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Gutachten von Prof. Dr. Astrid Lorenz, Prof. Dr - Landtag ...

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<strong>Astrid</strong> <strong>Lorenz</strong> – Andreas Anter – Werner Reutter - 83 -<br />

Im Februar 1993 begannen die offiziellen Fusionsverhandlungen zwischen Berlin und<br />

Brandenburg. Auch hier blieben die Finanzen der zentrale Knackpunkt und so scheiter-<br />

te die Fertigstellung des Vertrages zunächst an genau dieser Frage. 273 Im Juni 1994<br />

legt die Kommission ihren ersten Entwurf zum Staatsvertrag vor. Im August fiel eine<br />

entscheidende Hürde für die Fusion, als der Bundestag das Gesetz zur Regelung der<br />

finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Branden-<br />

burg verabschiedete, welche die <strong>von</strong> beiden Ländern geforderte Übergangsfinanzie-<br />

rung billigte. Damit behielt Berlin sein Stadtstaatenprivileg für weitere 15 Jahre, was<br />

bedeutete, dass einem gemeinsamen Land bis 2013 die Mittel zugesichert wurden, die<br />

Berlin als Stadtstaat erhielt. 274 Eine weitere Hürde, die Schaffung eines verfassungs-<br />

rechtlichen Rahmens, wurde im Juli 1993 genommen, als die Gemeinsame Verfas-<br />

sungskommission <strong>von</strong> Bundestag und Bundesrat dem gemeinsamen Antrag <strong>von</strong> Berlin<br />

und Brandenburg zur Neufassung des Art. 118 GG stattgab. So wurde im Oktober<br />

1994 der Art. 118a in das Grundgesetz eingefügt, wonach die Neugliederung des<br />

Raumes Berlin-Brandenburg abweichend <strong>von</strong> Art. 29 GG durch Vereinbarung beider<br />

Länder und Beteiligung der Bürger erfolgt. Damit ist eine Neugliederung des Bundes-<br />

gebietes nicht mehr nur ausschließlich durch Bundesgesetz möglich.<br />

Anfang April 1995 fand die letzte Verhandlungsrunde über den zweiten Entwurf statt. 275<br />

Der schließlich aus den Verhandlungen hervorgehende Neugliederungsstaatsvertrag<br />

(kurz: Fusionsvertrag) sah ein gemeinsames Land mit dem Namen Berlin-Brandenburg<br />

mit Potsdam als Hauptstadt vor. Der Vertrag musste <strong>von</strong> je zwei <strong>Dr</strong>itteln der Abgeord-<br />

neten des Abgeordnetenhauses <strong>von</strong> Berlin sowie des Brandenburger <strong>Landtag</strong>es ange-<br />

nommen und schließlich in beiden Teilen durch Volksabstimmungen bestätigt werden.<br />

Diepgen und Stolpe unterschrieben den Vertrag am 27. April 1995. Die erste Hürde in<br />

den Parlamenten nahm das Dokument am 22. Juni 1995, als zeitgleich im Abgeordne-<br />

tenhaus und im <strong>Landtag</strong> Abstimmungen darüber stattfanden. In Potsdam sprachen<br />

sich 64 <strong>von</strong> 88 Parlamentariern dafür aus, wobei die PDS geschlossen gegen den Ver-<br />

trag stimmte; außerdem votierten 4 SPD- und 2 CDU-Abgeordnete gegen den Zu-<br />

sammenschluss. 276 Auch in Berlin fand der Vertrag die nötige Mehrheit.<br />

Unterdessen bereitete auch Brandenburg seinen verfassungsrechtlichen Rahmen auf<br />

die Fusion vor. Im Juni 1995 wurden im Zusammenhang mit der geplanten Neugestal-<br />

273 Gewinn für die anderen. URL: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/demografischer-wandel/70945/fusion-berlinbrandenburg,<br />

(04.06.2012); Länderfusion/ Fusionsvertrag; Schubeck 1995: 202.<br />

274 Schubeck 1995: 141ff, 202; Gewinn für die anderen.<br />

275 Schubeck 1995: 202.<br />

276 <strong>Landtag</strong> Brandenburg, PlProt. 2/17 vom 22. Juni 1995, S. 1512; „Parlamente machen Weg zur Länderfusion frei“,<br />

in: Märkische Allgemeine, 23.06.1995.

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