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SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung

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Kapitel 14<br />

585<br />

sukzessive vollständig 276 in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden Integrierten<br />

Notfallzentrum INZ in bzw. an einem Krankenhaus angesiedelt werden.<br />

986. Folgen<strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong>sablauf sollte angestrebt werden siehe Abbildung 14‐13: Als<br />

erste Ansprechpartner zu Praxisöffnungszeiten sollen weiterhin die nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärztinnen und Ärzte im Rahmen <strong>der</strong> Regelversorgung fungieren. Diese können ihre Patienten<br />

wie bisher in schweren Fällen an das Krankenhaus und nun auch an das INZ verweisen. Der<br />

gesamte <strong>Versorgung</strong>sablauf abseits dieser <strong>Versorgung</strong> soll durch die im vorherigen Abschnitt<br />

beschriebene ILS und die dort stattfindende Telefontriage koordiniert werden. Weniger<br />

dringliche Fälle können dort eine telefonische Beratung erhalten o<strong>der</strong> auf Terminslots bei<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten verwiesen werden. Je nach Dringlichkeit und<br />

<strong>Versorgung</strong>sbedarf kann die ILS außerdem den Fahrdienst des ärztlichen Bereitschaftsdienstes,<br />

den Rettungsdienst o<strong>der</strong> Notpflege‐ und Palliativ‐Care‐Teams anfor<strong>der</strong>n. Stellt <strong>der</strong> Rettungsdienst<br />

vor Ort keinen Bedarf für die <strong>Versorgung</strong> im INZ o<strong>der</strong> im Krankenhaus fest, so kann er<br />

entsprechende Ressourcen für die <strong>Versorgung</strong> in <strong>der</strong> Häuslichkeit des Patienten nachfor<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> eine ambulante Praxis anfahren.<br />

Gehfähige Notfallpatienten mit akutem Behandlungsbedarf erhalten bei <strong>der</strong> ILS kurzfristige<br />

Termine in einem INZ. Dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme des<br />

Krankenhauses vorgeschaltet soll sich im INZ eine zentrale Anlaufstelle „ein Tresen“ befinden,<br />

in <strong>der</strong> für alle gehfähigen Patienten sowie für die vom Rettungsdienst nicht als kritisch<br />

eingeschätzten Patienten eine erneute Triage nach Dringlichkeit und Bedarf stattfindet. Eine<br />

Ausnahme sollte nur die Patientengruppe bilden, für die <strong>der</strong> Rettungsdienst aufgrund eines<br />

absehbaren gravierenden Behandlungsbedarfs die direkte stationäre Aufnahme o<strong>der</strong> die<br />

Behandlung in <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme vorsieht. Nach <strong>der</strong> Triage in <strong>der</strong> zentralen Anlaufstelle<br />

würden die Patienten dann in die geeignete weitere <strong>Versorgung</strong>sstruktur weitergeleitet.<br />

Dies kann die ambulante Behandlung durch den im INZ ansässigen ärztlichen Bereitschaftsdienst,<br />

die Untersuchung in <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme und ggf. eine stationäre Behandlung<br />

o<strong>der</strong> eine spätere Behandlung bei nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten sein. Stellen <strong>der</strong><br />

ärztliche Bereitschaftsdienst o<strong>der</strong> die zentrale Notaufnahme im Laufe <strong>der</strong> Behandlung einen von<br />

<strong>der</strong> Triage abweichenden Behandlungsbedarf fest, können die Patientinnen und Patienten auch<br />

dann noch in die entsprechenden bedarfsgerechten <strong>Versorgung</strong>spfade verwiesen werden. Ziel<br />

dieses <strong>Versorgung</strong>sablaufes ist insbeson<strong>der</strong>e eine strukturierte und konsistente Entscheidung<br />

darüber, ob die Patientinnen und Patienten ambulant o<strong>der</strong> stationär versorgt werden.<br />

276 Außer den Ärzten, die die Hausbesuche durchführen.

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