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er- gebnisse der telefonischen haushalts - Gemeinde Nümbrecht

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Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nümbrecht</strong><br />

� eine integri<strong>er</strong>te Lage in einem zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eich nicht möglich<br />

ist und<br />

� die Gewährleistung ein<strong>er</strong> wohnortnahen V<strong>er</strong>sorgung mit Güt<strong>er</strong>n des täglichen<br />

Bedarfs die Bauleitplanung <strong>er</strong>ford<strong>er</strong>t und<br />

� zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche von <strong>Gemeinde</strong>n nicht wesentlich beeinträchtigt<br />

w<strong>er</strong>den.<br />

Großflächig<strong>er</strong> Einzelhandel mit nahv<strong>er</strong>sorgungsrelevanten Sortimenten kann<br />

dann auß<strong>er</strong>halb von zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eichen etabli<strong>er</strong>t w<strong>er</strong>den, wenn<br />

die genannten Rahmenbedingungen nachgewiesen w<strong>er</strong>den können.<br />

Als Ziel in Aufstellung ist dieses Ziel des Sachlichen Plans ‚Großflächig<strong>er</strong> Einzelhandel‘<br />

zum LEP NRW als Grundsatz d<strong>er</strong> Raumordnung zu bew<strong>er</strong>ten. Es ist<br />

somit d<strong>er</strong>zeit ein zu b<strong>er</strong>ücksichtigend<strong>er</strong> abwägungsrelevant<strong>er</strong> Tatbestand. Ziel<br />

des Planungshandels sollte sein üb<strong>er</strong> die entsprechende Ausweisung von Baugebieten<br />

die V<strong>er</strong>sorgungsfunktion von Zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eichen zu<br />

sich<strong>er</strong>n und zu entwickeln.<br />

Aus d<strong>er</strong> Planungspraxis und aktuellen Rechtsprechung resulti<strong>er</strong>en weit<strong>er</strong>e Anford<strong>er</strong>ungen<br />

an die Abgrenzung Zentral<strong>er</strong> V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche:<br />

Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche müssen eindeutig bestimmt sein. Es reicht<br />

nicht aus, sie vage, z. B. als kreisförmige Marki<strong>er</strong>ungen zu defini<strong>er</strong>en. Es hat<br />

eine weitestgehend parzellenscharfe Abgrenzung zu <strong>er</strong>folgen, um eindeutig zu<br />

defini<strong>er</strong>en, welche Betriebe od<strong>er</strong> Grundstücke im Zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eich<br />

liegen und somit schützensw<strong>er</strong>t und entwicklungsfähig sind. 30 Erste v<strong>er</strong>waltungsg<strong>er</strong>ichtliche<br />

Urteile ford<strong>er</strong>n darüb<strong>er</strong> hinaus, dass Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche<br />

Einzelhandelsunt<strong>er</strong>nehmen mit maßgeblich relevant<strong>er</strong> V<strong>er</strong>sor-<br />

30 Vgl. Gey<strong>er</strong>: Neuregelungen für den Einzelhandel. In: Plan<strong>er</strong>In, Heft 3, 2005.<br />

gungsfunktion enthalten müssen. Es reicht nicht, einen Standortb<strong>er</strong>eich mit<br />

nur noch rudimentär<strong>er</strong> V<strong>er</strong>sorgungsfunktion (Kiosk, Trinkhalle, kleinflächig<strong>er</strong><br />

Nahv<strong>er</strong>sorg<strong>er</strong> etc.) als Zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eich auszuweisen. 31<br />

Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche sind letztendlich auch als Entwicklungsangebot<br />

aufzufassen. Sie defini<strong>er</strong>en, wo sich zukünftig die Entwicklung von großflächigem<br />

Einzelhandel mit nahv<strong>er</strong>sorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten<br />

etabli<strong>er</strong>en soll. Mit dem Entwicklungsangebot v<strong>er</strong>knüpft ist die Üb<strong>er</strong>prüfung<br />

nach Auswirkungen und ggf. schädlichen Auswirkungen auch auf benachbarte<br />

Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche.<br />

Die Abgrenzung von Zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eichen hat sich jedoch nicht<br />

ausschließlich an den Einzelhandelsnutzungen zu orienti<strong>er</strong>en. Insbesond<strong>er</strong>e bei<br />

Zentralen V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eichen in d<strong>er</strong> Funktion des Haupt- od<strong>er</strong> Nebenzentrums<br />

kommt es auf eine Funktionsvielfalt an. Die Standorte von Kundenorienti<strong>er</strong>ten<br />

Dienstleistungen, Schulen und weit<strong>er</strong>en Bildungseinrichtungen, Kirchen<br />

und kirchlichen Einrichtungen, Dienststellen d<strong>er</strong> öffentlichen V<strong>er</strong>waltung sowie<br />

Seniorenwohnheime sollten bei d<strong>er</strong> Abgrenzung b<strong>er</strong>ücksichtigt w<strong>er</strong>den. In d<strong>er</strong><br />

aktuellen Rechtsprechung zeichnet sich ein Trend ab, dass ‚multifunktional<br />

abgegrenzte‘ und ‚dezidi<strong>er</strong>t‘ in ihr<strong>er</strong> Abgrenzung begründete Zentrale V<strong>er</strong>sorgungsb<strong>er</strong>eiche<br />

nachhaltig rechtlichen Üb<strong>er</strong>prüfungen standhalten.<br />

31 Zum Begriff ‚Zentral‘ wird in den Urteilsbegründungen d<strong>er</strong> BV<strong>er</strong>wG-Urteile vom<br />

17.12.2009 – 4 C 1.08 und 4 C 2.08 Stellung genommen. Er ist funktional und nicht<br />

geographisch aufzufassen. Es muss ein relevant<strong>er</strong> Besatz an V<strong>er</strong>sorgungsfunktion<br />

vorliegen.<br />

CIMA B<strong>er</strong>atung + Management GmbH 2011 75

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