SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung
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Kapitel 14<br />
591<br />
Vergütung<br />
1003. Die empfohlene Neuausrichtung <strong>der</strong> Vergütungsstruktur folgt dem Leitgedanken,<br />
Transparenz in <strong>der</strong> Vergütung <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> sowie Vergütungsanreize im Sinne einer<br />
optimalen Patientenversorgung zu schaffen. Die Vergütung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden <strong>Notfallversorgung</strong><br />
sollte sich aus einer Grundpauschale und einer Vergütung pro Fall zusammensetzen.<br />
Die Grundpauschale soll die Vorhaltekosten für die <strong>Notfallversorgung</strong> finanzieren und sich in<br />
drei Stufen an <strong>der</strong> Kapazität und <strong>der</strong> Ausstattung des jeweiligen INZ orientieren, aber<br />
unabhängig von <strong>der</strong> tatsächlichen Anzahl <strong>der</strong> behandelten Patienten sein. Zusätzlich sollte eine<br />
Pauschale pro Fall unabhängig von <strong>der</strong> Fallschwere gezahlt werden. Es wird lediglich<br />
differenziert zwischen Fällen, die zur Beobachtung über Nacht im Notfallzentrum verbleiben,<br />
und solchen, die nicht über Nacht verbleiben. Diese Vergütung sollte jedoch unabhängig vom Ort<br />
<strong>der</strong> Leistungserbringung gleich hoch sein. Die so berechnete Vergütung erfolgt durch die<br />
Krankenkassen/PKVen direkt an das INZ als neu geschaffene organisatorische Einheit. Das INZ<br />
sollte somit als eigenständige wirtschaftliche Einheit aus dem Krankenhaus herausgelöst<br />
werden und die Leistungen <strong>der</strong> Krankenhausnotaufnahme sowie des ärztlichen Bereitschaftsdienstes<br />
aus seiner Vergütung im Binnenverhältnis kompensieren. Dieser gemeinsame<br />
organisatorische Rahmen hält die Akteure dazu an, auch die Patientenversorgung gemeinsam<br />
zu gestalten.<br />
1004. Die Vergütung <strong>der</strong> INZs sollte über einen extrabudgetären Finanzierungstopf erfolgen,<br />
<strong>der</strong> durch eine Bereinigung sowohl <strong>der</strong> morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als auch <strong>der</strong><br />
Klinikbudgets z. B. durch den Wegfall pseudostationärer Fälle refinanziert wird. Die bereits<br />
skizzierte Gesamtvergütung, bestehend aus Grundpauschale und Pauschale pro Fall jedes INZ,<br />
würde ausschließlich aus diesem Finanzierungstopf erfolgen. Die im KHSG festgelegten<br />
Zuschläge für die <strong>Notfallversorgung</strong> gehen bereits in die gleiche Richtung wie die hier skizzierte<br />
Lösung, indem eine Staffelung nach Größe und Ausstattung <strong>der</strong> erbrachten <strong>Notfallversorgung</strong><br />
erfolgt. Der hier vorgeschlagene Weg wäre jedoch finanziell deutlich weitgehen<strong>der</strong> als die<br />
Regelung des KHSG, da die Vergütung <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> in den Notfallzentren vollständig<br />
aus den Budgets <strong>der</strong> stationären und ambulanten <strong>Versorgung</strong> herausgelöst und separat erfolgen<br />
würde. Zudem würde die sektorenübergreifende Vergütung den neu geschaffenen integrierten<br />
organisatorischen Strukturen folgen und so dazu beitragen, Synergien in <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong><br />
im Sinne <strong>der</strong> Patienten zu schaffen.<br />
Flankierende Maßnahmen zur Patientensteuerung<br />
1005. Die Steuerung <strong>der</strong> Patientenwege siehe Kapitel 12 ist ein wichtiger Bestandteil eines<br />
neuen Konzeptes zur <strong>Notfallversorgung</strong>. Um Patienten einen Anreiz zur initialen Kontaktierung<br />
<strong>der</strong> ILS zu geben, sollte dort eine Terminvergabe für das nachgeschaltete <strong>Versorgung</strong>sangebot<br />
im INZ erfolgen. Patienten, welche die <strong>Notfallversorgung</strong> über einen Kontakt mit <strong>der</strong> ILS in<br />
Anspruch nehmen würden, erhielten bei festgestellter Behandlungsnotwendigkeit mit Priorität<br />
einen Vorstellungstermin im INZ. Der individuell vereinbarte Termin im INZ sowie eine<br />
Reservierungsnummer würden dem Patienten unmittelbar mitgeteilt. Gleiches gilt für Hausbesuche<br />
durch den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine bundesweit nutzbare,<br />
kostenlose Notfall‐App sollte die Wartezeiten und die eigene Position auf <strong>der</strong> Warteliste