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SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung

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Kapitel 14<br />

591<br />

Vergütung<br />

1003. Die empfohlene Neuausrichtung <strong>der</strong> Vergütungsstruktur folgt dem Leitgedanken,<br />

Transparenz in <strong>der</strong> Vergütung <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> sowie Vergütungsanreize im Sinne einer<br />

optimalen Patientenversorgung zu schaffen. Die Vergütung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden <strong>Notfallversorgung</strong><br />

sollte sich aus einer Grundpauschale und einer Vergütung pro Fall zusammensetzen.<br />

Die Grundpauschale soll die Vorhaltekosten für die <strong>Notfallversorgung</strong> finanzieren und sich in<br />

drei Stufen an <strong>der</strong> Kapazität und <strong>der</strong> Ausstattung des jeweiligen INZ orientieren, aber<br />

unabhängig von <strong>der</strong> tatsächlichen Anzahl <strong>der</strong> behandelten Patienten sein. Zusätzlich sollte eine<br />

Pauschale pro Fall unabhängig von <strong>der</strong> Fallschwere gezahlt werden. Es wird lediglich<br />

differenziert zwischen Fällen, die zur Beobachtung über Nacht im Notfallzentrum verbleiben,<br />

und solchen, die nicht über Nacht verbleiben. Diese Vergütung sollte jedoch unabhängig vom Ort<br />

<strong>der</strong> Leistungserbringung gleich hoch sein. Die so berechnete Vergütung erfolgt durch die<br />

Krankenkassen/PKVen direkt an das INZ als neu geschaffene organisatorische Einheit. Das INZ<br />

sollte somit als eigenständige wirtschaftliche Einheit aus dem Krankenhaus herausgelöst<br />

werden und die Leistungen <strong>der</strong> Krankenhausnotaufnahme sowie des ärztlichen Bereitschaftsdienstes<br />

aus seiner Vergütung im Binnenverhältnis kompensieren. Dieser gemeinsame<br />

organisatorische Rahmen hält die Akteure dazu an, auch die Patientenversorgung gemeinsam<br />

zu gestalten.<br />

1004. Die Vergütung <strong>der</strong> INZs sollte über einen extrabudgetären Finanzierungstopf erfolgen,<br />

<strong>der</strong> durch eine Bereinigung sowohl <strong>der</strong> morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als auch <strong>der</strong><br />

Klinikbudgets z. B. durch den Wegfall pseudostationärer Fälle refinanziert wird. Die bereits<br />

skizzierte Gesamtvergütung, bestehend aus Grundpauschale und Pauschale pro Fall jedes INZ,<br />

würde ausschließlich aus diesem Finanzierungstopf erfolgen. Die im KHSG festgelegten<br />

Zuschläge für die <strong>Notfallversorgung</strong> gehen bereits in die gleiche Richtung wie die hier skizzierte<br />

Lösung, indem eine Staffelung nach Größe und Ausstattung <strong>der</strong> erbrachten <strong>Notfallversorgung</strong><br />

erfolgt. Der hier vorgeschlagene Weg wäre jedoch finanziell deutlich weitgehen<strong>der</strong> als die<br />

Regelung des KHSG, da die Vergütung <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> in den Notfallzentren vollständig<br />

aus den Budgets <strong>der</strong> stationären und ambulanten <strong>Versorgung</strong> herausgelöst und separat erfolgen<br />

würde. Zudem würde die sektorenübergreifende Vergütung den neu geschaffenen integrierten<br />

organisatorischen Strukturen folgen und so dazu beitragen, Synergien in <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong><br />

im Sinne <strong>der</strong> Patienten zu schaffen.<br />

Flankierende Maßnahmen zur Patientensteuerung<br />

1005. Die Steuerung <strong>der</strong> Patientenwege siehe Kapitel 12 ist ein wichtiger Bestandteil eines<br />

neuen Konzeptes zur <strong>Notfallversorgung</strong>. Um Patienten einen Anreiz zur initialen Kontaktierung<br />

<strong>der</strong> ILS zu geben, sollte dort eine Terminvergabe für das nachgeschaltete <strong>Versorgung</strong>sangebot<br />

im INZ erfolgen. Patienten, welche die <strong>Notfallversorgung</strong> über einen Kontakt mit <strong>der</strong> ILS in<br />

Anspruch nehmen würden, erhielten bei festgestellter Behandlungsnotwendigkeit mit Priorität<br />

einen Vorstellungstermin im INZ. Der individuell vereinbarte Termin im INZ sowie eine<br />

Reservierungsnummer würden dem Patienten unmittelbar mitgeteilt. Gleiches gilt für Hausbesuche<br />

durch den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine bundesweit nutzbare,<br />

kostenlose Notfall‐App sollte die Wartezeiten und die eigene Position auf <strong>der</strong> Warteliste

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