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Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 116 -<br />

„am ehesten als ein Konglomerat zwischen der süddeutschen Rats-/Bürgermeisterverfassung<br />

mit direkt gewählter Gemeindevertretung und ebenfalls direkt gewähltem<br />

Bürgermeister und der niedersächsischen Kommunalverfassung mit den<br />

drei Willensbildungsträgern Gemeindevertretung/Rat, Haupt-/Verwaltungsausschuss<br />

und Bürgermeister zu charakterisieren.“ 419<br />

Zu den institutionellen Aspekten der vom Kabinett Stolpe vorgeschlagenen neuen<br />

Kommunalverfassung gehört – der damaligen Entwicklung in anderen Bundesländern<br />

folgend 420 – auch die Einführung direktdemokratischer Elemente: Neben der bereits<br />

angesprochenen Direktwahl des Bürgermeisters sowie den Bürgerbegehren und den<br />

Bürgerentscheiden wurden Einwohnerversammlungen zu wichtigen Angelegenheiten<br />

der Gemeinde (§ 17 GO), Einwohnerfragestunden in den öffentlichen Sitzungen der<br />

Gemeindevertretung (§ 18 GO) bzw. des Kreistages (§ 16 LKrO), Einwohneranträge (§<br />

19 GO; § 17 LKrO) und Ausländerbeiräte (§ 24 GO; § 22 LKrO) anvisiert.<br />

Hinsichtlich der <strong>von</strong> den Gemeinden wahrzunehmenden Aufgaben wurde in der vorge-<br />

schlagenen Fassung der Gemeindeordnung festgelegt, dass dies „alle Aufgaben der<br />

örtlichen Gemeinschaft [sind], die nicht nach der Verfassung oder kraft Gesetzes ande-<br />

ren Stellen obliegen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 GO); danach folgte eine Aufzählung der wich-<br />

tigsten Selbstverwaltungsaufgaben (§ 3 Abs. 2 GO), zu denen gehörten unter ande-<br />

rem:<br />

• „die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung“,<br />

• „die Förderung <strong>von</strong> Wirtschaft und Gewerbe“,<br />

• „die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs“,<br />

• „die Versorgung mit Energie und Wasser“,<br />

• „die Verbesserung der Wohnungen der Einwohner durch sozialen Wohnungs-<br />

bau“,<br />

• „die gesundheitliche und soziale Betreuung“,<br />

• „die Sicherung und Förderung eines breiten Angebotes an Bildungs- und Kin-<br />

derbetreuungseinrichtungen“,<br />

• „die Integration <strong>von</strong> Behinderten in das Leben der Gemeinschaft“,<br />

• „die Schaffung der Grundlagen für ein <strong>von</strong> Toleranz und Humanität geprägtes<br />

Miteinander <strong>von</strong> Deutschen und Ausländern“ sowie<br />

• „der Schutz der natürlichen Umwelt“.<br />

419 Künzel 2010: 86.<br />

420 Vgl. die Beiträge über die einzelnen Bundesländer in: Kost/Wehling 2010.

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