03.07.2018 Aufrufe

SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

560<br />

Überweisung eines Vertragsarztes. Das Ausgabenvolumen für vor‐ und nachstationäre Behandlungen<br />

siehe Kapitel 6 zu stationären Angebotskapazitäten und Krankenhausplanung ist in<br />

den vergangenen fünf Jahren um 35 % gestiegen Leber/Wasem 2016, im Jahr 2016 gab es<br />

bundesweit über 4,6 Millionen vorstationäre Behandlungsfälle Destatis 2017b. Ihre Vergütung<br />

ist auf Landesebene geregelt, liegt in <strong>der</strong> Regel jedoch deutlich höher als die Vergütung nach<br />

EBM. Gerade für Krankenhäuser, die nun mit vertragsärztlichen Portalpraxen zusammenarbeiten,<br />

kann dies eine zunehmend attraktive Finanzierungsmöglichkeit darstellen, da sie sich<br />

die Patienten theoretisch von Vertragsärzten innerhalb des Hauses zur stationären Abklärung<br />

überweisen lassen und sie demzufolge bei Nichtaufnahme leichter vorstationär abrechnen<br />

können Schöpke 2015.<br />

931. Neben Patienten, die vorstationär behandelt werden, gibt es in steigendem Maße auch<br />

vollstationäre Fälle, bei denen Aufnahme‐ und Entlasstag <strong>der</strong>selbe ist, d. h., zur Abrechnung<br />

eines vollstationären Falls ist nicht zwingend eine Übernachtung nötig. Diese sogenannten<br />

pseudostationären o<strong>der</strong> Stundenfälle, die nach DRG vergütet werden, beliefen sich in <strong>der</strong> GKV<br />

im Jahr 2016 auf rund 390 000 Fälle mit einem Ausgabenvolumen von 330 Millionen Euro GKV‐<br />

SV <strong>2018</strong>. Allerdings haben sowohl die Zahl <strong>der</strong> vollstationären Fälle mit sehr kurzer Verweildauer,<br />

d. h. unter 48 Stunden Aufenthalt, als auch die Zahl <strong>der</strong> Fälle mit dem Aufnahmegrund<br />

Notfall zugenommen Schreyögg et al. 2014. Es ist wahrscheinlich, dass nicht alle diese Fälle<br />

stationär hätten aufgenommen werden müssen, son<strong>der</strong>n die Krankenhäuser einen finanziellen<br />

Anreiz haben, die durchgeführten Leistungen über DRG – trotz eines Vergütungsabschlags bei<br />

Unterschreitung <strong>der</strong> unteren Grenzverweildauer – statt über EBM erstattet zu bekommen.<br />

932. Gegenwärtig zahlen Krankenhäuser, die nicht an <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> teilnehmen,<br />

gemäß § 4 Abs. 6 Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG pro vollstationärem Fall einen Abschlag<br />

von 50 Euro. Im Jahr 2016 hatten 83 von 1 329 240 Krankenhäusern 6 % einen Abschlag für die<br />

Nichtteilnahme an <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> vereinbart Klauber et al. <strong>2018</strong>. Zukünftig soll je nach<br />

Ausmaß <strong>der</strong> vorgehaltenen Notfallstrukturen ein Zuschlag in unterschiedlicher Höhe bzw. ein<br />

Abschlag für die Nichtteilnahme festgelegt werden. An diesem Stufensystem soll sich auch <strong>der</strong><br />

Sicherstellungszuschlag gemäß § 136c Abs. 3 SGB V für die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen<br />

Kapazitäten, die mit den DRG‐Pauschalen nicht kostendeckend finanziert sind, aber für die<br />

<strong>Versorgung</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung notwendig sind, orientieren. So können Krankenhäuser, die in<br />

Gebieten mit geringem <strong>Versorgung</strong>sbedarf zur <strong>Notfallversorgung</strong> beitragen, einen Sicherstellungszuschlag<br />

erhalten, dessen Höhe individuell vor Ort vereinbart werden kann. 241<br />

933. Im Rahmen <strong>der</strong> Diskussion, ob die gegenwärtige Vergütung im EBM die Ausgaben für<br />

die ambulante <strong>Notfallversorgung</strong> im Krankenhaus decken könne, wird häufig auf die umfangreichere<br />

Diagnostik und Therapie, die in <strong>der</strong> Notaufnahme im Regelfall durchgeführt werde,<br />

hingewiesen Riessen 2014. Was sich jedoch zeigt, ist, dass ein beträchtlicher Teil zwischen<br />

20 und 30 % <strong>der</strong> ambulanten Notfälle, die in <strong>der</strong> Notaufnahme behandelt werden, aus<br />

fachlicher Sicht auch in Hausarztpraxen hätten versorgt werden können Schleef et al. 2017.<br />

Integriert man erfahrene, breit weitergebildete Fachärzte z. B. für Allgemeinmedizin in die<br />

Notaufnahme, zeigen erste Studien, dass die Behandlungskosten – u. a. durch die geringere<br />

Inanspruchnahme von an<strong>der</strong>en Fachabteilungen o<strong>der</strong> Labor‐ und Röntgenuntersuchungen – für<br />

240 Die im Krankenhausverzeichnis geführt werden.<br />

241 Hierbei wird <strong>der</strong> Landesbasisfallwert durch die Zu‐ und Abschläge für die Teilnahme an <strong>der</strong><br />

<strong>Notfallversorgung</strong> abgesenkt werden, durch den Sicherstellungszuschlag hingegen nicht Rau 2015.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!