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SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung

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Kapitel 15<br />

629<br />

Therapieform<br />

Rückenschmerzen<br />

akut subakut chronisch<br />

Akupunktur<br />

Kann angewendet werden (bei<br />

unzureichendem Erfolg<br />

symptomatischer und<br />

medikamentöser Therapien in<br />

Kombination mit aktivierenden<br />

Maßnahmen in möglichst<br />

wenigen Sitzungen)<br />

Keine Aussage<br />

Kann angewendet werden<br />

Bewegung und<br />

Bewegungstherapie<br />

Bewegung: speziell<br />

Rehabilitationssport<br />

Kann angewendet werden<br />

(kombiniert mit edukativen<br />

Maßnahmen nach<br />

verhaltenstherapeutischen<br />

Prinzipien, kann zur Behandlung<br />

akuter nichtspezifischer<br />

Rückenschmerzen bei<br />

unzureichendem<br />

Heilungsverlauf und<br />

Einschränkungen <strong>der</strong><br />

körperlichen Funktionsfähigkeit<br />

zur Unterstützung <strong>der</strong><br />

körperlichen Aktivität)<br />

Keine Aussage<br />

Soll angewendet werden (zur primären Behandlung – kombiniert<br />

mit edukativen Maßnahmen nach verhaltenstherapeutischen<br />

Prinzipien, zur Unterstützung <strong>der</strong> körperlichen Aktivität)<br />

Sollte empfohlen werden (Teilnahme an einer Rehabilitationssportbzw.<br />

Funktionstrainingsgruppe – unter folgenden Bedingungen:<br />

anhaltende alltagsrelevante Aktivitätseinschränkungen;<br />

Gefährdung <strong>der</strong> beruflichen Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung)<br />

Entspannungsverfahren<br />

(hier:<br />

Progressive<br />

Muskelrelaxation)<br />

Kann angewendet werden (bei erhöhtem Chronifizierungsrisiko)<br />

Sollte angewendet werden<br />

Ergotherapie Soll nicht angewendet werden Keine Aussage Kann angewendet werden (im<br />

Rahmen multimodaler<br />

Behandlungsprogramme)<br />

Manuelle Therapie<br />

(Manipulation/<br />

Mobilisation)<br />

Kann angewendet werden<br />

Massage Soll nicht angewendet werden Kann angewendet werden (in Kombination mit aktivierenden<br />

Maßnahmen)<br />

Rückenschule<br />

Thermotherapie:<br />

Wärmetherapie<br />

Kann angewendet werden (wenn sie auf einem biopsychosozialen Ansatz basiert – bei länger<br />

anhaltenden (> 6 Wochen) o<strong>der</strong> rezidivierenden Rückenschmerzen)<br />

Kann angewendet werden (im Rahmen des Selbstmanagements in Kombination mit aktivierenden<br />

Maßnahmen)<br />

Verhaltenstherapie Keine Aussage Soll angewendet werden (eine<br />

auf das individuelle Risikoprofil<br />

bezogene kognitive<br />

Verhaltenstherapie – bei<br />

Vorliegen psychosozialer<br />

Risikofaktoren)<br />

Soll angewendet werden<br />

(kognitive Verhaltenstherapie –<br />

im Rahmen von<br />

Bewegungsprogrammen o<strong>der</strong><br />

multimodalen<br />

Behandlungskonzepten)<br />

Tabelle 15-2: Nichtmedikamentöse Therapieempfehlungen bei Rückenschmerzen nach <strong>der</strong> Nationalen<br />

<strong>Versorgung</strong>sLeitlinie<br />

In <strong>der</strong> Nationalen <strong>Versorgung</strong>sLeitlinie (NVL) werden Empfehlungen zu „Kreuzschmerzen“ gemacht, in dieser Tabelle<br />

wurde <strong>der</strong> Begriff „Rückenschmerzen“ verwendet.<br />

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BÄK et al. (2017a).

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