stellen obliegen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 GO); danach folgte eine Aufzählung der wich-<br />
tigsten Selbstverwaltungsaufgaben (§ 3 Abs. 2 GO), zu denen gehörten unter ande-<br />
rem:<br />
• „die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung“,<br />
• „die Förderung <strong>von</strong> Wirtschaft und Gewerbe“,<br />
• „die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs“,<br />
• „die Versorgung mit Energie und Wasser“,<br />
• „die Verbesserung der Wohnungen der Einwohner durch sozialen Wohnungs-<br />
bau“,<br />
• „die gesundheitliche und soziale Betreuung“,<br />
• „die Sicherung und Förderung eines breiten Angebotes an Bildungs- und Kin-<br />
derbetreuungseinrichtungen“,<br />
• „die Integration <strong>von</strong> Behinderten in das Leben der Gemeinschaft“,<br />
• „die Schaffung der Grundlagen für ein <strong>von</strong> Toleranz und Humanität geprägtes<br />
Miteinander <strong>von</strong> Deutschen und Ausländern“ sowie<br />
• „der Schutz der natürlichen Umwelt“.<br />
419 Künzel 2010: 86.<br />
420 Vgl. die Beiträge über die einzelnen Bundesländer in: Kost/Wehling 2010.