SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung
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Kapitel 14<br />
585<br />
sukzessive vollständig 276 in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden Integrierten<br />
Notfallzentrum INZ in bzw. an einem Krankenhaus angesiedelt werden.<br />
986. Folgen<strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong>sablauf sollte angestrebt werden siehe Abbildung 14‐13: Als<br />
erste Ansprechpartner zu Praxisöffnungszeiten sollen weiterhin die nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärztinnen und Ärzte im Rahmen <strong>der</strong> Regelversorgung fungieren. Diese können ihre Patienten<br />
wie bisher in schweren Fällen an das Krankenhaus und nun auch an das INZ verweisen. Der<br />
gesamte <strong>Versorgung</strong>sablauf abseits dieser <strong>Versorgung</strong> soll durch die im vorherigen Abschnitt<br />
beschriebene ILS und die dort stattfindende Telefontriage koordiniert werden. Weniger<br />
dringliche Fälle können dort eine telefonische Beratung erhalten o<strong>der</strong> auf Terminslots bei<br />
nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten verwiesen werden. Je nach Dringlichkeit und<br />
<strong>Versorgung</strong>sbedarf kann die ILS außerdem den Fahrdienst des ärztlichen Bereitschaftsdienstes,<br />
den Rettungsdienst o<strong>der</strong> Notpflege‐ und Palliativ‐Care‐Teams anfor<strong>der</strong>n. Stellt <strong>der</strong> Rettungsdienst<br />
vor Ort keinen Bedarf für die <strong>Versorgung</strong> im INZ o<strong>der</strong> im Krankenhaus fest, so kann er<br />
entsprechende Ressourcen für die <strong>Versorgung</strong> in <strong>der</strong> Häuslichkeit des Patienten nachfor<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> eine ambulante Praxis anfahren.<br />
Gehfähige Notfallpatienten mit akutem Behandlungsbedarf erhalten bei <strong>der</strong> ILS kurzfristige<br />
Termine in einem INZ. Dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme des<br />
Krankenhauses vorgeschaltet soll sich im INZ eine zentrale Anlaufstelle „ein Tresen“ befinden,<br />
in <strong>der</strong> für alle gehfähigen Patienten sowie für die vom Rettungsdienst nicht als kritisch<br />
eingeschätzten Patienten eine erneute Triage nach Dringlichkeit und Bedarf stattfindet. Eine<br />
Ausnahme sollte nur die Patientengruppe bilden, für die <strong>der</strong> Rettungsdienst aufgrund eines<br />
absehbaren gravierenden Behandlungsbedarfs die direkte stationäre Aufnahme o<strong>der</strong> die<br />
Behandlung in <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme vorsieht. Nach <strong>der</strong> Triage in <strong>der</strong> zentralen Anlaufstelle<br />
würden die Patienten dann in die geeignete weitere <strong>Versorgung</strong>sstruktur weitergeleitet.<br />
Dies kann die ambulante Behandlung durch den im INZ ansässigen ärztlichen Bereitschaftsdienst,<br />
die Untersuchung in <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme und ggf. eine stationäre Behandlung<br />
o<strong>der</strong> eine spätere Behandlung bei nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten sein. Stellen <strong>der</strong><br />
ärztliche Bereitschaftsdienst o<strong>der</strong> die zentrale Notaufnahme im Laufe <strong>der</strong> Behandlung einen von<br />
<strong>der</strong> Triage abweichenden Behandlungsbedarf fest, können die Patientinnen und Patienten auch<br />
dann noch in die entsprechenden bedarfsgerechten <strong>Versorgung</strong>spfade verwiesen werden. Ziel<br />
dieses <strong>Versorgung</strong>sablaufes ist insbeson<strong>der</strong>e eine strukturierte und konsistente Entscheidung<br />
darüber, ob die Patientinnen und Patienten ambulant o<strong>der</strong> stationär versorgt werden.<br />
276 Außer den Ärzten, die die Hausbesuche durchführen.