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er- gebnisse der telefonischen haushalts - Gemeinde Nümbrecht

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Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nümbrecht</strong><br />

� eindeutig nicht integri<strong>er</strong>te Fachmarktlagen 24<br />

Hi<strong>er</strong>aus leiten sich als M<strong>er</strong>kmale zentral<strong>er</strong> V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche ab:<br />

� Räumlich konzentri<strong>er</strong>te Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Zumeist<br />

<strong>er</strong>gänzt durch Dienstleistungen<br />

� V<strong>er</strong>sorgungsfunktion für einen Einzugsb<strong>er</strong>eich von städtebaulichem Gewicht.<br />

D<strong>er</strong> Begriff ‚zentral‘ ist funktional zu v<strong>er</strong>stehen<br />

� Integri<strong>er</strong>te Lage. Auch für die nicht motorisi<strong>er</strong>te Bevölk<strong>er</strong>ung gut <strong>er</strong>reichbar.<br />

25<br />

V<strong>er</strong>tiefend führt KUSCHNERUS hi<strong>er</strong>zu aus 26 :<br />

„Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche sind von besond<strong>er</strong><strong>er</strong> Bedeutung für die Konzentri<strong>er</strong>ung<br />

d<strong>er</strong> städtebaulichen Zielsetzungen auf den Vorrang d<strong>er</strong> Innenentwicklung.<br />

Zur Stärkung dies<strong>er</strong> Innenentwicklung und d<strong>er</strong> Urbanität d<strong>er</strong> Städte<br />

sowie zur Sich<strong>er</strong>ung ein<strong>er</strong> wohnortnahen V<strong>er</strong>sorgung d<strong>er</strong> Bevölk<strong>er</strong>ung, die auch<br />

wegen d<strong>er</strong> g<strong>er</strong>ing<strong>er</strong>en Mobilität ält<strong>er</strong><strong>er</strong> Menschen besond<strong>er</strong>en Schutz bedarf,<br />

ist die Erhaltung und Entwicklung zentral<strong>er</strong> V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche in Städten<br />

und <strong>Gemeinde</strong>n von besond<strong>er</strong>em städtebaulichen Belang.“<br />

Das BV<strong>er</strong>wG führt dazu weit<strong>er</strong> aus 27 :<br />

24<br />

„Isoli<strong>er</strong>te Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keine zentralen<br />

V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eich, auch wenn sie üb<strong>er</strong> einen weiten Einzugsb<strong>er</strong>eich v<strong>er</strong>fügen und<br />

eine beachtliche V<strong>er</strong>sorgungsfunktion <strong>er</strong>füllen mögen“ – Vgl. BV<strong>er</strong>wG Urteile vom<br />

17.12.2009 – 4 C 1.08 und 4 C 2.08<br />

25<br />

Vgl. Kuschn<strong>er</strong>us, U.: D<strong>er</strong> sachg<strong>er</strong>echte Bebauungsplan. Bonn 2010, S. 112, Ziff<strong>er</strong><br />

202<br />

26<br />

Vgl. Kuschn<strong>er</strong>us, U.: D<strong>er</strong> sachg<strong>er</strong>echte Bebauungsplan. Bonn 2010, S. 109f<br />

„Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche sollen <strong>er</strong>halten w<strong>er</strong>den, weil Ihnen eine h<strong>er</strong>ausragende<br />

Bedeutung für Bestand und Entwicklung von Städten und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

zukommt. Bezweckt wird nicht d<strong>er</strong> Schutz d<strong>er</strong> vorhandenen Einzelhandelsbetriebe<br />

um ihr<strong>er</strong> selbst willen; schon gar nicht geht es um die V<strong>er</strong>hind<strong>er</strong>ung von<br />

Konkurrenz…Vielmehr soll eine bestimmte städtebauliche Struktur <strong>er</strong>halten<br />

w<strong>er</strong>den, die sich durch Zentralität auszeichnet und eine diffuse V<strong>er</strong>teilung von<br />

Einrichtungen v<strong>er</strong>meidet.“<br />

Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche unt<strong>er</strong>scheiden sich in d<strong>er</strong> Tiefe und Breite d<strong>er</strong><br />

V<strong>er</strong>sorgungsfunktion:<br />

1. Hauptzentren bzw. Innenstadtzentren, die einen größ<strong>er</strong>en Einzugsb<strong>er</strong>eich,<br />

in d<strong>er</strong> Regel das gesamte Stadtgebiet und ggf. darüb<strong>er</strong> hinaus<br />

ein weit<strong>er</strong>es Umland, v<strong>er</strong>sorgen und in denen regelmäßig ein breites<br />

Spektrum von Waren für den lang-, mittel- und kurzfristigen Bedarf<br />

angeboten wird,<br />

2. Nebenzentren, die einen mittl<strong>er</strong>en Einzugsb<strong>er</strong>eich, zumeist bestimmte<br />

Bezirke größ<strong>er</strong><strong>er</strong> Städte, v<strong>er</strong>sorgen und in denen regelmäßig zumindest<br />

ein breit<strong>er</strong>es Spektrum von Waren für den mittel- und kurzfristigen,<br />

ggf. auch den langfristigen Bedarf angeboten wird,<br />

3. Grund- und Nahv<strong>er</strong>sorgungszentren, die einen klein<strong>er</strong>en Einzugsb<strong>er</strong>eich,<br />

in d<strong>er</strong> Regel nur bestimmte Quarti<strong>er</strong>e größ<strong>er</strong><strong>er</strong> Städte bzw. gesamte<br />

klein<strong>er</strong>e Orte, v<strong>er</strong>sorgen und in denen regelmäßig vorwiegend<br />

Waren für den kurzfristigen Bedarf und ggf. auch für Teilb<strong>er</strong>eiche<br />

des mittelfristigen Bedarfs, angeboten w<strong>er</strong>den 28 .<br />

27 BV<strong>er</strong>wG, Urt. V. 17.12.2009 – 4 C 2.08<br />

28 Das BV<strong>er</strong>wG führt in sein<strong>er</strong> Urteilsbegründung zu den Urteilen vom 17.12.2009<br />

hi<strong>er</strong>zu aus: „Ein zentral<strong>er</strong> V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eich setzt keinen üb<strong>er</strong>gemeindlichen Ein-<br />

CIMA B<strong>er</strong>atung + Management GmbH 2011 72

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